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   BGH, 19.05.1993 - IV ZR 155/92   

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https://dejure.org/1993,4979
BGH, 19.05.1993 - IV ZR 155/92 (https://dejure.org/1993,4979)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1993 - IV ZR 155/92 (https://dejure.org/1993,4979)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - IV ZR 155/92 (https://dejure.org/1993,4979)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusatzversicherung wegen Berufsunfähigkeit - Wegfall der Bedingungen für die Zahlung der Bezüge - Nachträglicher Wegfall der Berufsunfähigkeit - Nachprüfung der Gründe zur Zahlung der Bezüge - Vetrauen des Berufsunfähigen auf Erhalt der Zahlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1238
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 228/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - IV ZR 155/92
    Der Senat hat mit vier zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 17. Februar 1993 (IV ZR 162/91 = VersR 1993, 559-206/91 = VersR 1993, 562 = für BGHZ bestimmt - 228/91 = VersR 1993, 470 und 264/91) die Voraussetzungen für eine wirksame Mitteilung nach § 7 (2) BB-BUZ festgelegt.
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 162/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - IV ZR 155/92
    Der Senat hat mit vier zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 17. Februar 1993 (IV ZR 162/91 = VersR 1993, 559-206/91 = VersR 1993, 562 = für BGHZ bestimmt - 228/91 = VersR 1993, 470 und 264/91) die Voraussetzungen für eine wirksame Mitteilung nach § 7 (2) BB-BUZ festgelegt.
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - IV ZR 155/92
    Der Senat hat mit vier zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 17. Februar 1993 (IV ZR 162/91 = VersR 1993, 559-206/91 = VersR 1993, 562 = für BGHZ bestimmt - 228/91 = VersR 1993, 470 und 264/91) die Voraussetzungen für eine wirksame Mitteilung nach § 7 (2) BB-BUZ festgelegt.
  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Umgekehrt besteht kein Gesamtschuldverhältnis, wenn der Architekt pflichtwidrig die rechtzeitige Sicherung von Gewährleistungsansprüchen unterläßt und diese daraufhin verjähren: OLG Zweibrücken, DRsp I (138) 690, 2 e = NJW-RR 1993, 1238 .
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZR 101/20

    Rückwirkende Abgabe eines befristeten Anerkenntnisses für einen abgeschlossenen

    Zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen dieser Nachvollziehbarkeit kann es auch genügen, dass der Versicherer dem Versicherten unverkürzt ein Gutachten zugänglich macht, aus dem er seine Leistungsfreiheit herleiten will, und - soweit noch erforderlich - in seiner Mitteilung ergänzend aufzeigt, dass die Gegenüberstellung der Ergebnisse des Gutachtens mit den Feststellungen und Bewertungen, die der Versicherer seinem Leistungsanerkenntnis zugrunde gelegt hat, eine nach den Versicherungsbedingungen maßgebliche Besserung ergeben hat (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 1993 - IV ZR 155/92, NJW-RR 1993, 1238 unter 1 a [juris Rn. 10]).
  • BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98

    Einstellung der Leistungen aus einer BUZ

    c) Es liegt hier auch kein Ausnahmefall vor, in dem eine Vergleichsbetrachtung entbehrlich ist, weil der Versicherungsnehmer selber am besten weiß, daß und wie sich sein Gesundheitszustand gebessert hat (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 1993 - IV ZR 155/92 - NJW-RR 1993, 1238 unter 2.).
  • OLG Dresden, 22.08.2023 - 4 U 943/20

    Begriff des Anerkenntnisses durch den Versicherer im Sinne von § 173 Abs. 1 VVG;

    Zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen dieser Nachvollziehbarkeit kann es auch genügen, dass der Versicherer dem Versicherten unverkürzt ein Gutachten zugänglich macht, aus dem er seine Leistungsfreiheit herleiten will, und - soweit noch erforderlich - in seiner Mitteilung ergänzend aufzeigt, dass die Gegenüberstellung der Ergebnisse des Gutachtens mit den Feststellungen und Bewertungen, die der Versicherer seinem Leistungsanerkenntnis zugrunde gelegt hat, eine nach den Versicherungsbedingungen maßgebliche Besserung ergeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1993 - IV ZR 155/92, NJW-RR 1993, 1238 unter 1 a [juris Rn. 10]).
  • KG, 06.03.2015 - 6 U 109/13

    Deckungsklage auf Fortzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente: Voraussetzungen

    cc) Es liegt auch kein Ausnahmefall vor, in dem eine Begründung nicht erforderlich ist, weil der Versicherungsnehmer selber am besten weiß, dass und wie sich sein Gesundheitszustand gebessert hat (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1111 ff = VersR 1999, 958 - zitiert nach juris: Rdnr. 12; NJW-RR 1993, 1238 - zitiert nach juris: Rdnr. 14).
  • KG, 16.09.2014 - 6 U 39/14

    Verweisung im Nachprüfungsverfahren

    Ein derartiger Sonderfall kommt in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer selbst am besten weiß, dass und wie sich sein Gesundheitszustand verbessert hat (vgl. BGH VersR 1999, 958 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 und NJW-RR 1993, 1238 - zitiert nach juris: Rdnr. 14).
  • OLG Oldenburg, 25.01.1995 - 2 U 201/94

    Voraussetzungen für eine wirksame Einstellung von Leistungen aus einer

    Unabhängig von der Frage, ob die im Nachprüfungsverfahren beweispflichtige Beklagte bewiesen hat, dass der Kläger zu mehr als 50 % berufsfähig im Sinne des § 2 Abs. 3-der "Allgemeinen Bedingungen für die Dienstunfähigkeits-Versicherung mit Hinterbliebenenversorgung auf Grund des Rahmenvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung, und den durch die Deutsche Beamten Lebensversicherung Aktiengesellschaft (federführender Versicherer) vertretenen Versicherern" (im Folgenden: AB-DUV) ist, ist die Beklagte schon deshalb zur Weiterzahlung der mit Schreiben vom 28.11.1990 anerkannten Dienstunfähigkeitsrente verpflichtet, weil sie bisher dem Kläger die Einstellung der Leistung nicht entsprechend den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (grundlegend BGH NJW 1993, 1532; NJW-RR 1993, 1238) mitgeteilt hat.
  • LG Hamburg, 14.02.2020 - 314 O 71/19

    Privatversicherungsrecht: Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung;

    Zu verweisen ist hier auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.02.1993 (IV ZR 228/91, NJW-RR 1993; Seite 725) bzw. dessen Urteil vom 19.05.1993 (Az.: IV ZR 155/92 = NJW-RR 1993, Seite 1238 f.) und die Entscheidung vom 12.6.1996, Az. IV ZR 106/95 (zitiert nach www.beck-online.de).
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