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   BGH, 24.06.2015 - IV ZR 181/14   

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https://dejure.org/2015,18022
BGH, 24.06.2015 - IV ZR 181/14 (https://dejure.org/2015,18022)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2015 - IV ZR 181/14 (https://dejure.org/2015,18022)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - IV ZR 181/14 (https://dejure.org/2015,18022)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 MB/KK 2009, § 5 Abs 2 S 1 MB/KK
    Tarifbedingungen zur Krankheitskostenversicherung: Auslegung der Klausel über die Erstattungsfähigkeit von Leistungen für "Hilfsmittel gleicher Art"

  • IWW

    § 194 Abs. 1 Satz 1, § 82 VVG, § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG, § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V, § 144 ZPO, § 139 ZPO, § 193 Abs. 3 VVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Tarifbedingungen zur Krankheitskostenversicherung: Auslegung der Klausel über die Erstattungsfähigkeit von Leistungen für 'Hilfsmittel gleicher Art'

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit von Leistungen von Hilfsmittel gleicher Art

  • rewis.io

    Tarifbedingungen zur Krankheitskostenversicherung: Auslegung der Klausel über die Erstattungsfähigkeit von Leistungen für "Hilfsmittel gleicher Art"

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Private Krankenversicherung - Erstattungsfähigkeit von Hilfsmitteln

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 09 § 1
    Leistungsbegrenzung auf "Hilfsmittel gleicher Art einmal innerhalb von drei Jahren" schließt nur Zweit- oder Ersatzbeschaffung aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit von Leistungen von Hilfsmittel gleicher Art

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankheitskostenversicherung - und die zweite Beinprothese

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für die Anschaffung einer Badeprothese von einem privaten Krankheitskostenversicherer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für die Anschaffung einer Badeprothese von einem privaten Krankheitskostenversicherer

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die Tarifbedingung; Hilfsmittel gleicher Art; in der privaten Krankenversicherung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 128 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Erstattungsfähigkeit von Leistungen für "Hilfsmittel gleicher Art" (Badeprothese)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kostenerstattung für Badeprothese bei unzuverlässigem Schutz der Hauptprothese durch Neoprenstrumpf - Badeprothese und Hauptprothese keine "Hilfsmittel gleicher Art" im Sinne der Versicherungsbedingungen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Tarifbedingungen zur Krankheitskostenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1006
  • VersR 2015, 1119
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.10.1986 - III ZR 121/85

    Auslegung einer in englischer Sprache abgefaßten Vertragsklausel

    Auszug aus BGH, 24.06.2015 - IV ZR 181/14
    b) Die Auffassung des Berufungsgerichts, dieser Schutz komme schon deshalb nicht in Betracht, weil er Wasserschäden nicht zuverlässig ausschließe, vielmehr die Gefahr bestehe, dass der Überzug reiße und dann unzumutbar hohe Schäden an der Hauptprothese des Klägers drohten, entbehrt einer tragfähigen Tatsachengrundlage, weil das Berufungsgericht ermessensfehlerhaft davon abgesehen hat, entweder gemäß § 144 ZPO sachverständige Hilfe zur Beurteilung der genannten Gefahr in Anspruch zu nehmen oder den Beklagten auf die Klärungsbedürftigkeit dieser Frage hinzuweisen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 5. Juli 1990 - I ZR 164/88, NJW 1991, 493 unter III 2; vom 16. Oktober 1986 - III ZR 121/85, NJW 1987, 591 unter III 2).
  • BGH, 18.02.2009 - IV ZR 11/07

    Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für die

    Auszug aus BGH, 24.06.2015 - IV ZR 181/14
    Der Senat hat in der Vergangenheit vielmehr wiederholt ausgesprochen, dass schon wegen der Strukturunterschiede beider Systeme Versicherte einer privaten Krankenversicherung nicht erwarten könnten, in gleicher Weise versichert zu sein wie Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. nur Senatsurteil vom 18. Februar 2009 - IV ZR 11/07, r+s 2009, 246 Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 05.07.1990 - I ZR 164/88

    "Versäumte Meinungsumfrage"; Erforderlichkeit eines Meinungsforschungsgutachtens

    Auszug aus BGH, 24.06.2015 - IV ZR 181/14
    b) Die Auffassung des Berufungsgerichts, dieser Schutz komme schon deshalb nicht in Betracht, weil er Wasserschäden nicht zuverlässig ausschließe, vielmehr die Gefahr bestehe, dass der Überzug reiße und dann unzumutbar hohe Schäden an der Hauptprothese des Klägers drohten, entbehrt einer tragfähigen Tatsachengrundlage, weil das Berufungsgericht ermessensfehlerhaft davon abgesehen hat, entweder gemäß § 144 ZPO sachverständige Hilfe zur Beurteilung der genannten Gefahr in Anspruch zu nehmen oder den Beklagten auf die Klärungsbedürftigkeit dieser Frage hinzuweisen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 5. Juli 1990 - I ZR 164/88, NJW 1991, 493 unter III 2; vom 16. Oktober 1986 - III ZR 121/85, NJW 1987, 591 unter III 2).
  • BGH, 22.04.2015 - IV ZR 419/13

    Private Krankheitskostenversicherung: Grenzen der Erstattungspflicht von Kosten

    Auszug aus BGH, 24.06.2015 - IV ZR 181/14
    Dazu hat der Senat mit Urteil vom 22. April 2015 (IV ZR 419/13, r+s 2015, 297 Rn. 11 ff., zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, dass von der genannten Leistungseinschränkung auch Hilfsmittel erfasst werden.
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus BGH, 24.06.2015 - IV ZR 181/14
    Die Versorgung eines beinamputierten Versicherungsnehmers mit einer Beinprothese ist medizinisch notwendig im Sinne von § 1 (2) MB/KK 2009 (zum Begriff der medizinischen Notwendigkeit vgl. nur Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - IV ZR 133/95, BGHZ 133, 208, unter II 1, 2 und 3a [juris Rn. 11, 12, 16]); auch die vom Kläger beschaffte Badeprothese ist eine grundsätzlich erstattungsfähige Beinprothese im Sinne des in B Nr. 2.4 Abs. 2 des Tarifs AS 100 aufgestellten Hilfsmittelkataloges.
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 19/08 R

    Versorgung mit Badeprothesen

    Auszug aus BGH, 24.06.2015 - IV ZR 181/14
    Zum Anspruch der dortigen Versicherten auf Hilfsmittelversorgung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V habe das Bundessozialgericht (Urteil vom 25. Juni 2009 - B 3 KR 19/08 R, veröffentlicht in juris) entschieden, dass Kosten einer Badeprothese zusätzlich zu denen einer spritzwasserungeeigneten Prothese vom Versicherer übernommen werden müssten, wenn die Badeprothese Nachteile der Alltagsprothese im Nassbereich ausgleiche.
  • BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17

    Berufungsverfahren in Zivilsachen: Pflichtgemäßes Ermessen hinsichtlich der

    Dementsprechend ist ein Tatrichter, dem die erforderliche Sachkunde zur Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage fehlt und der davon absehen will, von Amts wegen gemäß § 144 ZPO sachverständige Hilfe in Anspruch zu nehmen, grundsätzlich nur gehalten, die beweisbelastete Partei auf die Notwendigkeit eines Beweisantrags nach § 403 ZPO hinzuweisen (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1986 - III ZR 121/85, NJW 1987, 591 unter III 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - IV ZR 181/14, VersR 2015, 1119 Rn. 16).
  • BGH, 07.11.2018 - IV ZR 14/17

    Private Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit von Kosten für die

    Der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 24. Juni 2015 (IV ZR 181/14) ausgeführt, diese Beschränkung führe zu einer Begrenzung der Leistung bei Zweitversorgung oder Ersatzbeschaffung.

    b) Die aufgrund ärztlicher Verordnung erfolgte Versorgung eines beinamputierten Versicherungsnehmers mit einer Beinprothese ist - wie der Senat bereits in seinem ebenfalls den Fall des Klägers betreffenden Urteil vom 24. Juni 2015 (IV ZR 181/14, r+s 2015, 405 Rn. 13) ausgesprochen hat - medizinisch notwendig im Sinne von § 1 Abs. 2 der hier vereinbarten Krankheitskostenversicherungsbedingungen.

    b) Der Senat hat bereits im Urteil vom 24. Juni 2015 (IV ZR 181/14, r+s 2015, 405 Rn. 20) dargelegt, der durchschnittliche Versicherungsnehmer verstehe die Formulierung "Hilfsmittel gleicher Art" dahin, dass sie lediglich auf eine Begrenzung einer Zweitversorgung oder Ersatzbeschaffung ziele.

  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 116/15

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Nach Erlass des hier angefochtenen Berufungsurteils hat der Senat aus Anlass der - aus anderen Gründen erfolgten - Aufhebung des genannten Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart ausgesprochen, dass er dessen Auffassung, die Tarifbedingungen in der privaten Krankheitskostenversicherung müssten sich wegen der Versicherungspflicht aus § 193 Abs. 3 VVG und der Substitutionsfunktion der privaten Krankenversicherung in der Weise an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung messen lassen, dass sie deren Leistungsumfang nicht unterschreiten dürften, nicht teilt (Senatsurteil vom 24. Juni 2015 - IV ZR 181/14, r+s 2015, 405 Rn. 22).
  • OLG Hamm, 02.05.2018 - 20 U 163/17

    Ansprüche des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung wegen

    aa) Denn die Anschaffung einer Beinprothese war zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der Ablehnung der Kostenübernahmezusage grundsätzlich medizinisch notwendig (vgl. BGH Urt. v. 24.6.2015 - IV ZR 181/14, r+s 2015, 405 Rn. 13) .

    Es gibt vorliegend keine zeitliche Begrenzung für Hilfsmittel gleicher Art. Zudem ist maßgeblich der konkrete Verwendungszweck, der hier anders ist (vgl. BGH Urt. v. 24.6.2015 - IV ZR 181/14, r+s 2015, 405 Rn. 20) .

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.04.2017 - 2 O 7905/15

    Feststellung des Fortbestands eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses

    So sind wegen der Strukturunterschiede zwischen dem System der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung die jeweiligen Auslegungsargumente grundsätzlich nicht übertragbar (BGH, 24.06.2015 - IV ZR 181/14, r+s 2015, 405).
  • BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22

    Begrenzung der Höhe der Versicherungsleistung um den Restwert des verminderten

    Dementsprechend ist ein Tatrichter, dem die erforderliche Sachkunde zur Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage fehlt und der davon absehen will, von Amts wegen sachverständige Hilfe in Anspruch zu nehmen, grundsätzlich nur gehalten, die beweisbelastete Partei auf die Notwendigkeit eines Beweisantrags nach § 403 ZPO hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2019 - VIII ZR 255/17, NJW-RR 2019, 719 Rn. 18 m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Juni 2015 - IV ZR 181/14, r+s 2015, 405 Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2021 - 4 U 87/18

    Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Notwendigkeit eines weiteren Gutachtens;

    - Zweifel an der Richtigkeit technischer Regeln und Erfahrungssätze (z.B. aus Produktinformationen), die das Gericht seiner rechtlichen Beurteilung zugrunde legen möchte, zur Aufklärung des technischen Sachverhalts zwingen (BGH NJOZ 2016, 241 [242 Rn. 17]; BGH NJW 1982, 1049 [1050]; Musielak/Stadler, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 144 Rn. 6),.
  • OLG Schleswig, 28.09.2020 - 16 U 53/20

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für Sportprothesen in der privaten

    Im Hinblick auf einen ihm fehlenden Unterschenkel wird er als dessen normale Funktionen nicht nur die Fähigkeit verstehen, zu gehen und zu stehen, sondern auch etwa damit zu laufen und zu springen oder zu schwimmen und Bewegungsspiele auszuüben; denn derlei vermag ein unversehrter Unterschenkel, und derlei Betätigung ist Ausdruck normaler, zulässiger und weit verbreiteter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (vgl. zur Teilhabe an den genannten Lebensbereichen [in dem Fall ging es um eine Badeprothese zum Schwimmbadbesuch], die vom Leistungsversprechen des Versicherers gedeckt ist, BGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - IV ZR 181/14, Rn. 13 bei juris).
  • OLG Naumburg, 22.02.2018 - 4 U 17/16

    Private Krankenversicherung: Herausnahme der Kinderwunschbehandlung aus der

    Dies gilt zumindest für eine Krankenkostenversicherung, die nicht zum Basistarif abgeschlossen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2015, IV ZR 181/14, Rdnr. 22 und zuletzt Beschluss vom 4. Juli 2017, IV ZR 116/15, Rdnr. 19, 20 beides zitiert nach juris).
  • LG Dortmund, 16.02.2017 - 2 O 459/15

    Erstattung der Kosten eines NESS L 300 Fußheber-Systems zur funktionalen

    Unerheblich für die Entscheidung ist die Erstattungsfähigkeit und Einordnung des Fußheber-Systems durch die gesetzliche Krankenversicherung (BGH IV ZR 181/14 Urteil vom 24.06.2015 VersR 2015, 1119 Rn. 22).
  • LG Hamburg, 19.01.2021 - 416 HKO 158/20

    Pflichtversicherung von ausländischen Studienkollegsteilnehmern in gesetzlicher

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