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   BGH, 05.07.2006 - IV ZR 153/05   

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https://dejure.org/2006,2340
BGH, 05.07.2006 - IV ZR 153/05 (https://dejure.org/2006,2340)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2006 - IV ZR 153/05 (https://dejure.org/2006,2340)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - IV ZR 153/05 (https://dejure.org/2006,2340)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme einzelner Rechtsschutzfälle im Rahmen der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze infolge wiederholter jeweils einzelner Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze; Bestehen eines Anspruches auf ...

  • Judicialis

    ARB 94 § 4 (1) c; ; ARB 94 § 4 (2) 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 4 Abs. 1 c ; ARB 94 § 2 S. 2
    Deckungsschutz bei Fahrerlaubnisentziehung wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze setzt Verwirklichung des ersten Verkehrsverstoßes während des versicherten Zeitraums voraus

  • RA Kotz

    Fahrerlaubnisentziehung aufgrund 18 Punkten - jede einzelne OWi ein selbstständiger Rechtschutzfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 94 § 4 (1) c, (2) 2
    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrsordnungswidrigkeit als Rechtsschutzfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Erfolgsaussichten - Rechtsschutz - Deckung im Fahrerlaubnisrecht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Deckungsschutz bei Entziehung der Fahrerlaubnis?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Rechtsschutzversicherung - Fahrerlaubnisentziehung: Deckungsschutz für Verfahren nach Erreichen der 18-Punkte-Grenze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3001
  • MDR 2007, 88
  • NZV 2006, 575
  • VersR 2006, 1355
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - IV ZR 153/05
    Das ergibt die Auslegung von § 4 (1) c i.V. mit § 4 (2) Satz 2 ARB 94, bei der es auf die Sichtweise des durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse ankommt (BGHZ 123, 83, 85 und ständig).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - IV ZR 153/05
    Wie der Senat bereits entschieden hat, kann der durchschnittliche Versicherungsnehmer dem Wortlaut sowie dem erkennbaren Sinn und Zweck dieser Klausel entnehmen, dass für die Annahme eines den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes im Sinne der Klausel jeder tatsächliche, objektiv feststellbare Vorgang ausreicht, der den Keim eines Rechtskonflikts in sich trägt (Urteil vom 28. September 2005 - IV ZR 106/04 - VersR 2005, 1684 unter I 3 b; vgl. auch Senatsurteil vom 14. März 1984 - IVa ZR 24/82 - VersR 1984, 530 unter I 3 e).
  • BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 24/82

    Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung bei einem

    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - IV ZR 153/05
    Wie der Senat bereits entschieden hat, kann der durchschnittliche Versicherungsnehmer dem Wortlaut sowie dem erkennbaren Sinn und Zweck dieser Klausel entnehmen, dass für die Annahme eines den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes im Sinne der Klausel jeder tatsächliche, objektiv feststellbare Vorgang ausreicht, der den Keim eines Rechtskonflikts in sich trägt (Urteil vom 28. September 2005 - IV ZR 106/04 - VersR 2005, 1684 unter I 3 b; vgl. auch Senatsurteil vom 14. März 1984 - IVa ZR 24/82 - VersR 1984, 530 unter I 3 e).
  • OLG Celle, 16.04.2008 - 7 U 224/07

    Einordnung einer Leckage der Kraftstoffzuleitung im Motorraum als gewöhnlicher

    Gemäß § 476 BGB wird deshalb vermutet, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, eine solche Vermutung wäre mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar (BGH VersR 2006, 1355).
  • OLG Koblenz, 19.04.2007 - 5 U 768/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Auftreten eines verschleißbedingten Mangels beim

    Gemäß § 476 BGB wird deshalb vermutet, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, eine solche Vermutung wäre mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar (BGH VersR 2006, 1355 ).
  • OLG Hamm, 21.08.2017 - 6 U 97/17

    Eintritt des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung bei

    Denn eine gewisse Kompensation erfährt der Versicherungsnehmer durch den in Teil B, § 4 Ziffer 4.1 X vereinbarten Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit (vgl. zur Regelung in § 4 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 ARB 94 BGH, Urteil vom 05.07.2006, Az. IV ZR 153/05, NJW 2006, 3001, 3002 sowie Wendt, r+s 2008, 221, 224).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2014 - 24 U 164/14

    Streit um Verlängerungsoption: Begünstigte muss Optionsausübung beweisen!

    Der Streitwert im Berufungsverfahren ist geringer, denn hier ist vom wirtschaftlichen Interesse des unterlegenen Beklagten auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2006, Az. IV ZR 153/05, Rz. 3), weshalb hierfür die von der Beklagten erzielten Gewinne heranzuziehen sind.
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