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   BGH, 12.12.1990 - IV ZR 163/89   

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https://dejure.org/1990,3840
BGH, 12.12.1990 - IV ZR 163/89 (https://dejure.org/1990,3840)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1990 - IV ZR 163/89 (https://dejure.org/1990,3840)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - IV ZR 163/89 (https://dejure.org/1990,3840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankentagegeldversicherung - Anforderungen an ein Geständnis der Arbeitsunfähigkeit - Abgrenzung der Begriffe "Arbeitsunfähigkeit" und "Berufsunfähigkeit" - Unterlassen der Einreichung weiterer ...

  • kanzlei-kotz.de

    Krankentagegeldversicherung: Abgrenzung zwischen Arbeits- und Berufsunfähigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 78 § 1 Nr. 3; MBKT 78 § 15; ZPO § 288
    Zur Abgrenzung von Arbeits- und Berufsunfähigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 540
  • VersR 1991, 451
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 101/88

    Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers nach Leistungsablehnung durch den

    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - IV ZR 163/89
    Hat der Versicherer, wie hier die Beklagte, erklärt, daß er von einem bestimmten Zeitpunkt an weitere Leistungen endgültig ablehne - die Beklagte berief sich auf eine Beendigung des Vertragsverhältnisses -, so ist der Versicherungsnehmer nicht gehalten, über den genannten Stichtag hinausreichende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiter vorzulegen (vgl. dazu auch das Senatsurteil vom 7. Juni 1989 - IVa ZR 101/88 - VersR 1989, 842 unter 2. a) m.w.N.).
  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und

    Demnach kann in der Abgrenzung von Berufs- und Arbeitsunfähigkeit im Sinne der MB/KT nicht allein auf das Vergleichspaar "vorübergehend - auf nicht mehr absehbare Zeit" abgestellt werden (Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451, 452).
  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Berufsunfähigkeit (in der Definition der MB/KT 78) und eine Arbeitsunfähigkeit, die einen Anspruch auf Krankentagegeldleistungen begründet, schließen sich gegenseitig aus (Grundsatz der Spezialität zwischen Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung, s. Senatsurteil vom 25. Januar 1989 - IVa ZR 178/87 - VersR 1989, 392 = VVGE § 15 MB/KT Nr. 2), ferner Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451).
  • OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Anknüpfung an zuvor ausgeübten Beruf nach

    Voraussichtlich dauernde erhebliche Schmerzen braucht er nicht zu ertragen (vgl. BGH, Urt. v. 27.2.1991 - IV ZR 66/90 - VersR 1991, 451).
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines an Hauterkrankungen

    Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen der Beklagten verlangt nämlich nicht, dass der Versicherte seinen Beruf tatsächlich nicht weiter ausübt, sondern nur, dass die festgestellten Gesundheitsbeeinträchtigungen die Fortsetzung seiner Tätigkeit vernünftigerweise und im Rahmen des Zumutbaren nicht mehr gestatten (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451 zur Abgrenzung zwischen Berufs- und Arbeitsunfähigkeit; OLG Koblenz, NVersZ 1999, 521; OLG Köln, RuS 1987, 296; OLG Karlsruhe, VersR 1983, 281).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Der Versicherungsnehmer ist demgemäß nach einer Leistungsablehnung nicht weiter an die Aufklärungsobliegenheit gebunden (std. Rspr.: vgl. BGHZ 107, 368, 371 f.; Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451, 452; vom 11. Dezember 1991 - IV ZR 238/90 - VersR 1992, 345 unter II 2 b).
  • OLG Saarbrücken, 07.04.2017 - 5 U 32/14

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Formelle und materielle Anforderungen an

    Voraussichtlich dauernde erhebliche Schmerzen braucht er nicht zu ertragen (vgl. BGH, Urt. v. 27.2.1991 - IV ZR 66/90 - VersR 1991, 451; Senat, Urt. v. 28.05.2014 - 5 U 355/12 - VersR 2015, 226).
  • OLG Köln, 22.02.2013 - 20 U 179/10

    Abgrenzung der Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 1 Abs. 3 RB-KT 94 von

    Berufsunfähigkeit im Sinne der RB/KT ist kein Mehr, in dem als Weniger Arbeitsunfähigkeit enthalten ist, vielmehr schließen sich beide Erscheinungsformen gegenseitig aus (BGH VersR 1991, 451).
  • OLG Köln, 09.08.2000 - 5 U 20/00
    Insbesondere liegt in der Behauptung der Beklagten, der Kläger sei berufsunfähig, nicht zugleich das Zugeständnis einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 540, 541).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.1997 - 12 U 100/97

    Qualifizierung von Leistungen aus Lebensversicherungen, die vom früheren

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  • OLG Köln, 23.06.1994 - 5 U 133/93

    Erneute Berufstätigkeit nach festgestellter Berufsunfähigkeit L

    Erweist sich die für die Feststellung des Eintritts der Berufsunfähigkeit erforderliche Prognose im Nachhinein als falsch - etwa durch die Tatsache, daß der Versicherte nach einiger Zeit wieder berufstätig ist -, lag und liegt keine Berufsunfähigkeit vor (vgl. Senat r+s 89, 300, aus anderen Gründen aufgehoben von BGH r+s 91, 64 = VersR 91, 451; OLG Hamm r+s 91, 352; a.A. Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., Anm. 2 b; Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 2. Aufl. Rdnr. 21, jeweils zu § 15 MB/KT 78).
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