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   BGH, 30.03.2011 - IV ZR 137/08   

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https://dejure.org/2011,8492
BGH, 30.03.2011 - IV ZR 137/08 (https://dejure.org/2011,8492)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2011 - IV ZR 137/08 (https://dejure.org/2011,8492)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2011 - IV ZR 137/08 (https://dejure.org/2011,8492)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 530 ZPO, § 531 ZPO, § 533 Nr 1 ZPO
    Berufungsverfahren: Voraussetzungen einer Aufrechnungserklärung in der Berufungsinstanz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Existenz eines allgemeine Rechts auf zivilprozessuale Entscheidung über jeden sachlichen Streitpunkt in zwei Tatsacheninstanzen

  • rewis.io

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen einer Aufrechnungserklärung in der Berufungsinstanz

  • rewis.io

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen einer Aufrechnungserklärung in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 533 Nr. 1
    Existenz eines allgemeine Rechts auf zivilprozessuale Entscheidung über jeden sachlichen Streitpunkt in zwei Tatsacheninstanzen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Objektive Beurteilung der "Sachdienlichkeit", § 533 Nr. 1 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine erstmals in der Berufungsinstanz erklärte Aufrechnung zulässig? (IBR 2011, 381)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - IV ZR 137/08
    Für ihre Zulassung kommt es deshalb entscheidend darauf an, ob und inwieweit diese zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung desjenigen Streitstoffes führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet und damit einem anderenfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, Urteile vom 23. November 1960 - V ZR 102/59, BGHZ 33, 398, 400; vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98, BGHZ 143, 189, 197 f.; vom 6. April 2004 - X ZR 132/02, NJW-RR 2004, 1076 unter II 2 a; vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414 Rn. 10 f.).

    Vielmehr kann die Sachdienlichkeit bei der gebotenen prozesswirtschaftlichen Betrachtungsweise im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH, Urteil vom 27. September 2006 aaO Rn. 10).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - IV ZR 137/08
    Für ihre Zulassung kommt es deshalb entscheidend darauf an, ob und inwieweit diese zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung desjenigen Streitstoffes führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet und damit einem anderenfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, Urteile vom 23. November 1960 - V ZR 102/59, BGHZ 33, 398, 400; vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98, BGHZ 143, 189, 197 f.; vom 6. April 2004 - X ZR 132/02, NJW-RR 2004, 1076 unter II 2 a; vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414 Rn. 10 f.).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - IV ZR 137/08
    Ein allgemeines Recht der Parteien darauf, dass über jeden sachlichen Streitpunkt in zwei Tatsacheninstanzen entschieden wird, ist dem Zivilprozessrecht fremd (BGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - III ZR 169/88, NJW 1991, 1893 unter II 3).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - IV ZR 137/08
    Für ihre Zulassung kommt es deshalb entscheidend darauf an, ob und inwieweit diese zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung desjenigen Streitstoffes führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet und damit einem anderenfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, Urteile vom 23. November 1960 - V ZR 102/59, BGHZ 33, 398, 400; vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98, BGHZ 143, 189, 197 f.; vom 6. April 2004 - X ZR 132/02, NJW-RR 2004, 1076 unter II 2 a; vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414 Rn. 10 f.).
  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59

    Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - IV ZR 137/08
    Für ihre Zulassung kommt es deshalb entscheidend darauf an, ob und inwieweit diese zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung desjenigen Streitstoffes führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet und damit einem anderenfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, Urteile vom 23. November 1960 - V ZR 102/59, BGHZ 33, 398, 400; vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98, BGHZ 143, 189, 197 f.; vom 6. April 2004 - X ZR 132/02, NJW-RR 2004, 1076 unter II 2 a; vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414 Rn. 10 f.).
  • BGH, 15.02.2024 - VII ZR 42/22

    Auftragssumme als Bezugsgröße: Vertragsstrafenklausel unwirksam!

    Sachdienlichkeit ist regelmäßig zu verneinen, wenn ein völlig neuer Prozessstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 92/11 Rn. 15, juris; Urteil vom 30. März 2011 - IV ZR 137/08 Rn. 9, juris; vgl. auch Urteil vom 6. April 2004 - X ZR 132/02, BauR 2004, 1807 = NZBau 2004, 389, juris Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 22 U 134/16

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit Restwerklohnansprüchen des Unternehmers gegen

    Eine solche Aufrechnung ist hier auch sachdienlich und wird auf Tatsachen gestützt, die der Senat ohnehin nach § 529 ZPO zugrundezulegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.2011, IV ZR 137/08, IBR 2011, 381; BGH, Urteil vom 06.04.2004, X ZR 132/02 IBR 2005, 469).
  • OLG Dresden, 31.05.2018 - 10 U 1164/17

    Voraussetzungen eines Scheinvertrages

    Er ist der Meinung, seine in der Berufungsbegründung vom 11.10.2017 hilfsweise erklärte Aufrechnung habe der Senat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere BGH, Urt. v. 30.03.2011 - IV ZR 137/08; BGH, Urt. v. 27.09.2006 - VIII ZR 19/04) zu berücksichtigen.

    Unter diesem Gesichtspunkt ist nicht die beschleunigte Erledigung des anhängigen Prozesses, sondern die Erledigung der Streitpunkte zwischen den Parteien entscheidend (BGH, Urt. v. 27.09.2006 - VIII ZR 19/04, Rn, 10; BGH, Urt. v. 30.03.2011 - IV ZR 137/08, Rn. 8 ff.).

    Vielmehr kann die Sachdienlichkeit bei der gebotenen prozesswirtschaftlichen Betrachtungsweise im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH a.a.O.; BGH, Urt. v. 30.03.2011 - IV ZR 137/08, Rn. 9).

    Es ist auch nicht entscheidend, ob die Aufrechnung bereits in erster Instanz hätte geltend gemacht werden können, weil sich die Zulässigkeitsfrage nicht nach den Präklusionsvorschriften der §§ 530, 531 ZPO, sondern nach § 533 Nr. 1 ZPO richtet (BGH, Urt. v. 30.03.2011 - IV ZR 137/08, Rn. 9; OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.12.2013 - 20 U 5/13; Münchener Kommentar/Rimmelspacher, ZPO, 5. Aufl., § 533 Rn. 13 m.w.N.; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 533 Rn. 6 ZPO).

    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.03.2011 - IV ZR 137/08.

  • OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13

    Haus abgerissen: Keine Haftung für Feuchtigkeitsschäden am Nachbargebäude!

    Bei der gebotenen prozesswirtschaftlichen Betrachtungsweise kann die Sachdienlichkeit im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH, Urteil vom 30. März 2011 - IV ZR 137/08).
  • OLG Hamburg, 30.10.2018 - 12 UF 231/13

    Kindesunterhaltsverfahren: Geltendmachung des familienrechtlichen

    Die Sachdienlichkeit kann vielmehr bei der gebotenen prozesswirtschaftlichen Betrachtungsweise im allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in das Verfahren eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Verfahrensführung nicht verwertet werden kann (vgl. z.B. BGH, NJW 2007, 2414; BGH, Beschluss vom 30.3.2011, IV ZR 137/08 - zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14

    Beschädigung eines Abschleppfahrzeugs durch Brand des auf der Ladefläche

    Vielmehr kann die Sachdienlichkeit bei der gebotenen prozesswirtschaftlichen Betrachtungsweise im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH, IBR 2011, 381).
  • LG Lüneburg, 07.12.2011 - 6 S 79/11

    Im Falle eines bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorhersehbaren Eigenbedarfs

    Die Sachdienlichkeit kann bei der gebotenen prozesswirtschaftlichen Betrachtungsweise im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH, Urteil vom 30.03.2011, IV ZR 137/08, zitiert aus [...]).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

    Die Aufrechnung ist sachdienlich i. S. d. § 533 Nr. 1 ZPO, da sie in einem tatsächlichen Zusammenhang mit dem Rechtsstreit steht und kein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird (vgl. dazu BGH vom 30.03.2011 - IV ZR 137/08 -, juris; MüKo/ZPO-Rimmelspacher, § 533 Rn. 30; Düwell/Lipke-Maul-Sartori, ArbGG § 67 Rn. 7).
  • OLG Köln, 27.06.2012 - 11 U 91/11

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

    Für die Frage der Sachdienlichkeit kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( u.a. BGH IBR 2011, 381; NJW 2007, 2414; NJW 2001, 1210) allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 960/13

    Ansprüche gegen den Betriebserwerber nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den

    Die Aufrechnung ist sachdienlich i. S. d. § 533 Nr. 1 ZPO, da sie in einem tatsächlichen Zusammenhang mit dem Rechtsstreit steht und kein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird (vgl. dazu BGH vom 30.03.2011 - IV ZR 137/08 -, juris; MüKo/ZPO-Rimmelspacher, § 533 Rn. 30; Düwell/Lipke-Maul-Sartori, ArbGG § 67 Rn. 7).
  • KG, 16.12.2011 - 7 U 18/11

    Werkvertrag: Auslegung und Zulässigkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots

  • OLG Hamm, 21.09.2017 - 5 U 142/16

    Verbundenes Geschäft

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2012 - 10 Sa 2078/11

    Fehlende Unterschrift in Berufungsschrift - Telefax - Wiedereinsetzungsgesuch

  • KG, 04.06.2020 - 20 U 60/19

    Passivlegitimation - Passivlegitimation bei einer Schadensersatzklage infolge

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