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   BGH, 17.08.2015 - IV ZR 140/15   

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BGH, 17.08.2015 - IV ZR 140/15 (https://dejure.org/2015,35266)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2015 - IV ZR 140/15 (https://dejure.org/2015,35266)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2015 - IV ZR 140/15 (https://dejure.org/2015,35266)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 552a ZPO, § ... 5a VVG, § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG, § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG, § 138 Abs. 3, Abs. 4 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 552a Satz 1 ZPO, § 531 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Widerspruchsbelehrung in einem Policenbegleitschreiben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5a
    Anforderungen an eine Widerspruchsbelehrung in einem Policenbegleitschreiben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus BGH, 17.08.2015 - IV ZR 140/15
    Ein Bestreiten eigener Handlungen und Wahrnehmungen mit Nichtwissen kommt ausnahmsweise etwa dann in Betracht, wenn die Partei nach der Lebenserfahrung glaubhaft macht, sich an einen lange zurückliegenden (Alltags-) Vorgang nicht mehr zu erinnern (BGH, Urteile vom 19. April 2001 - I ZR 238/98, NJW-RR 2002, 612 unter II 1; vom 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93, NJW 1995, 130 unter 3 d aa; jeweils m. w. N.).

    Die bloße Behauptung, sich nicht zu erinnern, reicht indessen nicht aus (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1994 aaO).

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus BGH, 17.08.2015 - IV ZR 140/15
    Ob nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.

    D. VN ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 3242; BVerfG aaO Rn. 42 ff.).

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus BGH, 17.08.2015 - IV ZR 140/15
    Ein Bestreiten eigener Handlungen und Wahrnehmungen mit Nichtwissen kommt ausnahmsweise etwa dann in Betracht, wenn die Partei nach der Lebenserfahrung glaubhaft macht, sich an einen lange zurückliegenden (Alltags-) Vorgang nicht mehr zu erinnern (BGH, Urteile vom 19. April 2001 - I ZR 238/98, NJW-RR 2002, 612 unter II 1; vom 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93, NJW 1995, 130 unter 3 d aa; jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus BGH, 17.08.2015 - IV ZR 140/15
    Ob nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.
  • OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 10 U 50/22

    Anfechtung eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug wegen arglistiger Täuschung;

    Die bloße Behauptung, sich nicht zu erinnern, reicht indessen nicht aus (BGH, Beschluss vom 17. August 2015 - IV ZR 140/15 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Köln, 22.12.2015 - 20 U 147/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines

    Nur ausnahmsweise darf sich in Abweichung hiervon eine Partei auch zu eigenen Handlungen und Wahrnehmungen mit Nichtwissen erklären, wenn nach der Lebenserfahrung glaubhaft ist, dass sie sich an einen lange zurückliegenden (Alltags-) Vorgang nicht mehr erinnert (BGH NJW-RR 2002, 612, 613; BGH, Beschl. v. 23. September 2015 - IV ZR 140/15 -, S. 6).

    Die bloße Behauptung, sich nicht erinnern zu können, reicht indes nicht aus (BGH NJW 1995, 130; BGH, Beschl. v. 23. September 2015, aaO).

    Vorliegend ist zu berücksichtigen, dass es sich beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags nicht um einen Alltagsvorgang handelt mit der Folge, dass der Versicherungsnehmer die Unterlagen im eigenen Interesse regelmäßig sorgfältig aufbewahrt, um ggf. später Ansprüche geltend machen zu können (BGH, Beschl. v. 23. September 2015, aaO, S. 7).

  • OLG Hamm, 29.04.2016 - 20 U 205/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines

    Gegen die Feststellung des Zugangs des Originalversicherungsscheins mitsamt Belehrung durch das Landgericht bestehen keine konkreten Zweifel im Sinne des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. insbesondere zum notwendigen Bestreiten des Zuganges bei bloßem Nichtmehrerinnern - wie hier - BGH, Beschl. v. 17.08.2015, IV ZR 140/15, juris, Rn. 13 f.; siehe auch Senat, Urt. v. 31.08.2011, 20 U 81/11, juris, Rn. 7 f.; OLG Frankfurt, Urt. v. 15.10.2015, 3 U 111/12, juris, Rn. 27, VersR 2016, 315) .
  • OLG Köln, 08.04.2016 - 20 U 198/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

    Das pauschale Bestreiten des Zugangs der Unterlagen mit Nichtwissen durch den Kläger ist unzureichend (vgl. auch BGH, Beschl. v. 17. August 2015 - IV ZR 140/15 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2015 - IV ZR 140/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35267
BGH, 13.11.2015 - IV ZR 140/15 (https://dejure.org/2015,35267)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2015 - IV ZR 140/15 (https://dejure.org/2015,35267)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2015 - IV ZR 140/15 (https://dejure.org/2015,35267)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 552a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Versicherungsvertrages im Rahmen einer Überprüfung auf die Europarechtswidrigkeit des Policenmodells

  • rechtsportal.de

    ZPO § 552a
    Rechtmäßigkeit eines Versicherungsvertrages im Rahmen einer Überprüfung auf die Europarechtswidrigkeit des Policenmodells

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus BGH, 13.11.2015 - IV ZR 140/15
    Entgegen der Ansicht der Revision sind die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch geklärt (siehe im Einzelnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m. w. N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil aaO; vgl. auch BVerfG aaO).
  • BVerfG, 04.03.2015 - 1 BvR 3280/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 13.11.2015 - IV ZR 140/15
    Entgegen der Ansicht der Revision sind die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch geklärt (siehe im Einzelnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m. w. N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil aaO; vgl. auch BVerfG aaO).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13

    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der

    Auszug aus BGH, 13.11.2015 - IV ZR 140/15
    Die Erwägungen der Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung, eine genaue Belehrung der Versicherungsnehmer über ihr Rücktrittsrecht vor Abschluss des Vertrages s icherzustellen, werden auch hier nicht berührt, denn entscheidend ist im Streitfall, dass d. VN, die dem geltenden nationalen Recht entsprechend ordnungsgemäß über die Möglichkeit belehrt worden ist, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen gleichwohl in Vollzug gesetzt und ihn über mehrere Jahre durchgeführt hat (vgl. e rgänzend Senatsurteil vom 10. Juni 2015 - IV ZR 105/13, VersR 2015, 876 Rn. 13 f.).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 4 U 7/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    2.Auch im Hinblick auf die vom Kläger geltend gemachte Europarechtswidrigkeit des Policenmodells bleibt der Senat angesichts der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. nur die letzten Beschlüsse vom 16.11.2015 (IV ZR 373/14), 13.11.2015 (IV ZR 140/15), 19.10.2015 (IV ZR 310/14), 15.10.2015 (IV ZR 173/14) bei seiner im Hinweisbeschluss vom 09.11.2015 niedergelegten Auffassung, dass eine Pflicht zur Vorlage an den EuGH nicht besteht, weil die Frage nicht entscheidungserheblich ist.
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