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   BGH, 24.11.1971 - IV ZR 135/69   

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BGH, 24.11.1971 - IV ZR 135/69 (https://dejure.org/1971,669)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1971 - IV ZR 135/69 (https://dejure.org/1971,669)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1971 - IV ZR 135/69 (https://dejure.org/1971,669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 219
  • VersR 1972, 85
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.02.1951 - II ZR 39/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1971 - IV ZR 135/69
    Ihr Wesen besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darin, daß sie dem Versicherungsnehmer bestimmte Verhaltensweisen zur Erhaltung seines Versicherungsanspruchs vorschreibt, ihm also Handlungs- oder Unterlassungspflichten auferlegt, die er beachten muß, wenn er sich seinen Versicherungsschutz er halten will (BGHZ 1, 159, 168; 24, 378, 382; BGH NJW 1959, 1540).
  • BGH, 13.06.1957 - II ZR 35/57

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 24.11.1971 - IV ZR 135/69
    Ihr Wesen besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darin, daß sie dem Versicherungsnehmer bestimmte Verhaltensweisen zur Erhaltung seines Versicherungsanspruchs vorschreibt, ihm also Handlungs- oder Unterlassungspflichten auferlegt, die er beachten muß, wenn er sich seinen Versicherungsschutz er halten will (BGHZ 1, 159, 168; 24, 378, 382; BGH NJW 1959, 1540).
  • BGH, 01.06.1959 - II ZR 31/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1971 - IV ZR 135/69
    Ihr Wesen besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darin, daß sie dem Versicherungsnehmer bestimmte Verhaltensweisen zur Erhaltung seines Versicherungsanspruchs vorschreibt, ihm also Handlungs- oder Unterlassungspflichten auferlegt, die er beachten muß, wenn er sich seinen Versicherungsschutz er halten will (BGHZ 1, 159, 168; 24, 378, 382; BGH NJW 1959, 1540).
  • BGH, 26.02.1969 - IV ZR 541/68

    Juwelenversicherung

    Auszug aus BGH, 24.11.1971 - IV ZR 135/69
    Diese deckt anders als in dem vom erkennenden Senat entschiedenen Fall der Versicherung von Juwelen, Schmuck und Pelzsachen in Privatbesitz (BGHZ 51, 356) wirkliche Transportgefahren, zu deren Kennzeichen es u.a. gehört, daß die Güter während ihrer Beförderung fremder und wechselnder Obhut überlassen werden müssen.
  • RG, 18.05.1928 - VII 37/28

    Versicherung

    Auszug aus BGH, 24.11.1971 - IV ZR 135/69
    nehmer lediglich auferlegt, den Versicherungsfall auch nicht durch einfache Fahrlässigkeit herbeizuführen (RGZ 121, 158, 161 unter Hinweis auf die früheren Entscheidungen Jur.Rdsch.f.Privatvers. 1927 S. 76 und S. 92).
  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

    Ob sich dies für Versicherungsnehmer und Versicherte schon daraus ergibt, dass die Elemente der Transportversicherung bei einer Gesamtbetrachtung der Bedingungen überwiegen, kann hier offen bleiben (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. Juni 1983 - IVa ZR 220/81, VersR 1983, 949 unter II und vom 24. November 1971 - IV ZR 135/69, VersR 1972, 85, 86; Thume in Thume/de la Motte/Ehlers, Transportversicherungsrecht 2. Aufl. VVG Rn. 412; Koller in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 130 Rn. 1; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 129 Rn. 7).
  • BGH, 17.12.2008 - IV ZR 9/08

    Reichweite des Grundsatzes der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln in

    Eine Klausel, nach der der Versicherungsnehmer bei allen Handlungen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns seines Geschäftszweiges wahrzunehmen hat, ist als solche nicht als Erweiterung der Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a.F. schon bei leicht fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles zu verstehen (Aufgabe von BGH, Urteil vom 24. November 1971 - IV ZR 135/69 -VersR 1972, 85).

    Bei einer an diesen Maßstäben orientierten Auslegung hält auch der Senat an seiner im Urteil vom 24. November 1971 (IV ZR 135/69 - VersR 1972, 85, 86) vertretenen Auffassung nicht mehr fest.

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 12 U 69/07

    Transport-, Reise- und Warenlagerversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers

    In der Reise- und Warenlagerversicherung wird mit der Klausel "Der Versicherungsnehmer hat bei allen Handlungen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns des Edelstein-, Schmuck- und Uhrengewerbes wahrzunehmen." die Leistungsfreiheit nach § 61 VVG nicht auf Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgedehnt (entgegen BGH VersR 1972, 85).

    Dass der BGH (VersR 1972, 85) der Klausel einen anderen Sinn beigelegt hat, welchen auch die frühere Rechtsprechung des Senats (VersR 1982, 1189) zugrunde gelegt hat, vermag das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers, der weder die Entstehungs- noch die Interpretationsgeschichte einer Klausel kennen muss und kennen wird, nicht zu prägen.

    Anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Beklagten nicht aus § 187 VVG in Verbindung mit Artikel 10 Abs. 1 EGVVG und der Nr. 7 der Anlage A zum Versicherungsaufsichtsgesetz: Bei der Transport-, Reise- und Warenlagerversicherung überwiegt nicht die Versicherung von Transportgefahren, so dass sie einer Transportversicherung im Sinne der Nr. 7 der Anlage A zum Versicherungsaufsichtsgesetz nicht gleichzuachten ist (BGH VersR 1972, 85).

  • KG, 29.03.2022 - 6 U 125/19

    Entwendung einer Aktentasche aus einem Lieferfahrzeug während der Belieferung

    Es genügt mithin gerade nicht, wenn das Verhalten - wie hier - lediglich allgemein als Außerachtlassung der Sorgfalt charakterisiert wird, die geboten ist, um den Eintritt des Versicherungsfalls zu verhindern (vgl. Prölss/Martin/Armbrüster, 31. Aufl. 2021, VVG § 28 Rn. 38; BGH, Urteil vom 24. November 1971 - IV ZR 135/69 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 53/05

    Schadensfreiheit des Gebäudeversicherers wegen unrichtiger Angaben

    Das Wesen einer gefahrvorbeugenden Obliegenheit besteht nach ständiger Rechtsprechung des Senats darin, dass sie dem Versicherungsnehmer nach Zustandekommen des Vertrages bestimmte Verhaltensweisen zur Erhaltung seines Versicherungsanspruchs vorschreibt, ihm also Handlungs- oder Unterlassungspflichten auferlegt, die er beachten muss, wenn er sich seinen Versicherungsschutz erhalten will (Senatsurteile vom 24. November 1971 - IV ZR 135/69 - VersR 1972, 85, 86 m.w.N.; vom 12. Juni 1985 - IVa ZR 261/83 - VersR 1985, 979 unter 1 und vom 9. Dezember 1987 - IVa ZR 155/86 - VersR 1988, 267 unter II).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04

    Wirksamkeit des Risikoausschlusses in der Frachtführerhaftpflichtversicherung für

    Soweit das Landgericht mit Blick auf eine Entscheidung des BGH (abgedruckt in VersR 1972, S. 85) die Regelung für nicht hinreichend bestimmt angesehen hat, kann dem nicht beigetreten werden.
  • OLG Hamburg, 19.11.2009 - 6 U 249/07

    Valorentransportversicherung: Versicherung der Abholung und Auskehrung von

    Sind außer der Transportgefahr noch andere Gefahren versichert, kommt es darauf an, ob die Elemente der Transportversicherung überwiegen (vgl. BGH VersR 1972, 85 f; Thume, aaO, § 129 VVG a.F., Rn 158; Voit/Knappmann in Prölls/Martin, VVG, 27. Aufl., § 129 a.F. Rn 6).
  • OLG Frankfurt, 13.05.2022 - 7 U 71/21

    Zur Wirksamkeit einer Instandhaltungsobliegenheit betreffend Rückstausicherungen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht das Wesen einer gefahrbezogenen Obliegenheit darin, dass sie dem Versicherungsnehmer nach Zustandekommen des Vertrages bestimmte Verhaltensweisen zur Erhaltung seines Versicherungsanspruchs vorschreibt, ihm also Handlungs- und Unterlassungspflichten auferlegt, die er beachten muss (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.1971, IV ZR 135/69 - VersR 1972, 85; BGH, Urteil vom 30.4.2008, IV ZR 53/05 - VersR 2008, 961).
  • BGH, 29.06.1983 - IVa ZR 220/81

    Einordnung einer Schaustellerversicherung mit eingeschlossener

    Für eine Versicherung, die außer dem Risiko des Transportes von Gütern auch andere Risiken einschließt, gilt die Ausnahme von der Beschränkung der Vertragsfreiheit gemäß § 187 Abs. 1 VVG nicht, wenn das Gütertransportrisiko für diese Versicherung als Typ - also losgelöst vom Einzelfall - nicht überwiegt (BGH Urteil vom 24.11.1971 - IV ZR 135/69 - LM VVG § 32 Nr. 4 - VersR 1972, 85).

    Denn zum Kennzeichen der durch die Gütertransportversicherung gedeckten Transportgefahren gehört es, daß die Güter während ihrer Beförderung fremder und wechselnder Obhut überlassen werden (BGHZ 51, 356, 359; BGH Urteil vom 24.11.1971 aaO).

  • OLG Schleswig, 05.06.2023 - 16 U 195/22

    Unterschlagung des Gutes - Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers

    Eine Freistellung von den gesetzlichen Beschränkungen der Vertragsfreiheit ist auch dann gerechtfertigt, wenn für die Versicherung als Typ - also losgelöst vom Einzelfall - das Transportrisiko überwiegt (BGH, Urteil vom 29. Juni 1983, IVa ZR 220/81, VersR 1983, 949, Rn. 20 bei juris; Urteil vom 24. November 1971, IV ZR 135/69, VersR 1972, 85, Rn. 11f. bei juris).
  • BGH, 01.06.1983 - IVa ZR 152/81

    Ansprüche aus einer Bauwesenversicherung - Wasserschaden an einer Baustelle -

  • OLG Hamburg, 26.10.2006 - 6 U 208/05

    Verkehrshaftungsversicherung: Wirksamkeit der Abbedingung des

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4 U 144/01

    Transport -, Reise- und Warenlagerversicherung (Valoren)

  • OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 109/97

    Erforderlichkeit der hinreichenden Konkretisierung von

  • OLG Oldenburg, 16.12.1998 - 2 U 221/98

    Vorliegen grober Fahrlässigkeit im Sinne einer Versicherung bei Durchführen von

  • OLG Oldenburg, 25.11.1992 - 2 U 112/92

    Obliegenheit; UVV; Unfallverhütungsvorschrift; Feuerverhütungsvorschrift;

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