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   BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05   

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https://dejure.org/2006,1370
BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05 (https://dejure.org/2006,1370)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2006 - IV ZR 154/05 (https://dejure.org/2006,1370)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2006 - IV ZR 154/05 (https://dejure.org/2006,1370)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Auslegung des Begriffes "Überschwemmung" in § 12 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. c Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB); Annahme des Vorliegens einer Überschwemmung im Sinne des § 12 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. c AKB im Falle des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Überschwemmungsschaden und Teilkaskoschaden

  • Judicialis

    AKB § 12 (1) I Buchst. c

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I c
    Überschwemmung i. S. v. § 12 Abs. 1 I c AKB auch bei sturzbachartig von einem Berghang abfließendem Regenwasser

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 (1) I lit. c
    Begriff der Überschwemmung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorliegen einer Überschwemmung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine Überschwemmung im Sinne von § 12 (1) I Buchst. c AKB liegt auch dann vor, wenn so starker Regen auf einen Berghang niedergeht, dass er weder vollständig versickert noch sonst geordnet auf natürlichem Weg abfließen kann, sondern sturzbachartig den Hang hinunterfließt

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfall durch Überschwemmung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überschwemmung - Teilkasko muß zahlen!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Was ist eine Überschwemmung? - Auto wird in Sizilien von Gesteinsbrocken getroffen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Überschwemmung, Regulierung durch Teilkaskoversicherung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Überschwemmung, Regulierung durch Teilkaskoversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1322
  • MDR 2006, 1347
  • VersR 2006, 966
  • VersR 2006, 967
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.05.1964 - II ZR 9/63
    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05
    Zwar habe der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 21. Mai 1964 - II ZR 9/63 - VersR 1964, 712 die Voraussetzungen einer Überschwemmung bejaht, wenn sich Erdreich, Steine u. ä. mit dem auf den Hang auftreffenden Regenwasser vermischten, mit ihm abflössen und dann gegen einen Pkw geschleudert würden.

    Danach liegt - wie der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 21. Mai 1964 - II ZR 9/63 - VersR 1964, 712 - erkannt hat, eine Überschwemmung im Sinne der Klausel vor, wenn Wasser in erheblichem Umfang meist mit schädlichen Wirkungen nicht auf normalem Wege abfließt, sondern auf sonst nicht in Anspruch genommenem Gelände in Erscheinung tritt und dieses überflutet.

    Das greift zu kurz und lässt sich auch nicht mit dem dafür in Anspruch genommenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Mai 1964 (aaO) vereinbaren.

    Einer unmittelbaren Einwirkung einer Überschwemmung auf das versicherte Fahrzeug, wie sie § 12 (1) I c AKB voraussetzt, steht auch nicht entgegen, dass - wovon im Revisionsverfahren auszugehen ist - das auf den Berghang auftreffende und über diesen abfließende Wasser Steine mit sich geführt hat, von denen dann einer gegen das Fahrzeug geraten ist (vgl. schon BGH, Urteil vom 21. Mai 1964 aaO; OLG Celle VersR 1979, 178) .

  • OLG Hamburg, 29.06.1971 - 7 U 142/70
    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05
    Es sollen die Fälle vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, in denen das Naturereignis "Überschwemmung" die Reaktion des Fahrers im Sinne eines mitursächlichen Abweichens vom Normalverhalten beeinflusst, weil in diesen Fällen die Grenze zwischen dem (vollkaskoversicherten) Risiko des Fahrerverhaltens und dem (teilkaskoversicherten) Risiko des Überschwemmungsschadens nur schwer zu ziehen ist (OLG Köln RuS 1986, 27, 28; OLG Hamburg VersR 1972, 241, 242; OLG Karlsruhe VersR 1968, 889).
  • OLG Celle, 14.07.1978 - 8 U 3/78
    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05
    Einer unmittelbaren Einwirkung einer Überschwemmung auf das versicherte Fahrzeug, wie sie § 12 (1) I c AKB voraussetzt, steht auch nicht entgegen, dass - wovon im Revisionsverfahren auszugehen ist - das auf den Berghang auftreffende und über diesen abfließende Wasser Steine mit sich geführt hat, von denen dann einer gegen das Fahrzeug geraten ist (vgl. schon BGH, Urteil vom 21. Mai 1964 aaO; OLG Celle VersR 1979, 178) .
  • OLG Hamm, 15.06.1988 - 20 U 261/87

    Wann liegt ein Sturmschaden vor?

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05
    Diese Klarstellung, die keinen echten Risikoausschluss enthält, da sich die Beschränkung des Versicherungsschutzes schon aus dem Erfordernis der Unmittelbarkeit der Verursachung ergibt (OLG Hamm NJW-RR 1989, 26, 27; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 12 AKB Rdn. 40; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl. § 12 Rdn. 54), trägt dem Umstand Rechnung, dass die Kfz-Teilversicherung im Unterschied zur Vollversicherung im Sinne des § 12 (1) II AKB nur Schäden deckt, die durch ganz bestimmte Ursachen ausgelöst worden sind.
  • OLG Köln, 13.06.1985 - 5 U 241/84

    Verkehrsgerechter Gebrauch; Einwirkung von Sturm auf Kfz

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05
    Es sollen die Fälle vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, in denen das Naturereignis "Überschwemmung" die Reaktion des Fahrers im Sinne eines mitursächlichen Abweichens vom Normalverhalten beeinflusst, weil in diesen Fällen die Grenze zwischen dem (vollkaskoversicherten) Risiko des Fahrerverhaltens und dem (teilkaskoversicherten) Risiko des Überschwemmungsschadens nur schwer zu ziehen ist (OLG Köln RuS 1986, 27, 28; OLG Hamburg VersR 1972, 241, 242; OLG Karlsruhe VersR 1968, 889).
  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90

    Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05
    Die Revision weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der Klägerin gegen den Versicherer insoweit ein Aufwendungsersatzanspruch wegen Rettungskosten (§§ 62, 63 VVG) zustehen könnte (vgl. BGHZ 113, 359).
  • BGH, 18.06.1968 - VI ZR 120/67

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05
    Es sollen die Fälle vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, in denen das Naturereignis "Überschwemmung" die Reaktion des Fahrers im Sinne eines mitursächlichen Abweichens vom Normalverhalten beeinflusst, weil in diesen Fällen die Grenze zwischen dem (vollkaskoversicherten) Risiko des Fahrerverhaltens und dem (teilkaskoversicherten) Risiko des Überschwemmungsschadens nur schwer zu ziehen ist (OLG Köln RuS 1986, 27, 28; OLG Hamburg VersR 1972, 241, 242; OLG Karlsruhe VersR 1968, 889).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05
    Für die Auslegung des Begriffs "Überschwemmung" in § 12 (1) I c AKB kommt es auf das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers an, das sich am Wortlaut der Klausel und deren Sinn und Zweck orientiert (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 51/82

    Begriff des Sturmschadens; Entschädigungspflicht für einen Lawinenschaden

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05
    Vor diesem Hintergrund erschließt sich der Begriff der Überschwemmung - mangels näherer Anhaltspunkte in der Klausel selbst - für ihn unter Rückgriff auf den allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1983 - IVa ZR 51/82 - VersR 1984, 28 unter I 3 für den Sturmschaden).
  • OLG Hamm, 02.11.2016 - 20 U 19/16

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Schäden durch einen sog.

    bb) Der Bundesgerichtshof hat zu der früher üblichen, inhaltsgleichen Regelung in § 12 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c) Satz 1 und Satz 4 AKB sowie deren Sinn und Zweck ausgeführt (BGH, Urt. v. 26.04.2006, IV ZR 154/05, juris, Rn. 13 m. w. N., VersR 2006, 966) : Der Satz über den "Ausschluss" derjenigen Schäden, welche auf ein durch die Naturgewalt veranlasstes Fahrerverhalten zurückzuführen seien, sei eine Klarstellung des Merkmals "unmittelbar"; er enthalte keinen echten Risikoausschluss; es gehe um die Abgrenzung zu dem allein in der Vollkaskoversicherung geschützten Risiko des Fahrerverhaltens.

    Der Streitfall weicht in diesem Punkt von sonstigen, zu Lasten von Versicherungsnehmern entschiedenen Fällen erheblich ab, in welchen etwa der Fahrer das Fahrzeug in eine Überschwemmung hinein lenkt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.03.2000, 7 U 53/99, juris, Rn. 3, VersR 2001, 187) , der Fahrer mit unangepasster Geschwindigkeit durch eine Pfütze fährt (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.04.1968, 8 U 2/68, VersR 1968, 889) , der Fahrer sturm- / überschwemmungsbedingt eine zum Schaden führende Ausweichbewegung vornimmt (vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2006, IV ZR 154/05, juris, Rn. 13, VersR 2006, 966; Senat, Urt. v. 15.06.1988, 20 U 261/87, juris, Rn. 22 f., ZfSch 1989, 96) , der Fahrer wegen zu geringen Sicherheitsabstands auf ein Fahrzeug auffährt, das gegen einen sturmbedingt gestürzten Baum gefahren ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 29.06.1971, 7 U 142/70, VersR 1972, 241), oder eine durch einen Sturm ausgelöste Lawine das Fahrzeug trifft (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1983, IVa ZR 51/82, juris, Rn. 21, VersR 1984, 28) .

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 92/11

    Wohngebäudeversicherungsvertrag: Niederschlagswasser in einem Lichtschacht als

    Danach liegt eine Überschwemmung im Sinne der Klausel vor, wenn Wasser in erheblichem Umfang meist mit schädlichen Wirkungen nicht auf normalem Wege abfließt, sondern auf sonst nicht in Anspruch genommenem Gelände in Erscheinung tritt und dieses überflutet (BGH Urt. v. 26.04.2006 - IV ZR 154/05 - VersR 2006, 966).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2019 - 9 U 4/18

    Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung bei einer Überschwemmung

    (Vgl. zu diesem Verständnis grundlegend BGH, NJW-RR 2006, 1322, 1323 zu einer identischen Formulierung in älteren Versicherungsbedingungen für die Teilkasko-Versicherung; ebenso LG Bochum, NJW-RR 2015, 1067; der Rechtsprechung folgt Klimke in Prölss/Martin, a. a. O., AKB 2015 A.2.2.1 Rn. 62 unter Aufgabe der abweichenden Auffassung in Vorauflagen.).

    cc) Der durchschnittliche Versicherungsnehmer wird die Regelung in AKB 2008 A. 2.2.3 dahingehend verstehen, dass ihm das aus dem täglichen Leben bekannte Risiko eines Überschwemmungs-Schadens abgenommen werden soll (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 1322).

    Dieses Verständnis hat der Bundesgerichtshof in der grundlegenden Entscheidung vom 26.04.2006 (NJW-RR 2006, 1322) klargestellt (siehe oben).

  • LG Bochum, 21.04.2015 - 9 S 204/14

    Teilkasko muss für kaputte Elektronik nach Hineinfahren in tiefe Wasserfläche

    (BGH, Urteil vom 26.4.2006, Az. IV ZR 154/05) Von ihr ist auch auszugehen, wenn eine Straße durch Wolkenbruch überschwemmt wird.

    (BGH, Urteil vom 26.4.2006, Az. IV ZR 154/05) Es komme vielmehr darauf an, ob die Schäden auf ein durch die Naturereignisse veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen seien.

    (BGH, Urteil vom 26.4.2006, Az. IV ZR 154/05 für den vergleichbaren § 12 (1) I c Satz 4 AKB a.F.; Jacobsen, in: Feyock u.a., Kraftfahrversicherung, 3. Auflage, 2009, A.2.

    (vgl. BGH, Urteil vom 26.4.2006, Az. IV ZR 154/05) Ob ein solches veranlasstes Verhalten jeweils vorliegt, ist eine Einzelfallentscheidung.

  • BGH, 26.04.2006 - XII ZR 154/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Räumungsklage

    (BGH, Urteil vom 26.4.2006, Az. IV ZR 154/05) Von ihr ist auch auszugehen, wenn eine Straße durch Wolkenbruch überschwemmt wird.

    (BGH, Urteil vom 26.4.2006, Az. IV ZR 154/05) Es komme vielmehr darauf an, ob die Schäden auf ein durch die Naturereignisse veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen seien.

    (BGH, Urteil vom 26.4.2006, Az. IV ZR 154/05 für den vergleichbaren § 12 (1) I c Satz 4 AKB a.F.; Jacobsen, in: Feyock u.a., Kraftfahrversicherung, 3. Auflage, 2009, A.2.

    (vgl. BGH, Urteil vom 26.4.2006, Az. IV ZR 154/05) Ob ein solches veranlasstes Verhalten jeweils vorliegt, ist eine Einzelfallentscheidung.

  • OLG Frankfurt, 01.11.2017 - 7 U 53/16

    Hochwasser innerhalb des Flussbettes ist keine "Überschwemmung" im Sinne einer

    Diese durch die höchstrichterliche Rechtsprechung und in der Literatur vertretene Definition des Begriffs der "Überschwemmung" (BGH, Urt. v. 26.04.2006; Az.; IV ZR 154/05, zitiert nach juris, Rdnr. 9; vgl. Stiefel/Maier, AKB, 18, Aufl., AKB A.2.2 Rdnr. 147 m.w.N.) wird auch zur Auslegung der Versicherungsbedingungen im Rahmen der Elementarschadendeckung bei der Wohngebäudeversicherung (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.09.2011, Az.: 12 U 92/11, aaO, Rdnr. 14) zugrunde gelegt.
  • OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07

    Keine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung bei ambulanter

    Dem um Verständnis bemühten Versicherungsnehmer, auf dessen Sicht es ankommt (vgl. z.B. BGHZ 84, 268; VersR 2006, 966), erschließt sich bei aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbar erfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs des Regelwerks, dass die von ihm genommene Zusatzversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für den Fall der stationären Heilbehandlung lediglich ergänzt.
  • OLG München, 19.10.2020 - 25 U 4744/20

    Gebäudeversicherung: Überschwemmungsschaden durch auf ein Hanggrundstück

    Soweit die Beklagte meint, die Entscheidung BGH, Urteil vom 26.04.2006 - Az. IV ZR 154/05, r + s 2006, 323, sei fachfremd und vom Landgericht zu Unrecht herangezogen, folgt der Senat dieser Auffassung nicht.

    Dass auch ein Hanggrundstück überschwemmt sein kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2006 - Az. IV ZR 154/05 zu § 12 AKB; vgl. auch Senat, Urteil vom 02.10.2020 - Az. 25 U 1504/18).

  • OLG Hamm, 21.01.2015 - 20 U 233/14

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für Schäden durch bei Sturm

    Von einer Überschwemmung kann vielmehr erst dann die Rede sein, wenn das Wasser auf einem sonst nicht in Anspruch genommenen Gelände in Erscheinung tritt, wenn es also entweder sein gewöhnliches natürliches Gebiet wie etwa ein Flussbett oder einen Bachlauf verlassen hat oder wenn es nicht auf den Wegen abfließt, auf denen es natürlicher Weise abfließt bzw. die technisch für den Abfluss vorgesehen sind (vgl. Prölss/Martin/Knappmann, VVG 28. Aufl. 2010, Ziffer A.2.2 AKB 2008, Rn. 37, mit Verweis auf BGH, VersR 2006, 966, vgl. auch Senat, Beschl. v. 11.06.2014, 20 U 102/14, m.w.N.).
  • LG Mönchengladbach, 30.04.2020 - 1 O 278/18

    Überschwemmungsschaden

    Danach liegt eine Überschwemmung im Sinne der Klausel vor, wenn Wasser in erheblichem Umfang meist mit schädlichen Wirkungen nicht auf normalem Wege abfließt, sondern auf sonst nicht in Anspruch genommenem Gelände in Erscheinung tritt und dieses überflutet (BGH Urt. v. 26.04.2006 - IV ZR 154/05 - VersR 2006, 966).
  • LG München I, 16.07.2020 - 26 O 14155/19

    Versicherungsfall "Überschwemmung" in der Elementarschadenversicherung

  • OLG Rostock, 14.12.2021 - 4 U 15/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit der

  • KG, 03.09.2021 - 6 U 70/21

    Elementarschadenversicherung in der Hausrat- und Gebäudeversicherung;

  • OLG Köln, 19.07.2021 - 9 U 172/20

    Hausratversicherung: Heranschaffen Bargeld auf Verlangen Täter

  • OLG Nürnberg, 04.05.2021 - 8 U 91/21

    Definition einer "Kopfverletzung" in der Dread-Disease-Versicherung

  • OLG Brandenburg, 28.04.2021 - 11 U 206/20

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung bei Schäden durch Starkregen Begriff der

  • OLG Brandenburg, 03.03.2021 - 11 U 206/20

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung bei Schäden durch Starkregen Begriff der

  • OLG München, 24.04.2017 - 25 U 843/17

    Schadensersatz wegen Zusammenbruchs der Stützmauer

  • LG Kempten, 11.07.2007 - 5 S 704/07
  • KG, 28.08.2020 - 6 U 58/19
  • KG, 04.08.2015 - 6 U 69/15

    Wohngebäude- und Hausratversicherung: Bedingungsgemäße Überschwemmung bei

  • LG Köln, 16.12.2020 - 20 O 335/19
  • KG, 01.07.2016 - 6 U 71/16

    Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsfall der Überschwemmung bei Eindringen von

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2019 - 12 U 78/19

    Kfz-Teilkaskoversicherung: Eindringen Starkregen in Fahrzeug

  • LG Freiburg, 24.02.2017 - 14 O 275/16

    Wohngebäudeversicherung - Überschwemmung des versicherten Grundstücks

  • Im vorliegenden Fall (KG Berlin, 28.08.2020 - 6 U 58/19

    Teilkaskoversicherung - Hineinfahren in Überschwemmung im Bereich einer

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