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   BGH, 11.06.1953 - IV ZR 181/52   

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https://dejure.org/1953,213
BGH, 11.06.1953 - IV ZR 181/52 (https://dejure.org/1953,213)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1953 - IV ZR 181/52 (https://dejure.org/1953,213)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1953 - IV ZR 181/52 (https://dejure.org/1953,213)
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Requirierter Pkw des NS-Belasteten

§ 935 BGB, "Abhandenkommen", Besitzaufgabe ist nicht schon dann unfreiwillig, wenn sie durch Betrug oder Drohung veranlaßt ist;

§ 932 BGB, guter Glaube an die Eigentümerstellung eines (vermeintlich) der Veräußerung zustimmenden Dritten ist jedenfalls dann nicht geschützt, wenn der Dritte nicht (mittelbarer, § 868 BGB) Besitzer ist

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschlagnahme und Sicherstellung von Personenkraftwagen aufgrund einer Anordnung der amerikanischen Militärregierung - Veräußerung von Beutegut durch deutsche Behörden im Auftrag oder mit Ermächtigung der Besatzungsmacht als Rechtsgeschäft des bürgerlichen Rechts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 10, 81
  • NJW 1953, 1506
  • DB 1953, 643
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.1952 - IV ZR 200/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1953 - IV ZR 181/52
    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 200/51 - ausgesprochen, daß die Übertragung von Beutegut gegen Bezahlung einer Geldsumme an den Fiskus als ein rechtsgeschäftlicher Vorgang zu werten sei, sofern nicht besondere Umstände im Einzelfall für ein hoheitliches Handeln sprechen.

    Dies hat der Senat bereits in dem erwähnten Urteil vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 200/51 - entschieden.

    In diesem Fall treffen aber die Folgender nicht eindeutigen Feststellbarkeit des Sachverhalts den Besitzers also die Beklagte (Urteile des Senats vom 24. April 1952 - IV ZR 107 § 51 L-M, Nr. 2 zu § 1006 BGB, und vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 200/51).

  • BGH, 14.02.1952 - IV ZR 51/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1953 - IV ZR 181/52
    Dort wird, unter Hinweis auf ein Urteil des Senats vom 14. Februar 1952 - IV ZR 51/51 - auch ausgeführt, daß die Behörde, die die Veräusserung von für Beutegut gehaltenen Sachen vornimmt, auch nicht als Organ der Besatzungsmacht gehandelt hat, so daß die Besatzungsmacht selbst als der eigentliche Veräusserer gelten könnte.
  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 11.06.1953 - IV ZR 181/52
    Wie der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem in BGHZ 4, 10 [34] veröffentlichten Urteil im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts und die im Schrifttum überwiegend vertretene Meinung ausgeführt hat, ist die Besitzaufgabe nicht schon dann unfreiwillig, wenn der Wille zur Besitzaufgabe durch rechtswidrige Einwirkung auf den Aufgebenden, wie durch Betrag oder Drohung, bestimmt wird.
  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus RLG

    Auszug aus BGH, 11.06.1953 - IV ZR 181/52
    Es habe, so meint sie, daher nahegelegen, die Veräusserung als weitere Durchführung der behördlichen Wegnahme und damit nach den Grundsätzen, die in den BGHZ 4, 266 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] [268] abgedruckten Entscheidung des Senats ausgesprochen worden sind, als Maßnahme des öffentlichen Rechts anzusehen.
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 72/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1953 - IV ZR 181/52
    Die Einstellung des vermeintlichen Geschäftsführers ohne Auftrag vermag nicht den Heraasgabeanspruch zu begründen, der die notwendige Voraussetzung für ein Besitzmittlungsverhältnis nach § 868 ist (vgl auch das Urteil des V. Zivilsenats vom 20. Februar 1953 - V ZR 72/52).
  • RG, 26.09.1913 - III 249/13

    Wirkt das Urteil im Rechtsstreite zwischen Pfändungspfandgläubiger und

    Auszug aus BGH, 11.06.1953 - IV ZR 181/52
    Daß der Kläger die Herausgabe an die Gerichtskasse in Wuppertal verlangt, ist im Hinblick auf die Pfändung des Herausgabeanspruchs und seine Überweisung zur Einziehung an die genannte Kasse rechtlich unbedenklich (RGZ 77, 141 [145]; 83, 116 [118] und RG in JW 1938, 2399 Nr. 6).
  • RG, 18.10.1911 - III 476/10

    Liegt unzulässige Klagänderung vor, wenn der Kläger Forderungsteile geltend

    Auszug aus BGH, 11.06.1953 - IV ZR 181/52
    Daß der Kläger die Herausgabe an die Gerichtskasse in Wuppertal verlangt, ist im Hinblick auf die Pfändung des Herausgabeanspruchs und seine Überweisung zur Einziehung an die genannte Kasse rechtlich unbedenklich (RGZ 77, 141 [145]; 83, 116 [118] und RG in JW 1938, 2399 Nr. 6).
  • BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19

    Entwendung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten

    Eine Besitzaufgabe ist nicht unfreiwillig, wenn sie durch Täuschung bestimmt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1953 - IV ZR 181/52, juris Rn. 22, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 10, 81; MüKoBGB/Oechsler, 8. Aufl., § 935 Rn. 7; Staudinger/Wiegand, BGB [2017], § 935 Rn. 11; Palandt/Herrler, BGB, 79. Aufl., § 935 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 2 UF 66/18

    Forderungsberechtigung aus Sparbüchern auf den Namen von Kindern

    Für ein solches ist ein Herausgabeanspruch zwischen mittelbarem Besitzer und Besitzmittler notwendig (BGH NJW 1953, 1506; Joost, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, Rn. 11 zu § 868 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1961 - VII ZR 218/60

    Koks - §§ 929, 932 BGB, Geheißerwerb: Übergabe kann auf Geheiß des Veräußerers

    In der Entscheidung des Oberlandesgerichts München NJW 1957, 875 [OLG München 29.11.1956 - 6 U 1470/56] nimmt dieses anscheinend an, die Entscheidung BGHZ 10, 81 nehme einen anderen Standpunkt ein.
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 297/02

    Herausgabe einer im unberechtigten Besitz einer NATO-Truppe befindlichen

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr, daß das Überlassungsverhältnis von seiner Anlage her nur auf einen vorübergehenden Zeitraum gerichtet ist (BGHZ 10, 81, 87; RG, JW 1914, 492, 493; Bamberger/Roth/Fritzsche, BGB, § 868 Rdn. 14; Erman/Werner, BGB, 10. Aufl., § 868 Rdn. 8; MünchKomm-BGB/Joost, 3. Aufl., § 868 Rdn. 16; Palandt/Bassenge, BGB 62. Aufl., § 868 Rdn. 9).
  • BGH, 14.07.2016 - 3 StR 105/16

    Nicht tragfähige Beweiswürdigung zur Drohung bei der Verurteilung wegen

    Deshalb führt die Besitzaufgabe aufgrund einer Täuschung oder als Folge einer Drohung nicht zu einem Abhandenkommen, es sei denn, der psychische Zwang kommt einer unwiderstehlichen Gewalt gleich (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteile vom 15. November 1951 - III ZR 21/51, BGHZ 4, 10, 34 ff.; vom 11. Juni 1953 - IV ZR 181/52, NJW 1953, 1506, 1507).
  • BGH, 05.05.1971 - VIII ZR 217/69

    Gutgläubiger Erwerb von Dritten mit Zustimmung des Besitzers

    Tritt aber - wie hier - nicht der unmittelbare Besitzer (Firma S.) als Veräußerer auf, sondern veräußert ein Dritter (D.) mit seiner Zustimmung, so ist für den Erwerb aufgrund guten Glaubens erforderlich und ausreichend, daß der Erwerber den zustimmenden Besitzer, für den der Rechtsschein des Eigentums spricht, für den Eigentümer hält und halten darf (Hoche NJW 1953, 1506).
  • BGH, 25.02.1960 - II ZR 125/58

    Schwimmdocks - § 988 BGB, unentgeltliche Fortsetzung eines entgeltlichen

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  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Davon, dass die nach dem Zusammenbruch fortbestehenden Dienststellen der Kriegsmarine nach wie vor Dienststellen des Deutschen Reiches waren, ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Mai 1953 - IV ZR 165/51 - ausgegangen (vgl hierzu ferner die Urteile des Senats vom 14.02.1951 - IV ZR 51/51 und vom 02.10.1952 IV ZR 200/51; ferner BGHZ 10, 81 [85]).

    Auf die von der Militärregierung unter dem 14. August 1951 erteilte Genehmigung vom 02.10.1952 IV ZR 200/51; ferner BGHZ 10, 81 [85]).

  • BGH, 10.11.1982 - V ZR 245/81

    Ersatz für Übergabe des Grundschuldbriefs bei Teilabtretung

    Kennzeichen und Voraussetzung eines Besitzmittlungsverhältnisses ist der Umstand, daß der unmittelbare Besitzer zeitlich begrenzt besitzen will (BGHZ 10, 81, 87) und im übrigen eine Verpflichtung zur Herausgabe der Sache anerkennt (BGH Urteil vom 19. Januar 1955, IV ZR 135/54, NJW 1955, 499 = LM BGB § 866 Nr. 6).
  • BGH, 01.03.1955 - I ZR 85/53

    Rechtsmittel

    Insbesondere wäre sogar die Übertragung von Beutegut gegen Bezahlung einer Geldsumme an den Fiskus als ein rechtsgeschäftlicher Vorgang zu werten, sofern nicht besondere Umstände im Einzelfall für ein hoheitliches Handeln sprächen (BGHZ 10, 81 [83]; BGH JR 52, 473).

    Da die Schute kein Beutefahrzeug war, konnte aber weder die Besatzungsmacht noch die etwa in ihrem Auftrag oder mit ihrer Ermächtigung handelnde Abwicklungsstelle das Eigentum an den Beklagten nach §§ 929 ff BGBübertragen (BGH 10, 81 [83 ff]).

    Wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 10, 81 [86]; BGH JR 1952, 473) ausgeführt hat, kann der gute Glaube an das Eigentum eines nicht besitzenden Dritten, der der Verfügung des besitzenden Veräusserers zustimmt und der von dem Veräusserer als Eigentümer bezeichnet wird, nicht ausreichen.

  • BGH, 30.06.1960 - II ZR 264/58

    Zeitpunkt des Zustandekommens eines Lagervertrages - Vertragspartei eines

  • BFH, 25.10.1988 - VII R 17/85

    Anforderungen an die Erhebung der Mineralölsteuer - Voraussetzungen für die

  • BGH, 15.02.1955 - I ZR 108/53

    Beweislast für Rechtsmängel

  • BAG, 11.06.1970 - 5 AZR 460/69

    Urlaubsentgelt - Urlaubsfreizeit

  • BFH, 08.11.1988 - VII R 55/85

    Übergang einer bedingten Steuerschuld für die Mineralölmengen - Voraussetzungen

  • BGH, 08.11.1956 - III ZR 159/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1953 - IV ZR 86/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1956 - III ZR 88/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.03.1955 - IV ZR 123/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.02.1954 - IV ZR 179/53

    Rechtsmittel

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