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   BGH, 24.05.1995 - IV ZR 167/94   

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https://dejure.org/1995,2103
BGH, 24.05.1995 - IV ZR 167/94 (https://dejure.org/1995,2103)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1995 - IV ZR 167/94 (https://dejure.org/1995,2103)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1995 - IV ZR 167/94 (https://dejure.org/1995,2103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrtversicherung - Verhalten des VN gegenüber Strafverfolgungsbehörden - Erheblichkeit gegenüber Versicherer - Berührung des Aufklärungsinteresses

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7 I Abs. 2; AKB § V Abs. 4; VVG § 6 Abs. 3
    Unrichtige Angaben über Kfz-Diebstahl vor der Polizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7 I Abs. 2 S. 3, § 7 V Nr. 4; VVG § 6 Abs. 3
    Ausschluß der Leistungspflicht des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger Angaben über die Fertigung von Nachschlüsseln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1236
  • VersR 1995, 1043
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90

    Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines

    Auszug aus BGH, 24.05.1995 - IV ZR 167/94
    Das allein reicht für den Vortäuschungsbeweis nicht aus (Senatsurteil vom 3.7.1991 - IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047 = VVGE § 12 AKB Nr. 20).
  • BGH, 22.01.1969 - IV ZR 527/68

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers gegenüber der

    Auszug aus BGH, 24.05.1995 - IV ZR 167/94
    In der Kraftfahrtversicherung gilt wie in der Feuerversicherung, daß das Verhalten des Versicherungsnehmers gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nur insoweit erheblich ist, als es zugleich das Aufklärungsinteresse des Versicherers unmittelbar berührt (Senatsurteile vom 22.1.1969 - IV ZR 527/68 - VersR 1969, 269, 270 m.w.N. und vom 5.5.1982 - IVa ZR 207/80 - VersR 1982, 689; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrversicherung 15. Aufl. § 7 AKB Rdn. 116; Knappmann in Prölss/Martin, 25. Aufl. § 7 AKB Anm. 2a S. 1435).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus BGH, 24.05.1995 - IV ZR 167/94
    a) Der Kläger kann den Entwendungsbeweis in der erleichterten Form (Senatsurteil vom 5.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 unter I 1) führen; bislang ist der Beklagten der Vortäuschungsbeweis (Senat aaO. unter I 3 a)) nicht gelungen.
  • BGH, 05.05.1982 - IVa ZR 207/80

    Arglistige Täuschung - Wert - Betriebsgegenstände - Nachprüfung -

    Auszug aus BGH, 24.05.1995 - IV ZR 167/94
    In der Kraftfahrtversicherung gilt wie in der Feuerversicherung, daß das Verhalten des Versicherungsnehmers gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nur insoweit erheblich ist, als es zugleich das Aufklärungsinteresse des Versicherers unmittelbar berührt (Senatsurteile vom 22.1.1969 - IV ZR 527/68 - VersR 1969, 269, 270 m.w.N. und vom 5.5.1982 - IVa ZR 207/80 - VersR 1982, 689; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrversicherung 15. Aufl. § 7 AKB Rdn. 116; Knappmann in Prölss/Martin, 25. Aufl. § 7 AKB Anm. 2a S. 1435).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 5 U 614/07

    Vorschaden verschwiegen: Anspruchsverlust in Kasko

    Unrichtige Angaben eines Versicherungsnehmers gegenüber der Polizei können die Leistungspflicht des Versicherers aber nur dann berühren, wenn sie zugleich sein Aufklärungsinteresse verletzen (BGH, Urt. v. 24.5.1995 - IV ZR 167/94, VersR 1995, 1043).
  • BGH, 13.11.1996 - IV ZR 220/95

    Beweis des äußeren Bildes eines Diebstahls; Anfertigung von Kopien vom

    Daraus allein, daß von einem der Originalschlüssel irgendwann und unbekannt von wem Kopien angefertigt wurden, läßt sich nicht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit schließen, der Kläger habe den Diebstahl nur vorgetäuscht (vgl. Senatsurteile vom 13.12.1995 - IV ZR 54/95 - VersR 1996, 319; vom 24.05.1995 - IV ZR 167/94 - VersR 1995, 1043 unter 2 a m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1996 - IV ZR 159/95

    Äußeres Bild eines Diebstahls bei Anfertigung von Nachschlüsseln

    Daraus allein, daß von Originalschlüsseln irgendwann und unbekannt von wem Kopien angefertigt wurden, läßt sich nicht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit schließen, der Kläger habe den Diebstahl nur vorgetäuscht (vgl. Senatsurteile vom 13.12.1995 - IV ZR 54/95 - VersR 1996, 319; vom 24.05.1995 - IV ZR 167/94 - VersR 1995, 1043 unter 2 a m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.09.1996 - 9 U 27/96

    Versicherung Leasing Neupreisedntschädigung

    Daß nach dem Gutachten des Sachverständigen G. von einem der beiden Fahrzeugschlüssel eine Kopie hergestellt wurde, kann unter den hier gegebenen Umständen nicht als schwerwiegendes Indiz für eine Vortäuschung des Diebstahls durch den Kläger gewertet werden (vgl. zur grundsätzlichen Verwertbarkeit von Kopierspuren im Zusammenhang mit der Frage der Vortäuschung des Versicherungsfalles BGH VersR 1991, 1O47 = r + s 1991, 294; VersR 1995, 1O43 = r + s 1995, 328; VersR 1996, 319 = r + s 1996, 92).
  • OLG Köln, 17.09.1996 - 9 U 175/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

    Insbesondere ist die Polizei dadurch von geeigneten Ermittlungsmaßnahmen ersichtlich nicht abgehalten worden (vgl. dazu BGH r + s 95, 328 = VersR 95, 1043).
  • LG Memmingen, 03.07.2003 - 2 O 319/03

    Anspruch aus einer Kraftfahrzeugteilkaskoversicherung auf Ersatz des

    Unrichtige Angaben können dem Kläger nämlich nur dann entgegengehalten werden, soweit hierdurch das Aufklärungsinteresse des Versicherers unmittelbar berührt ist (vgl. BGH, VersR 1995, 1043; Knappmann in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 26. Auflage Seite 10 Az: 2 0 319/03 1998, § 7 AKB, Rdnr. 9 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 01.10.2001 - 12 O 184/01

    Aufklärungsobliegenheiten verletzt, wenn man bei Unfall einen falschen Fahrer

    Denn der Versicherungsnehmer kann auch durch Falschangaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden seine Aufklärungsobliegenheiten verletzen, wenn die Falschangaben zugleich das Aufklärungsinteresse des Versicherers berühren (vgl. BGH VersR 1969, 269, 270; BGH VersR 1995, 1043; Prölss/ Martin/Knappmann, Rdnr. 9 zu § 7 AKB, jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 06.12.1996 - 20 U 133/96
    Auch wenn man mit der Beklagten davon ausgeht, daß der Schlüssel zum Fahrzeug des Klägers dupliziert worden ist, so kann nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1996, 319 ; r + s 1995, 328) allein aus der Tatsache, daß irgendwann und unbekannt von wem und mit wessen Billigung ein Nachschlüssel angefertigt worden ist, nicht auf die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls geschlossen werden.
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