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   BGH, 10.02.1971 - IV ZR 159/69   

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https://dejure.org/1971,1233
BGH, 10.02.1971 - IV ZR 159/69 (https://dejure.org/1971,1233)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1971 - IV ZR 159/69 (https://dejure.org/1971,1233)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1971 - IV ZR 159/69 (https://dejure.org/1971,1233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klagefristversäumnis - Einbuße des Versicherungsanspruchs - Beschränkung auf Klageweg - Invalidität - Fälligkeit der Leistung - Keine Verjährungsunterbrechung - Sachverständigenverfahren - Leistungsverweigerung - Verjährungshemmung

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 433
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.1966 - II ZR 13/64

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag -

    Auszug aus BGH, 10.02.1971 - IV ZR 159/69
    Das Berufungsgericht ist insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gefolgt, der in einer früheren Entscheidung (VersR 1966, 627/28) die Rechtsbelehrung, die derselbe Versicherer wie im vorliegenden Falle mit den gleichen Worten erteilt hatte, für ungenügend gehalten hat, um eine Ausschlussfrist in Lauf zu setzen.

    In einem solchen Falle wird die Leistung des Versicherers mit dem Zugang des Ablehnungsschreibens fällig (vgl. RGZ 158, 113, 115; RG JW 1933, 2128; BGH VersR 1954, 388; 1966, 627; Bruck/Möller a. a. O. § 11 Anm. 9; Prölss/Martin a. a. O. § 11 Anm. 1; Wussow AUB a. a. O. § 11 Anm. 4).

  • RG, 19.02.1937 - VII 211/36

    1. Wann verjähren die während eines längeren Zeitraums alle Vierteljahre

    Auszug aus BGH, 10.02.1971 - IV ZR 159/69
    Eine Unterbrechung der Verjährung des Entschädigungsanspruchs ist auch durch den Antrag des Klägers auf Abweisung der von dem Beklagten erhobenen negativen Feststellungswiderklage nicht eingetreten (vgl. RGZ 153, 375, 380; BGH LM Nr. 12 zu § 209 BGB).
  • RG, 13.05.1938 - III 165/37

    Wann beginnt die Verjährung des Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung aus dem

    Auszug aus BGH, 10.02.1971 - IV ZR 159/69
    In einem solchen Falle wird die Leistung des Versicherers mit dem Zugang des Ablehnungsschreibens fällig (vgl. RGZ 158, 113, 115; RG JW 1933, 2128; BGH VersR 1954, 388; 1966, 627; Bruck/Möller a. a. O. § 11 Anm. 9; Prölss/Martin a. a. O. § 11 Anm. 1; Wussow AUB a. a. O. § 11 Anm. 4).
  • RG, 20.11.1933 - IV 255/33

    1. Zum Begriff des "Zurückerhaltens" in § 558 Abs. 2 BGB. 2. Kommt es für die in

    Auszug aus BGH, 10.02.1971 - IV ZR 159/69
    Denn die damit erklärte Anrufung des Ärzteausschusses, der nach § 11 der AVB über die Kausalität des Versicherungsfalles und der Beschwerden des Klägers entscheiden soll, berechtigt den Beklagten, bis zum Abschluss des Sachverständigenverfahrens die Leistung zu verweigern, und hat gemäß § 202 BGB für diesen Zeitraum eine Hemmung der Verjährung zur Folge (vgl. RGZ 142, 258, 263; Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 202 Anm. 8).
  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 233/99

    Fälligkeit des Versicherungsanspruchs

    Mit dem Zugang der Erklärung des Versicherers über die endgültige Leistungsablehnung tritt deshalb Fälligkeit des Anspruchs auf die Versichererleistung ein (BGH, Urteile vom 10. Februar 1971 - IV ZR 159/69 - VersR 1971, 433 m.w.N.; vom 27. September 1989 - IVa ZR 156/88 - VersR 1990, 153, 154; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 11 AUB 88 Rdn. 3; Römer in Römer/Langheid, VVG § 11 VVG Rdn. 12; Grimm, Unfallversicherung 2. Aufl. § 11 Rdn. 17; Wussow/Pürckhauer, AUB 6. Aufl. § 11 Rdn. 15).
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

    Da sie die Zahlung einer Entschädigung zu Unrecht abgelehnt hatte, wurde ihre Leistung ohne Rücksicht darauf, ob sie schon im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 AFB vollständig festgestellt war, mit dem Zugang des Ablehnungsschreibens fällig (BGH, Urteile vom 10. Februar 1971, IV ZR 159/69 = VersR 1971, 433, 435; vom 19. September 1984, IVa ZR 67/83 = VersR 1984, 1137, 1139).
  • BGH, 19.09.1984 - IVa ZR 67/83

    Verzinsung der Forderung des Versicherungsnehmers gegen den Feuerversicherer

    Da sie die Zahlung einer Entschädigung zu Unrecht abgelehnt hat, wurde ihre Leistung ohne Rücksicht auf den Ausgang des Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenshöhe mit dem Zugang des Ablehnungsschreibens fällig (BGH VersR 1971, 433, 435 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 141/86

    Fristgerechte Geltendmachung der Invalidität - Verjährung eines Anspruchs aus der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellt das Gesetz damit auf die Fälligkeit der Leistung ab; es muß also Klage auf sofortige Leistung erhoben werden können (BGH VersR 1955, 97; 1971, 433, 435; 1983, 673).
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZR 122/76

    Freiwerden einer Versicherung von ihrer Leistungspflicht - Für die Geltenmachung

    Eine Ablehnung, die geeignet sein soll, die Verwirkungsfolge des § 12 Abs. 3 VVG herbeizuführen, muß den VN klar und deutlich darüber aufklären, daß er durch bloßen Zeitablauf seinen materiellen Versicherungsanspruch verliert, wenn er ihn nicht vor Fristende gerichtlich geltend macht (BGH VersR 1966, 627, 628; 1971, 433, 434).
  • OLG Hamm, 28.01.1994 - 20 U 265/93

    Anspruch einer Bausparkasse gegen einen Feuerversicherer auf Zahlung einer

    Darüber hinaus wird eine Leistung des Versicherers ohne Rücksicht auf noch nötige Ermittlungen dann fällig, wenn er Leistungen zu Unrecht abgelehnt hat, und zwar mit Zugang des Ablehnungsschreibens (BGH VersR 71, 433, 435; VersR 84, 1137, 1139; VersR 90, 153).
  • BGH, 14.02.1991 - IX ZR 91/90

    Ausschlussfrist für Klage gegen Ablehnung eines Anspruchs auf Versicherungsschutz

    Diesen Anforderungen, von denen auch der IV. Zivilsenat in seinem Urteil vom 10. Februar 1971 - IV ZR 159/69, VersR 1971, 433, 434 ausgeht (ebenso OLG Düsseldorf, VersR 1959, 381), genügt die Belehrung im Schreiben vom 3. Juli 1987 ohne Einschränkung.
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