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   BGH, 24.05.2000 - IV ZR 166/99   

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https://dejure.org/2000,4544
BGH, 24.05.2000 - IV ZR 166/99 (https://dejure.org/2000,4544)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2000 - IV ZR 166/99 (https://dejure.org/2000,4544)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - IV ZR 166/99 (https://dejure.org/2000,4544)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Berufung - Berufungsbegründung - Begründung - Frist - Wiedereinsetzung - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter - Zurechnung

  • Judicialis

    ZPO § 85; ; ZPO § 236 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 236 Abs. 2
    Fehlen einer klaren Anweisung zur Eintragung in den Fristenkalender

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 236, 519 Abs. 2 S. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1366
  • VersR 2000, 1387
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.1998 - II ZB 15/97

    Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - IV ZR 166/99
    Dabei genügt für die Glaubhaftmachung, daß das Vorbringen nur überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Beschluß vom 9. Februar 1998 - II ZB 15/97 - BGHR ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1 Glaubhaftmachung 7 m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1988 - X ZB 4/88

    Wiedereinsetzungsantrag - Glaubhaftmachung - Sachdarstellung

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - IV ZR 166/99
    Es kann dahinstehen, ob eine eidesstattliche Erklärung, die ohne eigene Sachdarstellung lediglich pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nimmt, für eine Glaubhaftmachung ausreicht (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Mai 1988 - X ZB 4/88 - VersR 1988, 860).
  • BGH, 26.09.1994 - II ZB 9/94

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - IV ZR 166/99
    Nach § 236 Abs. 2 ZPO muß die Partei, die die Wiedereinsetzung beantragt, alle eine solche Entscheidung rechtfertigenden Tatsachen darlegen und glaubhaft machen (BGH, Beschluß vom 26. September 1994 - II ZB 9/94 - BGHR ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1 Glaubhaftmachung 4 m.w.N.).
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