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   BGH, 29.05.1952 - IV ZR 167/51   

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BGH, 29.05.1952 - IV ZR 167/51 (https://dejure.org/1952,259)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1952 - IV ZR 167/51 (https://dejure.org/1952,259)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1952 - IV ZR 167/51 (https://dejure.org/1952,259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gegenstand der unentgeltlichen Zuwendung bei Schenkung eines Geldbetrages zum Erwerb eines Grundstücks - Rückübetragung eines Grundstücks an den Schenker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 1171
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 19.02.1937 - V 205/36

    1. Zur rechtlichen Stellung des Treugebers gegenüber einem Dritterwerber, wenn

    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - IV ZR 167/51
    Es ist zwar in Lehre und Rechtsprechung weitgehend anerkannt, dass schuldrechtliche Übereignungsansprüche auf Grund von Treuhandverhältnissen - mindestens kraft Gewohnheitsrechts - eine gewisse dingliche Wirkung haben können, insbesondere zu einem Aussonderungsanspruch im Konkurse (§ 43 KO) führen oder ein Widerspruchsrecht aus § 771 ZPO begründen können (RGZ 79, 121; 91, 14; 153, 366; BGB RGRK 9. Aufl Vorbem 1 vor § 164 BGB; Palandt 9. Aufl Vorbem 2 vor § 164 BGB; Jaeger KO 6. u. 7. Aufl Anm. 38 ff zu § 43).

    Das Reichsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung in RGZ 153, 366 [368 f] ausgeführt, auf den Gebiete des Sachenrechts sei der Parteiwillkür kein freier Spielraum gelassen; werde ein Gegenstand übereignet, so könne die dingliche Wirkung der Übereignung nicht durch Parteivereinbarung eingeschränkt werden; die Verpflichtung des Treuhänders, nur in bestimmter Weise über das Treugut zu verfügen, sei lediglich schuldrechtlicher Art (§ 137 BGB), ebenso seine Verpflichtung, das Treugut nach Beendigung des Treuhandverhältnisses an den Treugeber zurückzuübertragen (§§ 675, 677 BGB).

  • RG, 19.06.1941 - V 129/40

    Was kann bei Schenkungswiderruf wegen groben Undankes als "Geschenk"

    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - IV ZR 167/51
    Das Reichsgericht hat daher auch zutreffend die Möglichkeit solcher "mittelbarer Schenkungen" in Übereinstimmung mit der Auffassung des Lebens und des Verkehrs bejaht (RGZ 167, 199 [202]; vgl auch HRR 1928 Nr. 517 = JW 1928, 894 Nr. 7).
  • RG, 13.10.1930 - IV 688/29

    1. Wem steht der Anspruch auf Vergütung aus § 951 BGB. zu, wenn der Eigentümer

    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - IV ZR 167/51
    Insbesondere ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannt worden, dass eine (unmittelbare) Vermögensverschiebung zwischen zwei Personen anzunehmen sei, wenn die eine zwar nicht selbst leiste, die Leistung aber in ihrem Auftrag und für ihre Rechnung von einen Dritten an die andere Person bewirkt werde (RGZ 130, 310 [312] mit Nachw.).
  • RG, 20.06.1941 - III B 5/41

    Welche Bedeutung hat es für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen

    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - IV ZR 167/51
    Was im Einzelfalle Gegenstand der unentgeltlichen Zuwendung ist, ist, da es insoweit auf die "Einigung" der Parteien (§ 516 Abs. 1) ankommt, Gegenstand tatrichterlicher Würdigung (RGZ 167, 203).
  • BGH, 19.02.1951 - IV ZR 168/50
    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - IV ZR 167/51
    Das Berufungsgericht geht nach dem Wortlaut der Begründung davon aus, dass das Grundstück zum Nachlass der Erblasserin gehört und dass den Kläger nach den vom erkennenden Senat in seinen Urteil vom 19.2.1951 - IV ZR 168/50 (NJW 1951, 352) entwickelten Grundsätzen lediglich gemäss § 667 BGB gegen die Erblasserin ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übereignung zugestanden habe.
  • RG, 10.10.1917 - V 159/17

    Folgen der fiduziarischen Übereignung eines mit einer Hypothek belasteten

    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - IV ZR 167/51
    Dagegen genügt es nicht, wenn jemand einen Gegenstand für Rechnung eines anderen als dessen stiller Stellvertreter erwirbt (RGZ 84, 217; 91, 12; 92, 342; 94, 308;. 127, 344; 133, 87; BGB RGRK 9. Aufl Vorbem 1 vor § 164; Jaeger a.a.O. Anm. 41).
  • RG, 20.03.1912 - V 352/11

    Pfändung einer Treuhandhypothek.

    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - IV ZR 167/51
    Es ist zwar in Lehre und Rechtsprechung weitgehend anerkannt, dass schuldrechtliche Übereignungsansprüche auf Grund von Treuhandverhältnissen - mindestens kraft Gewohnheitsrechts - eine gewisse dingliche Wirkung haben können, insbesondere zu einem Aussonderungsanspruch im Konkurse (§ 43 KO) führen oder ein Widerspruchsrecht aus § 771 ZPO begründen können (RGZ 79, 121; 91, 14; 153, 366; BGB RGRK 9. Aufl Vorbem 1 vor § 164 BGB; Palandt 9. Aufl Vorbem 2 vor § 164 BGB; Jaeger KO 6. u. 7. Aufl Anm. 38 ff zu § 43).
  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für

    Insoweit ist anerkannt, dass auch ein Geschäft, bei dem "einer einem anderen mit seinen Mitteln einen Gegenstand von einem Dritten verschafft, ohne dass der Schenker selbst zunächst Eigentümer geworden zu sein braucht" (Senatsurteil vom 29. Mai 1952 - IV ZR 167/51 - NJW 1952, 1171), als so genannte mittelbare Schenkung den Tatbestand des § 516 Abs. 1 BGB erfüllt.
  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für

    Insoweit ist anerkannt, dass auch ein Geschäft, bei dem "einer einem anderen mit seinen Mitteln einen Gegenstand von einem Dritten verschafft, ohne dass der Schenker selbst zunächst Eigentümer geworden zu sein braucht" (Senatsurteil vom 29. Mai 1952 - IV ZR 167/51 - NJW 1952, 1171), als so genannte mittelbare Schenkung den Tatbestand des § 516 Abs. 1 BGB erfüllt.
  • BFH, 15.05.1990 - IX R 21/86

    Erhöhte Absetzungen bei mittelbarer Grundstücksschenkung durch einen

    Nach der zum Schenkungsrecht ergangenen zivilrechtlichen Rechtsprechung, der sich der BFH für das Schenkungsteuerrecht angeschlossen hat (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 29. Mai 1952 IV ZR 167/51, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1952, 1171; BFH-Urteil vom 7. April 1976 II R 87-89/70, BFHE 119, 300, 302, BStBl II 1976, 632), macht es keinen rechtlichen Unterschied, ob jemand ein Grundstück, das er verschenken will, sich zunächst selbst übertragen läßt, um es sodann an den zu Beschenkenden weiter zu übereignen, oder ob er es diesem dadurch verschafft, daß das zu schenkende Grundstück (für Rechnung des Schenkers) unmittelbar an den Beschenkten übereignet wird.
  • BGH, 03.12.1971 - V ZR 134/69

    Widerruf einer Sachschenkung wegen groben Undanks - Maßgebliche Kriterien für die

    Was die Frage betrifft, ob Gegenstand der Schenkung das zum Grundstückskauf gegebene Geld oder das Grundstück selbst war, so kann nach der vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung des Reichsgerichts, von der abzuweichen kein Anlaß besteht, dann, wenn jemand schenkweise einem anderen einen Geldbetrag zum Erwerb eines Grundstücks von einem Dritten gibt, entweder (unmittelbar) der Geldbetrag oder (mittelbar) das Grundstück Gegenstand der unentgeltlichen Zuwendung sein (Urteil vom 29. Mai 1952, IV ZR 167/51, LM BGB § 313 Nr. 1, im Anschluß an RGZ 167, 199, 203).
  • BGH, 15.11.1974 - V ZR 78/73

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die fingierten Bedingungseintritt

    Bie Heilung einer formnichtigen Wiederkaufsabrede tritt schon mit der Auflassung und Eintragung zugunsten des Käufers und nicht erst mit der Rückauflassung zugunsten des Wiederkäufers und dessen Eintragung ein (s. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1952 - IV ZR 167/51 IM § 313 BGB Nr. 1 und vom 22. Japuar 1958 - V ZR 52/56 â- EM § 313 BGB Nr. 15).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2022 - 6 U 41/21

    Erstattung von Kapitalertragssteuer mit Solidaritätszuschlag aus

    Ein solcher Fall ist z.B. dann gegeben, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet wird oder eine auflösende Bedingung oder eine Befristung eintritt (Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe in: Dauner-Lieb/Langen, BGB, 4. Aufl. 2021, § 812 Rn. 43; BeckOK-Wendehorst, BGB, 01.08.2021, § 812 Rn. 80; BGH, Urteil vom 29.05.1952 - IV ZR 167/51, NJW 1952, 1171).
  • BGH, 17.03.1978 - V ZR 217/75

    Anspruch auf eine Leibrente als Einzelabrede eines Grundstückskaufvertrages trotz

    Wird ein formnichtiger Grundstücksveräußerungsvertrag nachträglich durch Auflassung und grundbuchliche Eintragung des Erwerbers geheilt, so wird der Vertrag "seinem ganzen Inhalte nach" gültig (§ 313 Satz 2 BGB), d.h. die Heilung erstreckt sich auf die Gesamtheit der vertraglichen Vereinbarungen (BGH Urt. v. 22. Januar 1958, V ZR 52/56, LM BGB § 313 Nr. 15; BGH Urt. v. 29. Mai 1952, IV ZR 167/51, LM BGB § 313 Nr. 1; vgl. auch BGH Urt. v. 2. November 1973, V ZR 201/71, LM BGB § 313 Nr. 62).
  • FG München, 20.02.2013 - 4 K 690/10

    SchenkSt: Mittelbare Schenkung einer Lebensversicherung

    Die Klärung dieser Frage ist Gegenstand tatrichterlicher Würdigung (vgl. Bundesgerichtshof -BGH-Urteil vom 29. Mai 1952 IV ZR 167/51, NJW 1952, 1171).
  • BFH, 18.12.1972 - II R 89/70
    Die Bereicherung aus dem Vermögen des Schenkers kann auch darin liegen, daß dieser einem anderen mit seinen Mitteln einen Gegenstand von einem Dritten verschafft, ohne daß der Schenker selbst zunächst Eigentümer geworden zu sein braucht (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1952 - IV ZR 167/51 -, Neue Juristische Wochenschrift 1952 S. 1171 - NJW 1952, 1171 - ... .
  • BGH, 17.12.1954 - V ZR 77/53

    Rechtsmittel

    Der Wille der Beteiligten kann den vom Beschenkten selbst, aber mit Mitteln des Schenkers erworbenen Gegenstand zu dem geschenkten machen (RGZ 167, 199 [202]; BGH in NJW 1952, 1171).
  • BGH, 21.03.1956 - IV ZR 324/55

    Rechtsmittel

  • BFH, 07.04.1976 - II R 89/70

    Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als

  • BFH, 12.12.1979 - II R 157/78

    Steuerrechtliche Bewertung des als unentgeltlich zugewendet geltenden Teils einer

  • BFH, 07.04.1976 - II R 87/70

    Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als

  • BGH, 29.09.1972 - V ZR 170/70

    Vertragsheilung nach § 313 Satz 2

  • BFH, 15.11.1978 - II R 69/72

    Schenkung - Miteigentumsanteil - Kaufpreiszahlung - Grundstückserwerb

  • BFH, 27.10.1970 - II S 4/70

    Ernstliche Zweifel - Schenkung - Vollwertige Forderung - Auflage - Erwerb eines

  • BFH, 28.07.1976 - II R 71/69

    Einbeziehung früherer Erwerbe - Berechnung der Schenkungsteuer -

  • BGH, 30.04.1954 - V ZR 14/53

    Rechtsmittel

  • BFH, 27.10.1970 - II S 2/70

    Ernstliche Zweifel - Schenkung - Vollwertige Forderung - Auflage - Erwerb eines

  • BFH, 19.08.1959 - II 259/57 S

    Bestimmung des Gegenstands der unentgeltlichen Zuwendung

  • BGH, 26.05.1961 - IV ZR 308/60

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1952 - IV ZR 167/51   

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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 05.10.1966 - IV ZR 178/65

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 10. Januar 1952 - IV ZR 167/51 - zu der entsprechenden Vorschrift des § 44 Abs. 2 der RAnwO für die BrZ (LM Nr. 1) ausgeführt hat, ergibt sich aus der Fassung des Gesetzes, daß die Fälle, in denen eine solche Beiordnung in Frage kommt, eng zu umgrenzen sind und daß in der Revisionsinstanz, in der es sich vorwiegend um die Anwendung von Rechtssätzen auf einen feststehenden Sachverhalt handelt, im Regelfall ein Bedürfnis für eine solche Beiordnung nicht besteht.
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