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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1298
BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10 (https://dejure.org/2011,1298)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2011 - IV ZR 141/10 (https://dejure.org/2011,1298)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 141/10 (https://dejure.org/2011,1298)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 26 Nr 8 ZPOEG
    Bemessung der Beschwer einer Feststellungsklage über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und die Gewährung von Deckungsschutz für weitere angekündigte Versicherungsfälle

  • verkehrslexikon.de

    Zur Beschwer einer Feststellungsklage über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und die Gewährung von Deckungsschutz für weitere angekündigte Rechtsschutzfälle

  • Wolters Kluwer

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung

  • Anwaltsblatt

    § 3 ZPO
    Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung: Streitwert

  • rewis.io

    Bemessung der Beschwer einer Feststellungsklage über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und die Gewährung von Deckungsschutz für weitere angekündigte Versicherungsfälle

  • ra.de
  • rewis.io

    Bemessung der Beschwer einer Feststellungsklage über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und die Gewährung von Deckungsschutz für weitere angekündigte Versicherungsfälle

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3; EGZPO § 26 Nr. 8
    Beschwer und Streitwert bei Klage auf Feststellung des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 3 ZPO
    Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung: Streitwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 204
  • AnwBl 2012, 286
  • AnwBl Online 2012, 106
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Feststellung der Gewährung

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10
    Der Streitwert einer Klage auf Feststellung der Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung richtet sich gemäß § 3 ZPO grundsätzlich nach den voraussichtlichen durch die gerichtliche oder außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers entstehenden Kosten, deren Übernahme durch den Versicherer er erstrebt, ebenfalls abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20% (Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - IV ZB 19/05, VersR 2006, 716 Rn. 5).

    Davon weicht der IV. Zivilsenat entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht mit den Senatsentscheidungen vom 8. März 2006 (IV ZB 19/05, VersR 2006, 716) und vom 23. Juni 2004 (IV ZR 186/03, VersR 2004, 1197) ab.

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 186/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Fortsetzung eines

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10
    Davon weicht der IV. Zivilsenat entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht mit den Senatsentscheidungen vom 8. März 2006 (IV ZB 19/05, VersR 2006, 716) und vom 23. Juni 2004 (IV ZR 186/03, VersR 2004, 1197) ab.
  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10
    a) Beim Streit über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung bemisst sich die Beschwer zunächst nach dem 3, 5-fachen Wert der Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20% (vgl. allgemein Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2004  IV ZR 150/04, VersR 2005, 959).
  • BGH, 29.12.2008 - VI ZR 204/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei teilweiser Abweisung einer

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung und Festsetzung der Beschwer ist nach der einheitlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die letzte mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht (Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 1990 - IV ZR 294/89, r+s 1990, 275 f.; vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99, VersR 2000, 1430 unter 2; vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21, 22; BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 2008 - VI ZR 204/08, juris Rn. 3 und vom 27. August 2009 - VII ZR 161/08, ZfBR 2010, 64 unter II 1).
  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99

    Berechnung der Beschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung und Festsetzung der Beschwer ist nach der einheitlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die letzte mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht (Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 1990 - IV ZR 294/89, r+s 1990, 275 f.; vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99, VersR 2000, 1430 unter 2; vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21, 22; BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 2008 - VI ZR 204/08, juris Rn. 3 und vom 27. August 2009 - VII ZR 161/08, ZfBR 2010, 64 unter II 1).
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 171/01

    Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung des Fortbestandes eines

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung und Festsetzung der Beschwer ist nach der einheitlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die letzte mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht (Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 1990 - IV ZR 294/89, r+s 1990, 275 f.; vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99, VersR 2000, 1430 unter 2; vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21, 22; BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 2008 - VI ZR 204/08, juris Rn. 3 und vom 27. August 2009 - VII ZR 161/08, ZfBR 2010, 64 unter II 1).
  • BGH, 02.05.1990 - IV ZR 294/89

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung und Festsetzung der Beschwer

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung und Festsetzung der Beschwer ist nach der einheitlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die letzte mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht (Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 1990 - IV ZR 294/89, r+s 1990, 275 f.; vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99, VersR 2000, 1430 unter 2; vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21, 22; BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 2008 - VI ZR 204/08, juris Rn. 3 und vom 27. August 2009 - VII ZR 161/08, ZfBR 2010, 64 unter II 1).
  • BGH, 27.08.2009 - VII ZR 161/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Beseitigung von

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung und Festsetzung der Beschwer ist nach der einheitlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die letzte mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht (Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 1990 - IV ZR 294/89, r+s 1990, 275 f.; vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99, VersR 2000, 1430 unter 2; vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21, 22; BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 2008 - VI ZR 204/08, juris Rn. 3 und vom 27. August 2009 - VII ZR 161/08, ZfBR 2010, 64 unter II 1).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11

    Streitwertbemessung: Feststellung des Bestehens eines privaten

    Außerdem sind anderweitig rechtshängige Leistungsansprüche aus dem Versicherungsverhältnis bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigen (vgl. insoweit auch Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 141/10 und vom 8. März 2006 - IV ZB 19/05, VersR 2006, 716 f. jeweils zum Streitwert bei einer Feststellungsklage aus einer Rechtsschutzversicherung), und zwar wegen des ungewissen Ausgangs der Leistungsklage ebenfalls mit 50%.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2019 - 4 U 111/17

    Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei Ablehnung von Deckungsschutz;

    d) Zutreffend gehen die Kläger davon aus, dass sich der Gegenstandswert für die Geschäftsgebühr für die Erstellung des Stichentscheids nach den voraussichtlichen durch die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers in der zweiten Instanz entstehenden Kosten, deren Übernahme durch den Versicherer er erstrebt, abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20 Prozent bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 08. März 2006 - IV ZB 19/05 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 141/10 -, Rn. 4, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.01.2018 - 2 S 1925/17

    Kein Deckungsausschluss für fondsgebundene Lebensversicherungen und

    Dieser bestimmt sich bei einer Klage auf Feststellung der Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung gemäß § 3 ZPO grundsätzlich nach den voraussichtlichen durch die gerichtliche oder außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers entstehenden Kosten, deren Übernahme durch den Versicherer er erstrebt, abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20% (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 141/10, VersR 2012, 204).
  • BGH, 25.02.2014 - II ZR 156/13

    Klage auf Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle: Unzulässigkeit einer

    aa) Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (BGH, Beschluss vom 27. August 2008 - VI ZR 78/07, VersR 2009, 279 Rn. 3; Beschluss vom 24. Februar 2011 - II ZR 288/09, juris Rn. 1; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 141/10, VersR 2012, 204 Rn. 5).
  • OLG Dresden, 18.12.2019 - 4 W 896/19

    Bemessung des Streitwerts einer Deckungsschutzklage

    Im Ausgangspunkt gehen beide Parteien zutreffend davon aus, dass sich der Streitwert einer Deckungsschutzklage gegen die Rechtsschutzversicherung gem. § 3 ZPO i.V.m. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG regelmäßig nach den voraussichtlichen Kosten richtet, die durch die gerichtliche oder außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers entstehen und deren Übernahme er verlangt, abzüglich eines zwanzigprozentigen Feststellungsabschlags (so BGH, Beschl. v. 08.03.2006 - IV ZB 19/05, Rn. 5, juris ebenso Beschl. v. 26.10.2011 - IV ZR 141/10, Rn. 4, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - 11 W 24/19 -, juris; vgl. ferner Bauer, NJW 2015, 1329, 1332; Zöller-Herget, ZPO, 32. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort Rechtsschutzversicherung).
  • LG Hof, 26.04.2016 - 15 O 5/12

    Rechtsanwaltsvergütung - dieselbe Angelegenheit, Fremdgeld-Aufrechnung,

    Der Streitwert einer Klage auf Feststellung der Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung richtet sich gemäß § 3 ZPO grundsätzlich nach den voraussichtlichen durch die gerichtliche oder außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers entstehenden Kosten, deren Übernahme durch den Versicherer erstrebt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 26.10.2011 Aktenzeichen: IV ZR 141/10).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2019 - 11 W 24/19

    Streitwert einer Deckungsklage gegen einen Rechtsschutzversicherer

    Der Streitwert einer Klage, mit der - wie hier in der (mittlerweile von beiden Seiten übereinstimmend für erledigt erklärten) Hauptsache - die Feststellung begehrt wird, dass Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung (RSV) zu gewähren ist, richtet sich gemäß § 3 ZPO (i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG) regelmäßig nach den voraussichtlichen Kosten, die durch die gerichtliche oder außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers entstehen und deren Übernahme er verlangt, abzüglich eines zwanzigprozentigen Feststellungsabschlags (so BGH, Beschl. v. 08.03.2006 - IV ZB 19/05, Rdn. 5, juris = BeckRS 2006, 3881; ebenso Beschl. v. 26.10.2011 - IV ZR 141/10, Rdn. 4, juris = BeckRS 2011, 26273, und Harbauer/Schneider, RSV, 9. Aufl., ARB 2010 § 20 Rdn. 13; vgl. ferner Bauer, NJW 2015, 1329, 1332 [mit Rechenbeispiel]; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 3 Rdn. 16 Stichwort Rechtsschutzversicherung ).
  • BGH, 18.10.2017 - IV ZR 227/15

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    (Der Klageantrag zu 1 ist mangels Bezifferung als Feststellungsantrag auszulegen [BGH, Urteile vom 23. September 2004 - IX ZR 137/03, NJW-RR 2005, 494 unter VI; vom 18. März 1980 - VI ZR 105/78, VersR 1980, 555 unter A], so dass ein Feststellungsabschlag von 20 % [Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 141/10, VersR 2012, 204 Rn. 4; vom 8. März 2006 - IV ZB 19/05, VersR 2006, 716 Rn. 5] vorzunehmen ist).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2022 - 2 O 7982/21

    Keine Präklusion auf nicht in der Deckungsablehnung angeführte Gründe bei

    Unter Berücksichtigung des Feststellungsabschlags von 20% (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 141/10 -, juris; Lensing in Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, 5. Aufl. § 27 Rn. 195) errechnen sich unter Einschluss der Kosten für die außergerichtliche Rechtsverfolgung (gerundet) 7.432,00 EUR.
  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 51/11

    Berechnung des Beschwerdewerts in einem Streit über das Bestehen einer

    Beim Streit über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung bemisst sich die Beschwer zunächst nach dem 3, 5-fachen Wert der Jahresprämie (Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2004 - IV ZR 150/04, VersR 2005, 259, 260) und außerdem gemäß § 3 ZPO grundsätzlich nach den voraussichtlichen, durch die gerichtliche oder außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers entstehenden Kosten, deren Übernahme durch den Versicherer er e rstrebt, abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20 % (zuletzt Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 141/10 m. w. N.).
  • LG Bonn, 21.06.2018 - 15 O 341/16

    Vergütungsansprüche für anwaltliche Tätigkeit

  • OLG Oldenburg, 20.05.2021 - 1 U 287/20

    Rechtsschutzversicherung; Risikoausschluss; Bergbauschäden; Torfabbau

  • OLG Celle, 19.01.2023 - 8 U 199/22

    Eintrittspflicht eines Rechtsschutzversicherers für eine Klage gegen einen

  • AG Hamburg-Wandsbek, 06.07.2016 - 711a C 253/14
  • LG Weiden/Oberpfalz, 22.08.2022 - 21 O 146/22

    Keine hinreichende Erfolgsaussicht für eine "Dieselklage"

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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.2011 - IV ZR 141/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13314
BGH, 13.04.2011 - IV ZR 141/10 (https://dejure.org/2011,13314)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2011 - IV ZR 141/10 (https://dejure.org/2011,13314)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2011 - IV ZR 141/10 (https://dejure.org/2011,13314)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit erfolgt aufgrund eines Misstrauens gegen die Unparteilichkeit des Richters

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund eines Misstrauens gegen die Unparteilichkeit des Richters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 141/10
    Wird nicht nur ein einzelner Richter, sondern ein ganzes Kollegium oder ein ganzes Gericht abgelehnt und wird das Gesuch überhaupt nicht oder nur mit solchen Umständen begründet, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können, ist das Gericht in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern zu einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befugt; ihre Mitwirkung verletzt nicht die durch §§ 45, 47 ZPO konkretisierte Garantie des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 11, 1, 3; BVerfG NVwZ-RR 2008, 289, 291; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847; BVerwG NJW 1988, 722; BayVerfGH NJW 2000 2809, 2810).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 141/10
    Maßgebend ist dabei, ob vom Standpunkt des betreffenden Beteiligten aus genügend objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Betrachters geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erregen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - XI ZR 388/01, NJW 2002, 2396 unter 2 a aa m. w. N.).
  • BGH, 29.01.2003 - IX ZR 137/00

    Befangenheit eines Richters; Zugehörigkeit zum GRUR-Verein

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 141/10
    Wird nicht nur ein einzelner Richter, sondern ein ganzes Kollegium oder ein ganzes Gericht abgelehnt und wird das Gesuch überhaupt nicht oder nur mit solchen Umständen begründet, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können, ist das Gericht in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern zu einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befugt; ihre Mitwirkung verletzt nicht die durch §§ 45, 47 ZPO konkretisierte Garantie des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 11, 1, 3; BVerfG NVwZ-RR 2008, 289, 291; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847; BVerwG NJW 1988, 722; BayVerfGH NJW 2000 2809, 2810).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 141/10
    Wird nicht nur ein einzelner Richter, sondern ein ganzes Kollegium oder ein ganzes Gericht abgelehnt und wird das Gesuch überhaupt nicht oder nur mit solchen Umständen begründet, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können, ist das Gericht in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern zu einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befugt; ihre Mitwirkung verletzt nicht die durch §§ 45, 47 ZPO konkretisierte Garantie des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 11, 1, 3; BVerfG NVwZ-RR 2008, 289, 291; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847; BVerwG NJW 1988, 722; BayVerfGH NJW 2000 2809, 2810).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 141/10
    Wird nicht nur ein einzelner Richter, sondern ein ganzes Kollegium oder ein ganzes Gericht abgelehnt und wird das Gesuch überhaupt nicht oder nur mit solchen Umständen begründet, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können, ist das Gericht in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern zu einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befugt; ihre Mitwirkung verletzt nicht die durch §§ 45, 47 ZPO konkretisierte Garantie des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 11, 1, 3; BVerfG NVwZ-RR 2008, 289, 291; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847; BVerwG NJW 1988, 722; BayVerfGH NJW 2000 2809, 2810).
  • VerfGH Bayern, 31.01.2000 - 112-IX-99

    Ablehnung aller Richter eines Landesverfassungsgerichts; Voreingenommenheit von

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 141/10
    Wird nicht nur ein einzelner Richter, sondern ein ganzes Kollegium oder ein ganzes Gericht abgelehnt und wird das Gesuch überhaupt nicht oder nur mit solchen Umständen begründet, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können, ist das Gericht in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern zu einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befugt; ihre Mitwirkung verletzt nicht die durch §§ 45, 47 ZPO konkretisierte Garantie des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 11, 1, 3; BVerfG NVwZ-RR 2008, 289, 291; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847; BVerwG NJW 1988, 722; BayVerfGH NJW 2000 2809, 2810).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2010 - IV ZR 141/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21553
BGH, 22.12.2010 - IV ZR 141/10 (https://dejure.org/2010,21553)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2010 - IV ZR 141/10 (https://dejure.org/2010,21553)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - IV ZR 141/10 (https://dejure.org/2010,21553)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe betreffend die ausreichende Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Bezugnahme in den Anträgen auf die Prozesskostenhilfeerklärungen aus den Vorinstanzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 119 Abs. 1 S. 2
    Prozesskostenhilfe betreffend die ausreichende Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Bezugnahme in den Anträgen auf die Prozesskostenhilfeerklärungen aus den Vorinstanzen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZB 38/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - IV ZR 141/10
    Die Lücken in seinen Angaben können auch nicht anderweitig - etwa durch der Erklärung beigefügte Unterlagen - behoben werden (vgl. Senatsbeschluss vom 19. November 2008 - IV ZB 38/08, NJW-RR 2009, 563 Tz. 10).
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