Rechtsprechung
BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Erfüllungswirkung bei Tilgung einer Geldschuld durch Banküberweisung - Erforderlichkeit der Annahme der Gutschrift durch den Begünstigten - Gefahr der Geldübermittlung bei Banküberweisung - Vertragsangebot durch Bitte um Überweisung auf ein anderes Konto
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 6, 121
- NJW 1952, 929
- MDR 1952, 476
- DB 1952, 531
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (6)
- RG, 19.03.1913 - I 403/12
Revision; Versäumung der Gebührenvorschußpflicht
Auszug aus BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51
Es ist allgemeine Meinung und entspricht insbesondere der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, dass eine Geldschuld durch eine Banküberweisung regelmässig in dem Augenblick getilgt wird, in dem der überwiesene Betrag durch die Empfängerbank dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wird; für die Frage der Erfüllung ist hiernach unerheblich, wann der geschuldete Betrag von dem Konto des Schuldners abgebucht und wann er irgendeinem der Zwischenglieder der Überweisungskette - auch der Empfängerbank selbst - gutgeschrieben worden ist (vgl RGZ 54, 331; 82, 95; 105, 266 [269]; 141, 289; RG Warn 1922, 11; 1925, 171; 1927, 3; KG in JW 1926, 2092; OLG Hamburg in MDR 948, 346; OLG Kassel in HEZ 2, 175;… BGB RGRK 9. Aufl Anm. 4 a zu § 362 BGB; ferner Gadow in HGB RGRK Anh zu § 363 Anm. 1 und 4;… Baumbach-Duden, EGB 8. Aufl Anm. zu § 365 Anm. 1 D; Nachschlagewerk des EG Er 193 zu § 346 HGB).Hinzu kommt, dass der Auftraggeber den Überweisungsauftrag bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängers wirksam widerrufen kann (RGZ 82, 95 [97]) und dass daher der etwaige Anspruch auf Gutschrift unter der auflösenden Bedingung steht, dass kein Widerruf erfolgt.
- BGH, 29.05.1951 - I ZR 65/50
Steckengebliebene Ost-West-Überweisung
Auszug aus BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51
Fragen der sog. steckengebliebenen Banküberweisung im Verhältnis zwischen Kunden und Bank, wie sie insbesondere in den Urteilen des I. Zivilsenats vom 29. Mai 1951 - I ZR 65/50 - und 6. Juli 1951 - I ZR 4/51 - (Lindenmaier-Möhring, Nr. 1 und 2 zu § 667 BGB) erörtert worden sind, stehen hier nicht zur Entscheidung. - BGH, 07.02.1952 - III ZR 30/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51
In der neueren Rechtsprechung ist gelegentlich die frage berührt worden, ob die Erfüllung - auch schon vor der Gutschrift zugunsten des Empfängers - dann angenommen werden könne, wenn die Empfängerbank eine Mitteilung von der zu ihren Gunsten erfolgten Buchung erhalten habe, ihr insbesondere auch eine Mitteilung (Avis) darüber zugegangen sei, zu wessen Gunsten der Betrag zu verwenden ist (vgl BGH-Urteil vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50; OLG Hamburg in MDK 1948, 547).
- BGH, 06.07.1951 - I ZR 4/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51
Fragen der sog. steckengebliebenen Banküberweisung im Verhältnis zwischen Kunden und Bank, wie sie insbesondere in den Urteilen des I. Zivilsenats vom 29. Mai 1951 - I ZR 65/50 - und 6. Juli 1951 - I ZR 4/51 - (Lindenmaier-Möhring, Nr. 1 und 2 zu § 667 BGB) erörtert worden sind, stehen hier nicht zur Entscheidung. - RG, 13.10.1922 - II 780/21
Zahlung bei der Bank des Verkäufers
Auszug aus BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51
Es ist allgemeine Meinung und entspricht insbesondere der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, dass eine Geldschuld durch eine Banküberweisung regelmässig in dem Augenblick getilgt wird, in dem der überwiesene Betrag durch die Empfängerbank dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wird; für die Frage der Erfüllung ist hiernach unerheblich, wann der geschuldete Betrag von dem Konto des Schuldners abgebucht und wann er irgendeinem der Zwischenglieder der Überweisungskette - auch der Empfängerbank selbst - gutgeschrieben worden ist (vgl RGZ 54, 331; 82, 95; 105, 266 [269]; 141, 289; RG Warn 1922, 11; 1925, 171; 1927, 3; KG in JW 1926, 2092; OLG Hamburg in MDR 948, 346; OLG Kassel in HEZ 2, 175;… BGB RGRK 9. Aufl Anm. 4 a zu § 362 BGB; ferner Gadow in HGB RGRK Anh zu § 363 Anm. 1 und 4;… Baumbach-Duden, EGB 8. Aufl Anm. zu § 365 Anm. 1 D; Nachschlagewerk des EG Er 193 zu § 346 HGB). - BGH, 09.03.1951 - I ZR 38/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51
Mit dieser Fragestellung hat auch der 1. Zivilsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 9. März 1951 - I ZE 38/50; NJW 1951, 437 - unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des EG entschieden, dass der Begünstigte bei der Banküberweisung ein unmittelbares Recht auf Auszahlung des überwiesenen Betrages mit der Gutschrift erwerbe und die Annahme der Gutschrift durch den Begünstigten nicht erforderlich sei.
- BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 157/97
Erfüllung einer Geldschuld durch Banküberweisung
- BGH, 25.01.1988 - II ZR 320/87
Zulässigkeit des Widerrufs eines Überweisungsauftrags; Entstehungszeitpunkt der …
Die Rechtsprechung geht mit der herrschenden Lehre davon aus, daß die Gutschrift sich als abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis der Bank gegenüber dem Kunden darstellt (BGHZ 6, 121, 124; BGHZ 26, 167, 171;… BGH Urt. vom 18. März 1970 - VIII ZR 228/67, WM 1970, 751 …und Urt. vom 20. November 1970 - V ZR 58/69. WM 1970, 110).Die Annahme der Gutschrift durch den Begünstigten ist nicht erforderlich (BGH…, Urt. vom 9. März 1951 - I ZR 38/50, NJW 1951, 437; BGHZ 6, 121, 123); er braucht von der Gutschrift auch keine Kenntnis zu erlangen (vgl. Liesecke WM 1975, 229).
Die Ansicht, die bereits die Eingabe der Belege in die Datenverarbeitung genügen läßt, berücksichtigt nicht hinreichend, daß eine Geldüberweisung der Barzahlung hinsichtlich der Erfüllung nur dann wirtschaftlich gleich erachtet werden kann, wenn jene dem Verfügungsbereich des Gläubigers (Überweisungsempfängers) so nahe gerückt worden ist, daß dieser das Buchgeld wie bares Geld verwerten kann (BGHZ 6, 121, 125 und Sen.Urt. vom 21. Dezember 1981 - II ZR 2700/79, WM 1982, 291).
- BGH, 17.02.1994 - IX ZR 158/93
Erfüllung der Kaufpreisschuld eines Grundstückskäufers bei Hinterlegung des …
Mit der Kontogutschrift des Betrages wäre dessen Wert in das Vermögen der Klägerin übergegangen und spätestens jetzt deren Kaufpreisanspruch erloschen (§ 362 Abs. 1 BGB; vgl. BGHZ 6, 121, 122;… BGH, Urt. v. 13. März 1953 - V ZR 92/51, NJW 1953, 897 [BGH 13.03.1953 - V ZR 92/51]).
- BGH, 16.04.1991 - XI ZR 68/90
Bereicherungseinrede einer Bank gegenüber einer Kontogutschrift
- BGH, 29.09.1986 - II ZR 283/85
Warn- und Schutzpflichten der am Überweisungsverkehr beteiligten Banken bei einer …
Dieser Anspruch stand allerdings unter der auflösenden Bedingung, daß kein Widerruf erfolgt (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHZ 6, 121, 124; 27, 241;… Urt. v. 20.11.1970 - IV ZR 58/69, WM 1971, 110, 111;… Urt. v. 28.11.1972 - II ZR 110/76, WM 1978, 58; BGHZ 93, 315).Der Widerruf ist bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängers möglich (BGHZ 6, 121, 124).
- BGH, 26.11.1982 - V ZR 145/81
Einreden gegen abgetretene Grundschuld
Die Schuld des Ehemanns der Beklagten bei der Volksbank ist dagegen erst erloschen, als die Volksbank aufgrund der Überweisung dem Schuldner den überwiesenen Betrag gutschrieb (vgl. BGHZ 6, 121, 122 m.w.N.). - BGH, 21.12.1981 - II ZR 270/79
Antrag auf Abschluss eines abstrakten Saldoanerkenntnisvertrags - Haftung für …
Überweist der Schuldner den geschuldeten Geldbetrag auf ein vom Gläubiger bezeichnetes Bankkonto, so tritt die Erfüllung regelmäßig ein, sobald die kontoführende Stelle ihm den Betrag auf seinem Konto gutschreibt (BGHZ 6, 121).Erst die Gutschrift schafft für den Gläubiger insbesondere die Grundlage dafür, den überwiesenen Betrag ohne weitere Erschwernisse ganz oder zum Teil abzuheben und ihn damit Jederzeit in Bargeld zu verwandeln (BGHZ 6, 121, 124, 125).
- BFH, 14.01.1986 - IX R 51/80
Zum Zeitpunkt des Abflusses von Ausgaben, die durch Überweisungsauftrag geleistet …
Dieser Rechtsauffassung steht nicht entgegen, daß der Steuerpflichtige seiner Bank keinen unwiderruflichen Überweisungsauftrag erteilt hatte und daß der Überweisungsauftrag infolgedessen noch bis zur Erteilung der Gutschrift auf dem Konto des Überweisungsempfängers hätte widerrufen werden können (vgl. BGH-Urteil vom 15. Mai 1952 IV ZR 157/51, BGHZ 6, 121, 124). - BGH, 21.01.1999 - I ZR 158/96
Einigung über Beförderungskosten zwischen einem Großverlader und einem …
Für den Rechtsverkehr im Bankbereich geht die Rechtsprechung davon aus, daß bereits die Gutschrift als Buchungsakt im Rahmen des Girovertrags grundsätzlich ein abstraktes Schuldversprechen oder -anerkenntnis des Kreditinstituts gegenüber dem Kunden zum Inhalt hat, das diesem einen entsprechenden - selbständigen - Auszahlungsanspruch gegen die Bank verschafft (vgl. BGHZ 6, 121, 124; 87, 246, 252; 103, 143, 146; 105, 263, 269). - BFH, 10.11.1987 - VII R 171/84
Der Steuerpflichtige hat bei Angabe eines falschen Kontos die Verlustgefahr für …
Gegen diese Auffassung spricht nicht das BGH-Urteil vom 15. Mai 1952 IV ZR 157/51 (BGHZ 6, 121, 127). - BFH, 11.12.1990 - VIII R 8/87
Einlage eines Kommanditisten durch Banküberweisung erst mit Gutschrift auf dem …
- LG Frankfurt/Main, 22.09.1993 - 1 S 78/93
Skonto: Wann ist eine Zahlung durch Banküberweisung rechtzeitig?
- LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang
- OLG Saarbrücken, 31.10.2013 - 4 U 14/13
Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückerstattungsanspruch eines Gläubigers gegen …
- FG Münster, 21.01.2016 - 6 K 3303/14
Erlöschen der Erstattungsforderung eines Steuerpflichtigen gegenüber dem …
- BGH, 15.04.1959 - V ZR 21/58
Rechtsmittel
- BGH, 20.11.1970 - IV ZR 58/69
Leistungspflicht - Einlösungsbeitrag - Erfüllungsort - Bankverkehr
- BGH, 20.12.1955 - I ZR 171/53
- LG Kaiserslautern, 24.02.2009 - 1 S 52/08
Verweigerung der Bezahlung einer Kaufpreisforderung bei Verlust eines …
- LG Hamburg, 26.10.1990 - 311 S 55/90
- BVerwG, 03.04.1978 - 3 B 56.77
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Klärung von Rechtsfragen von …
- OLG Celle, 31.08.1977 - 9 U 256/76
Einfangen eines reiterlosen Pferdes und Sturz vom Pferd; Kausalzusammenhang …
- BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52
Rechtsmittel
- FG München, 25.04.2013 - 5 K 821/13
Kindergeld Überweisungskosten auf ausländisches Konto trägt der …
- LSG Hessen, 21.11.1972 - L 1 Ar 950/71
- LSG Hessen, 21.11.1972 - L 1 Kg 1286/69
- BFH, 14.01.1986 - IX R 17/83
Bestimmung des Leistungszeitpunktes hinsichtlich einer Überweisung von gezahlten …
- BGH, 18.04.1961 - 1 StR 602/60
Rechtsmittel
- BGH, 25.11.1955 - I ZR 196/53
Rechtsmittel
- BGH, 19.01.1961 - II ZR 146/59
Annahme eines Angebots auf Rücktritt vom Kaufvertrag durch Weiterveräußerung des …
- BGH, 20.12.1955 - I ZR 171/55
Rechtsmittel