Rechtsprechung
   BGH, 14.04.1971 - IV ZR 17/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1845
BGH, 14.04.1971 - IV ZR 17/70 (https://dejure.org/1971,1845)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1971 - IV ZR 17/70 (https://dejure.org/1971,1845)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1971 - IV ZR 17/70 (https://dejure.org/1971,1845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,1845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Verkehrssicherheit im Zeitpunkt des Unfalls - Voraussetzungen für das Vorliegen einer erheblichen Gefahrerhöhung - Hinreichende organisatorische Maßnahmen zur Überwachung der Verkehrssicherheit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23; VVG § 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 538
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.1971 - IV ZR 121/69

    Verkehrssicherheit - Gefahrerhöhung - Grobe Fahrlässigkeit - Leichtfertigkeit

    Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZR 17/70
    Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, daß der Versicherungsnehmer in der Haftpflichtversicherung durch die Benutzung eines in seiner Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigten Kraftfahrzeugs oder Anhängers eine zur Leistungsfreiheit nach § 25 VVG führende Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VVG nur vornimmt, wenn er den mangelhaften Zustand des Fahrzeugs kennt oder sich der Kenntnis arglistig entzieht (BGHZ 50, 385, 388, 390 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 514/68] ; 50, 392, 396 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 520/68] ; BGH VersR 1969, 747; BGH Urt. v. 22. Januar 1971 - IV ZR 121/69).

    Ein arglistiges Verhalten setzt voraus, daß der Inhaber der Klägerin bestimmte die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Mängel des Lastzugs, die für den Unfall ursächlich gewesen sein können, zwar nicht kannte, aber mit der Möglichkeit ihres Vorhandenseins rechnete und den Lastzug gleichwohl im Straßenverkehr einsetzte (BGH Urteil vom 22. Januar 1971 - IV ZR 121/69).

  • BGH, 27.02.1964 - II ZR 65/61

    Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Repräsentanten des

    Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZR 17/70
    Er muß befugt sein, in einem gewissen nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Betriebsinhaber zu handeln und dabei auch dessen Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer wahrzunehmen (BGH VersR 1964, 475 [BGH 27.02.1964 - II ZR 65/61] ; 1965, 149, 150) [BGH 17.12.1964 - II ZR 17/63] .
  • BGH, 17.12.1964 - II ZR 17/63

    Verursachung eines schweren Verkehrsunfalls mit einem Pkw mit rotem Nummernschild

    Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZR 17/70
    Er muß befugt sein, in einem gewissen nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Betriebsinhaber zu handeln und dabei auch dessen Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer wahrzunehmen (BGH VersR 1964, 475 [BGH 27.02.1964 - II ZR 65/61] ; 1965, 149, 150) [BGH 17.12.1964 - II ZR 17/63] .
  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68

    Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz

    Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZR 17/70
    Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, daß der Versicherungsnehmer in der Haftpflichtversicherung durch die Benutzung eines in seiner Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigten Kraftfahrzeugs oder Anhängers eine zur Leistungsfreiheit nach § 25 VVG führende Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VVG nur vornimmt, wenn er den mangelhaften Zustand des Fahrzeugs kennt oder sich der Kenntnis arglistig entzieht (BGHZ 50, 385, 388, 390 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 514/68] ; 50, 392, 396 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 520/68] ; BGH VersR 1969, 747; BGH Urt. v. 22. Januar 1971 - IV ZR 121/69).
  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 520/68

    Gefahrerhöhung durch Mängel des Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZR 17/70
    Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, daß der Versicherungsnehmer in der Haftpflichtversicherung durch die Benutzung eines in seiner Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigten Kraftfahrzeugs oder Anhängers eine zur Leistungsfreiheit nach § 25 VVG führende Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VVG nur vornimmt, wenn er den mangelhaften Zustand des Fahrzeugs kennt oder sich der Kenntnis arglistig entzieht (BGHZ 50, 385, 388, 390 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 514/68] ; 50, 392, 396 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 520/68] ; BGH VersR 1969, 747; BGH Urt. v. 22. Januar 1971 - IV ZR 121/69).
  • BGH, 01.10.1969 - IV ZR 632/68

    Begriff des Repräsentanten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZR 17/70
    Repräsentant ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, auf Grund eines Vertrags- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist, wobei eine rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis nicht vorausgesetzt wird (BGH VersR 1969, 1086, 1087).
  • BGH, 08.04.1970 - IV ZR 1/69

    Luftbremsanlage - Frostschutzmittel - Objektive Gefahrerhöhung - Grobe

    Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZR 17/70
    Danach kommen die Personen, die als Fahrer des Lastzugs eingesetzt waren, wegen ihrer unselbständigen Stellung und eingeschränkten Verantwortlichkeit, die sich jeweils auf die Verkehrssicherheit des einzelnen Fahrzeugs im Rahmen der allgemein einem Kraftfahrer obliegenden Aufgaben erstreckte, weder als Repräsentanten noch als Wissensvertreter des Inhabers der Klägerin in Betracht (BGH VersR 1957, 386; 1970, 563).
  • RG, 08.03.1921 - VII 330/20

    Stellvertretung im Wissen

    Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZR 17/70
    Wissensvertreter ist, wer von dem Versicherungsnehmer in nicht ganz untergeordneter Stellung damit betraut ist, für ihn rechtserhebliche Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen (RGZ 101, 402; BGH VersR 1957, 386).
  • BGH, 14.03.2007 - IV ZR 102/03

    Rechtsfolgen der Übertragung der Pflichten des Versicherungsnehmers auf einen

    Eine auf einen bestimmten Bereich bezogene Repräsentantenstellung kommt insbesondere bei Geschäfts- und Betriebsversicherungen in Betracht (vgl. Senatsurteile vom 25. März 1992 - IV ZR 17/91 - VersR 1992, 865 unter 2 und vom 14. April 1971 - IV ZR 17/70 - VersR 1971, 538 unter 3).
  • BGH, 24.02.1986 - II ZR 172/85

    Anspruch auf Deckung eines Schadens durch eine Transportversicherung - Begriff

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist Repräsentant des Versicherungsnehmers, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, auf Grund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten und befugt ist, selbständig in einem gewissen Umfang für diesen zu handeln und auch dessen Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer wahrzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 20. Mai 1969 - IV ZR 616/68, LM AVB f. KraftfVers § 7 Nr. 17 = VersR 1969, 695, 696; Urt. v. 1. Oktober 1969 - IV ZR 632/68 = VersR 1969, 1086, 1087; Urt. v. 14. April 1971 - IV ZR 17/70, VersR 1971, 538, 539; vgl. auch Behrens, Drittzurechnung im Privatversicherungsrecht S. 8; Karstaedt, Grundsätzliche Fragen der Drittzurechnung in den Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen S. 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht