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   BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77   

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https://dejure.org/1978,526
BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77 (https://dejure.org/1978,526)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1978 - IV ZR 164/77 (https://dejure.org/1978,526)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1978 - IV ZR 164/77 (https://dejure.org/1978,526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Scheidung der Ehe - Voraussetzungen für die Annahme eines Getrenntlebens innerhalb der ehelichen Wohnung - Entscheidung über die Nichterwartung der Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft - Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1810
  • MDR 1978, 1008
  • FamRZ 1978, 671
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 44/51

    Schwere Eheverfehlung. Zerrüttung

    Auszug aus BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77
    Ob das anzunehmen ist, ist im wesentlichen eine Frage tatrichterlicher Würdigung (RGZ 160, 236, 238; BGHZ 4, 186, 190).
  • BGH, 20.03.1963 - IV ZR 205/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77
    Vielmehr kommt es auf eine unter Berücksichtigung aller Umstände - auch der subjektiven Gegebenheiten zu treffende Prognose an, bei welcher der Beurteiler unter Anlegung eines objektiven Maßstabs zu entscheiden hat, ob die Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr erwartet werden kann (Palandt/Diederichsen BGB 36. Aufl. § 1565 Anm. 2; Wolf a.a.O. § 1565 Rdn. 44; BGH LM ZPO § 547 Abs. 1 Nr. 4 - NJW 1963, 1781; Wüstenberg a.a.O. § 48 Anm. 52; Hoffmann/Stephan EheG 2. Aufl. § 48 Rdn. 31).
  • KG, 07.11.1977 - 15 WF 3781/77

    Scheidung; Scheidungsantrag; Jahresfrist; Getrenntleben; Unzumutbare Härte

    Auszug aus BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77
    Doch dürfen bei solchen Wohnverhältnissen, wenn von einem Getrenntleben die Rede sein soll, jedenfalls kein gemeinsamer Haushalt geführt werden und keine wesentlichen persönlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten bestehen (RGRZ 163, 277, 279; ebenso der BGH in der vorerwähnten Entscheidung; Wüstenberg a.a.O. § 48 Anm. 36 und 37 m.w.N.; Schwab FamRZ 1976, 491 ff, 501 f; ebenso auch OLG Köln FamRZ 1978, 34).
  • BGH, 08.02.1978 - IV ZB 73/77

    Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Ausspruch

    Auszug aus BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77
    Das Erfordernis, es müsse eine "vollkommene tatsächliche Trennung" vorliegen (BGH LM EheG § 48 Abs. 1 Nr. 14 = FamRZ 1969, 80; OLG Frankfurt FamRZ 1978, 328, 329), kann daher für die Fälle, in denen die Ehegatten (noch) in derselben Wohnung leben, nicht wortwörtlich genommen werden, da bei einem Wohnen in ein und derselben Wohnung zumindest die gemeinsame Benutzung einzelner Räume (Flur, Küche, Toilette, Bad) und eine gelegentliche Absprache über deren Benutzung nicht auszuschließen ist.
  • RG, 24.04.1939 - IV 268/38

    Über den Begriff der sittlichen Rechtfertigung des Scheidungsbegehrens und über

    Auszug aus BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77
    Ob das anzunehmen ist, ist im wesentlichen eine Frage tatrichterlicher Würdigung (RGZ 160, 236, 238; BGHZ 4, 186, 190).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

    Das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft ist daher weder eine notwendige noch eine hinreichende Voraussetzung für die Feststellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juni 1978 - IV ZR 164/77 -, NJW 1978, 1810 und vom 27.04.2016 - XII ZB 485/14 -, BGHZ 210, 124 Rn. 13).
  • BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 538/80

    Auslegung der Härteklausel

    Wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 14. Juni 1978 (IV ZR 164/77 - LM BGB § 1565 Nr. 1 - FamRZ 1978, 671; ebenso Urteil vom 11. April 1979 - IV ZR 77/78 - LM BGB § 1567 Nr. 3 = FamRZ 1979, 469) dargelegt hat, sind die eheliche Lebensgemeinschaft und die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten nicht identisch.

    Deshalb kann eine Ehe, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, auch gescheitert sein, wenn die Ehegatten (noch) nicht getrennt leben, nämlich dann, wenn die Lebensgemeinschaft aufgehoben und ihre Wiederherstellung aussichtslos ist, aber die häusliche Gemeinschaft, bei der es sich um einen tatsächlichen objektiven Zustand handelt (BGH FamRZ 1978, 671), andauert, etwa weil sich aus wirtschaftlichen Gründen keiner der Ehegatten entschließen kann, die häusliche Gemeinschaft aufzuheben.

    Soweit nicht die im Gesetz aufgestellten Vermutungen für das Scheitern der Ehe eingreifen, kann die Feststellung dieser nach § 1565 Abs. 1 BGB einzigen Tatbestandsvoraussetzung der Ehescheidung erhebliche Schwierigkeiten bereiten, denen das Gericht nur im Wege einer besonders sorgfältigen Prüfung gerecht werden kann (BGH FamRZ 1978, 671; 1979, 1003).

    Eine derartige Härte ist in der Rechtspraxis vor allem anzunehmen, wenn sich bei der Prognose, daß die Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr erwartet werden kann (vgl. BGH FamRZ 1978, 671, 672 unter 2.), - über den Tatbestand des Scheiterns der Ehe hinaus - in der Person des Antragsgegners liegende Gründe ergeben, die so schwer wiegen, daß dem Antragsteller bei objektiver Beurteilung nicht angesonnen werden kann, an den Antragsgegner als Ehepartner weiterhin gebunden zu sein.

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser

    Zur Feststellung dieser Scheidungsvoraussetzung reicht aber die bloße Erklärung des sich von der Ehe lösenden Ehegatten nicht aus, er sehe die Ehe als endgültig zerrüttet oder gescheitert an (BGH, Urteil vom 14. Juni 1978 - IV ZR 164/77 - NJW 1978, 1810, 1811 unter 2).

    Die Dauer der Trennung, insbesondere soweit sie über die Mindestfrist von einem Jahr hinausgeht, gehört zwar zu den Umständen, die der Tatrichter in seine Prüfung einzubeziehen hat, ob eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann (BGH, Urteil vom 14. Juni 1978 - IV ZR 164/77 - NJW 1978, 1810, 1811 unter 2; Urteil vom 31. Januar 1979 - IV ZR 72/78 - NJW 1979, 1042 unter I; Soergel/Heintzmann, aaO. § 1565 Rdn. 26).

  • BGH, 24.11.2021 - XII ZB 253/20

    Familiensache: Ende des Anspruchs auf Unterrichtung über vermögensrechtliche

    Ob die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann, ist - wenn nicht die Zerrüttungsvermutungen des § 1566 BGB eingreifen - vom Tatrichter im Wege der Prognose unter Würdigung aller Umstände zu entscheiden (vgl. BGH Urteil vom 14. Juni 1978 - IV ZR 164/77 - FamRZ 1978, 671, 672).
  • BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00

    Geltendmachung des Scheiterns der Ehe durch den Betreuer eines geisteskranken

    Im Verhältnis zueinander ist die Lebensgemeinschaft der Ehegatten der umfassendere Begriff (Senatsurteil vom 14. Juni 1978 - IV ZR 164/77 - FamRZ 1978, 671); die häusliche Gemeinschaft bezeichnet nur einen äußeren, freilich nicht notwendigen Teilaspekt dieser Gemeinschaft (Schwab aaO).
  • BGH, 31.01.1979 - IV ZR 72/78

    Begriff der außergewöhnlichen Härte

    Diese Ausführungen lassen erkennen, daß das Berufungsgericht die nach § 1565 Abs. 1 Satz 2 BGB zu stellende Prognose, ob die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann, im Einklang mit den im Senatsurteil FamRZ 1978, 671 = NJW 1978, 1810 dargelegten rechtlichen Anforderungen getroffen hat.
  • OLG Köln, 07.12.2012 - 4 UF 182/12

    Voraussetzungen der Ehescheidung; Begriff des Getrenntlebens

    Die Annahme des Getrenntlebens innerhalb der ehelichen Wohnung setzt voraus, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt wird und zwischen den Ehegatten keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestehen ( BGH, Urteil vom 14.06.1978 - IV ZR 164/77 - zitiert nach Juris Rn. 8; OLG Köln, Urteil vom 13.10.1977 - 21 U 4/77 - zitiert nach Juris Rn. 25; Ey, a. a. O. § 1567 Rn. 24; Brudermüller in Palandt, BGB, 70. Auflage, § 1567 Rn. 3 ).
  • OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 8 W 321/11

    Erbvertrag: Wirksamkeit einer Erbeneinsetzung eines Ehegatten bei in

    Denn angesichts der langen Trennungszeit von über zweieinhalb Jahren im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, auf den abzustellen ist (§§ 2077 Abs. 1 Satz 2, 1933 Satz 1 BGB), war vorliegend das Scheitern der Ehe im Sinne des § 1565 Abs. 1 BGB nicht zu überprüfen, weil die Vermutung des § 1566 Abs. 1 BGB eingreift (BGH NJW 1978, 1810; OLG Koblenz FamRZ 2007, 590; - die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung BGH ErbR 2008, 397, betrifft nicht den Fall der einverständlichen Scheidung und damit nicht den Anwendungsbereich des § 1566 Abs. 1 BGB).
  • OLG Köln, 03.06.1982 - 25 UF 220/81

    Getrenntleben durch Verlassen des ehelichen Schlafzimmers und Fortführung des

    Nach ganz überwiegender höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur leben die Ehegatten innerhalb der Ehewohnung im Sinne des § 1567B1GB nur dann getrennt, wenn sie dabei das Höchstmaß einer Trennung in allen Lebensbereichen herbeigeführt haben, das nach den realen Möglichkeiten des Einzelfalles erreichbar ist ( BGH NJW 78, 1810 == FamRZ 78, 671; NJW 79, 105 == FamRZ 78, 884; FamRZ 79, 469 ==NJW 79, 1360; Brüggemann FamRZ 78.91, 92; Palandt-Diederichsen § 1567 Bem.

    Auf Beweggründe für solche fortbestehenden Gemeinsamkeiten kommt es nicht entscheidend an (BGH NJW 78, 1810, NJW 79; 105).

    (BGH FamRZ 78, 671, 672; FamRZ 79.4.69,. 470).

    Bei letzterer handelt es sich um einen äußeren, für einen objektiven Beurteiler bewertbaren tatsächlichen Zustand (BGH FamRZ 1978, 671), der nach der Konzeption des 1. EheRG und seiner Bewertung der Trennung für das materielle Scheidungsrecht unerläßliche Voraussetzung für das Fundament der zur Beurteilung des Scheiterns einer Ehe erforderlichen Prognose ist (vgl. dazu auch OLG Schleswig FamRZ 77,t 805; OLG Frankfurt NJW 78, 892, 893; OLG Hamm FamRZ 79, 511, 512; Brüggemann FamRZ 78, 95, Schwab FamRZ 79, 19, 20; Münchener Kommentar - Ergänzungsband - Wolf § 1565 Rdn. 73).

  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 6 UF 106/01

    Eheaufhebung wegen arglistiger Täuschung

    Die einseitige Zerrüttung auf Seiten eines Ehegatten reicht zur Annahme des Gescheitertseins einer Ehe aus; es genügt, wenn aus dem Verhalten und - wie hier - den als glaubhaft angesehenen Bekundungen des die Scheidung beantragenden Ehegatten zu entnehmen ist, dass er unter keinen Umständen mehr bereit ist, zu dem Partner zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen (vgl. BGH NJW 1978, 1810 und st. Rspr. des Senats).
  • OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 136/06

    Ehegattenerbrecht: Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei vom Erblasser

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 15 AS 139/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen einer

  • OLG Hamm, 20.12.2012 - 11 UF 180/12

    Inhaltskontrolle eines Ehevertrages

  • OLG Köln, 14.05.2020 - 10 UF 205/19
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2002 - 11 S 659/02

    Zuständigkeitswechsel im Widerspruchsverfahren; unbefristete Aufenthaltserlaubnis

  • LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 3 AS 720/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen einer

  • OLG Zweibrücken, 06.04.2006 - 6 UF 208/05

    Ehescheidungsverfahren: Voraussetzungen des Scheiterns der Ehe;

  • BGH, 11.04.1979 - IV ZR 77/78

    Getrenntleben bei Hilfeleistungen zu Gunsten eines hilfebedürftigen Ehegatten

  • OLG Koblenz, 30.03.2004 - 11 UF 567/01

    Voraussetzungen des Getrenntlebens innerhalb der ehelichen Wohnung

  • OLG Schleswig, 05.09.2000 - 8 UF 4/00

    Zerrüttung der Ehe - Geschlechtsverkehr der getrenntlebenden Eheleute

  • OLG Stuttgart, 22.12.1978 - 15 UF 218/78

    Dauer der Trennung; Herleitung von Rechten; Darlegungslast; Feststellungslast;

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2014 - 7 UF 138/14

    Aufhebung der Ehe wegen Täuschung eines Ehegatten über die Religionszugehörigkeit

  • LSG Sachsen, 07.06.2012 - L 3 AS 150/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen einer

  • OLG Köln, 13.09.2019 - 10 UF 186/18
  • OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 13 UF 75/08

    Ehescheidung und Ehevertrag: Zerrüttung der Ehe; Sittenwidrigkeit wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2020 - 11 S 2512/19

    Aufenthaltsrecht: Beschwerde gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

  • BGH, 04.10.1978 - IV ZR 188/77

    Scheitern einer Ehe als Grundvoraussetzung für eine Scheidung - Voraussetzungen

  • OLG Köln, 07.04.1995 - 25 WF 67/95

    Anforderungen an die Substantiierung bei Ehescheidungsantrag

  • BGH, 27.06.1979 - IV ZR 185/77

    Voraussetzungen der Scheidung einer Ehe - Vermutung für das Scheitern einer Ehe -

  • OLG Köln, 16.11.2022 - 10 UF 58/22
  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 367/81

    Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen - Vollkommene tatsächliche Trennung der

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1981 - 5 UF 104/81

    Getrenntleben ist auch innerhalb der ehelichen Wohnung möglich; Möglichkeit des

  • OLG Nürnberg, 04.08.1980 - 10 UF 1001/80
  • OLG Zweibrücken, 09.12.1981 - 2 UF 123/81
  • OLG Stuttgart, 14.11.1978 - 16 UF 152/78

    Scheidung einer Ehe ohne Ablauf des Trennungsjahrs auf Grund des mit

  • OLG Nürnberg, 24.02.1981 - 11 UF 3167/80
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