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   BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04   

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https://dejure.org/2005,1175
BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04 (https://dejure.org/2005,1175)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2005 - IV ZR 145/04 (https://dejure.org/2005,1175)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2005 - IV ZR 145/04 (https://dejure.org/2005,1175)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzversicherung: Vergleichsschluss mit Einbeziehung weiterer Gegenstände; Kostentragung durch den Versicherer bei Beendigung eines mit Rechtsschutz geführten Rechtstreits durch Vergleich; Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen; Leistungsumfang des ...

  • Anwaltsblatt

    ARB 94 § 5 (3) b
    Rechtsschutz und Mehrkosten des Vergleichs

  • Judicialis

    ARB 94 § 5 (3) b

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 5 Abs. 3 b
    Deckungspflicht für Kosten infolge Einbeziehung bisher nicht streitiger Gegenstände in einen Vergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 94 § 5 (3) b
    Umfang der Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines Vergleichs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang des Rechtsschutzes bei Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 513
  • MDR 2006, 392
  • NZA 2006, 229
  • VersR 2005, 1725
  • AnwBl 2006, 64
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76

    Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04
    d) Bei der einverständlichen Erledigung eines Rechtsstreits durch einen Vergleich ist aber dessen Ausdehnung auf nicht rechtshängige Streitgegenstände häufig sachdienlich und allgemein üblich (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1977 - IV ZR 97/76 - VersR 1977, 809 unter I 2 b).
  • LG Hannover, 23.08.1993 - 20 S 68/93

    Umfang der Leistungen einer Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04
    Dass insoweit vorsorglich ein künftig etwa möglicher Streit habe ausgeschlossen werden sollen, rechtfertige die Annahme eines Versicherungsfalles nicht (in diesem Sinne auch LG Hannover r+s 1993, 466 f.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04
    Er braucht nicht damit zu rechnen, dass sein Versicherungsschutz Lücken hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (vgl. BGHZ 123, 83, 85; Urteil vom 29. September 2004 - IV ZR 170/03 - VersR 2004, 1596 unter II 1).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 170/03

    Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung

    Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04
    Er braucht nicht damit zu rechnen, dass sein Versicherungsschutz Lücken hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (vgl. BGHZ 123, 83, 85; Urteil vom 29. September 2004 - IV ZR 170/03 - VersR 2004, 1596 unter II 1).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05

    Anspruch auf "Arbeits-Rechtsschutz", wenn der Arbeitgeber mit dem Angebot eines

    Von daher ist auch ohne Belang, dass, worauf die Beklagte verweist, in den geschlossenen Aufhebungsvertrag Positionen eingeflossen sein sollen, die nicht im Streit gewesen seien (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 14.9.2005, IV ZR 145/04, VersR 2005, 1725).
  • LG Wuppertal, 11.10.2018 - 9 S 72/18

    Erstreckung der von einer Rechtsschutzversicherung zugesagten Deckung für einen

    Diese Leistungseinschränkung ist wirksam und greift vorliegend auch ein.Die vom Kläger bemühte Entscheidung des BGH (IV ZR 145/04, bei juris) ist nicht behilflich.
  • OLG Stuttgart, 26.04.2012 - 2 U 118/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung:

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, Urteil vom 14. September 2005 - IV ZR 145/04, MDR 2006, 362 = NJW 2006, 513, 514, m w. N.).
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