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   BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95   

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https://dejure.org/1996,1723
BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95 (https://dejure.org/1996,1723)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1996 - IV ZR 152/95 (https://dejure.org/1996,1723)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1996 - IV ZR 152/95 (https://dejure.org/1996,1723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Lebensversicherung - Vorläufiger Versicherungsschutz - Allgemeine Versicherungsbedingungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ABVV § 3; AGBG § 9
    "Strikte" Befristung des vorläufigen Lebensversicherungsschutzes ist unwirksam

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Lebensversicherung; Anforderungen an die Ablehnung des Versicherungsantrags durch den Versicherer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 856
  • MDR 1996, 691
  • VersR 1996, 743
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.02.1958 - II ZR 317/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95
    Der damit zustande gekommene Vertrag über vorläufigen Versicherungsschutz stellt einen vom eigentlichen Lebensversicherungsvertrag losgelösten, rechtlich selbständigen Vertrag dar, der schon vor dem Beginn eines endgültigen Versicherungsvertrages und unabhängig von ihm einen Anspruch auf Versicherungsschutz entstehen läßt (BGH, Urteil vom 13. Februar 1958 - II ZR 317/56 - VersR 1958, 173 unter 2 b).

    Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen, daß eine vorläufige Deckungszusage so lange wirksam bleibt, bis der endgültige Versicherungsvertrag Versicherungsschutz begründet oder die Vertragsverhandlungen endgültig gescheitert sind (BGH, Urteil vom 9. Mai 1958 - II ZR 317/56 - VersR 1958, 173 unter 2 b).

  • RG, 16.10.1923 - VII 18/23

    Feuerversicherung. ; Deckungszusage.

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95
    Diese zeitweilige Lücke im Versicherungsschutz zu schließen, ist Zweck der vertraglichen Vereinbarung vorläufiger Deckung (vgl. schon RGZ 107, 198, 200; BGH, Urteil vom 27. Juni 1951 - II ZR 29/50 - VersR 1951, 195).
  • BGH, 09.05.1955 - II ZR 290/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95
    Das gilt insbesondere, wenn beide Teile zum Abschluß eines Versicherungsvertrages bereit sind, bis zu einer endgültigen Einigung aber noch Meinungsverschiedenheiten über einige Vertragspunkte ausgeräumt werden müssen (BGH, Urteil vom 9. Mai 1955 - II ZR 290/53 - VersR 1955, 339 unter 1).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 101/55

    Doppelkarte

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95
    Für die Leistungspflicht des Versicherers aus einem solchen Vertrag ist es daher regelmäßig ohne Bedeutung, ob der endgültige Versicherungsvertrag zustande kommt oder - wie hier - nicht zustande kommt (BGHZ 21, 122, 129).
  • BGH, 27.06.1951 - II ZR 29/50

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers bei Unfall mit einem nicht

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95
    Diese zeitweilige Lücke im Versicherungsschutz zu schließen, ist Zweck der vertraglichen Vereinbarung vorläufiger Deckung (vgl. schon RGZ 107, 198, 200; BGH, Urteil vom 27. Juni 1951 - II ZR 29/50 - VersR 1951, 195).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95
    Deshalb gehört die Klausel nicht zum engen, kontrollfreien Bereich solcher Leistungsbeschreibungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. Senat, BGHZ 128, 54, 59).
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06

    Rechtsschutzversicherung: Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für die

    Dieses Verständnis wird nicht in erster Linie geprägt von einer Wertung, sondern von den Verständnismöglichkeiten, die die Klausel selbst und unmittelbar dem Versicherungsnehmer eröffnet (BGH VersR 1996, 743).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00

    Ausschluss des vorläufigen Versicherungsschutzes in der Lebensversicherung

    Es handelt sich dabei um einen rechtlich selbständigen Vertrag, der von dem Zustandekommen des endgültigen Versicherungsvertrages unabhängig ist (BGH, NJW-RR 1996, 856).

    Abgelehnt im Sinne von § 3 Abs. 2 Buchstabe b) der Versicherungsbedingungen wird der Antrag aber nur, wenn der Versicherer den Abschluss des erstrebten Vertrages endgültig verweigert (BGH, NJW-RR 1996, 856).

  • KG, 11.03.2003 - 6 U 171/01

    Eintrittspflicht der Krankenhaustagegeldversicherung: Einordnung einer Klinik als

    Ausgehend vom Wortlaut und der systematischen Stellung der Klausel ist zu ermitteln, wie sie der durchschnittliche Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse verstehen muss (z.B. BGH VersR 1999, 745, 746; VersR 1996, 743, 744; VersR 1993, 957, 958; VersR 1992, 47; Präve, Versicherungsbedingungen und AGB-Gesetz, Rn. 269; Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 4. Aufl., Rn. 462 zu § 23 AGBG a.F.).
  • OLG Hamm, 24.09.1999 - 20 W 10/99

    Fehlende Risikoprüfung vor Erteilung der vorläufigen Deckungszusage bei Abschluss

    Es ist dies ein vom Schicksal des angestrebten Hauptvertrages unabhängiges, selbständig zu beurteilendes Vertragsverhältnis (BGH VersR 96, 743; Senat, VersR 92, 995).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind AVB so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sachzusammenhangs verstehen muß (BGH VersR 96, 743; 93, 957 (958)).

  • OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06

    Risikolebensversicherung: Wirksamkeit einer AVB-Ausschlussklausel für bereits

    Ein vom Beginn eines endgültigen Versicherungsvertrags unabhängiger und rechtlich selbstständiger Vertrag über vorläufigen Versicherungsschutz (hierzu BGH, Urt. v. 03.04.1996 - IV ZR 152/95 - NJW-RR 1996, 856) ist dadurch zu Stande gekommen, dass die Beklagte in dem von ihr gefertigten Formular zum "Sofort-Antrag auf Risiko-Lebensversicherung" ein entsprechendes Angebot unterbreitet hat (Bl. 15 d. A.; hierzu Hermannsin : Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2004, § 7 Rdnr. 8), welches von der Antragstellerin durch die Unterzeichnung des Versicherungsantrags und dessen Übersendung an die Beklagte angenommen wurde.
  • OLG Stuttgart, 02.10.1998 - 2 U 89/98

    Verpflichtung des Verkäufers zur Kostentragung für den Rücktransports einer Sache

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  • OLG Karlsruhe, 19.09.1996 - 12 U 103/96

    Übergehen von erheblichen Beweisanträgen eines Klägers als aufhebungsbegründende

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