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   BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98   

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https://dejure.org/1999,2455
BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98 (https://dejure.org/1999,2455)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1999 - IV ZR 181/98 (https://dejure.org/1999,2455)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1999 - IV ZR 181/98 (https://dejure.org/1999,2455)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einer Hausratsversicherung für durch Brandstiftung und Vandalismus entstandener Schäden; Beweiserleichterungen für den Nachweis des Einbruchs; Beweisführung bei Eigenbrandstiftung; Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung

  • RA Kotz

    Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchs

  • Judicialis

    VVG § 61; ; ZPO § 286

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 84 § 3 Nr. 1
    Vorschädigung später in Brand gesetzter Sachen durch Aufbringen von Brandbeschleuniger ist versichert L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1184
  • VersR 1999, 1014
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90

    Anforderungen an die Würdigung von Indizien

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98
    Revisionsrechtlich ist seine Beweiswürdigung jedoch darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter gegen Denk-, Natur- oder Erfahrungsgesetze verstoßen und ob er sich nicht vollständig mit allen Umständen des Falles auseinandergesetzt hat (§ 286 ZPO; BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90 - NJW 1991, 1894 unter II. 1.).
  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98
    Rechtsfehlerhaft ist es daher, einen Beweis deshalb als nicht erbracht anzusehen, weil keine absolute, über jeden denkbaren Zweifel erhabene Gewißheit gewonnen werden konnte (BGHZ 53, 245, 256; 61, 165, 169).
  • BGH, 08.11.1995 - IV ZR 221/94

    Beweisführung bei einem Einbruchdiebstahl durch Versicherungsnehmer und

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98
    Er muß nicht den Vollbeweis erbringen, sondern nur das äußere Bild eines Einbruchs beweisen, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf einen Einbruch zulassen (Senatsurteil vom 8. November 1995 - IV ZR 221/94 - VersR 1996, 186 unter 2 a).
  • BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 130/88

    Beweis des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98
    Was den vom Berufungsgericht bejahten Entschädigungsanspruch wegen des Brandes betrifft, so hat das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend angenommen, daß den Beklagten hinsichtlich ihres Einwandes, daß der Kläger den Brand selber vorsätzlich herbeigeführt habe (§ 61 VVG), keine Beweiserleichterung zugute kommt, sondern sie den Vollbeweis führen müssen (Senatsurteil vom 17. Mai 1989 - IVa ZR 130/88 - VersR 1989, 841 unter 1.).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98
    Rechtsfehlerhaft ist es daher, einen Beweis deshalb als nicht erbracht anzusehen, weil keine absolute, über jeden denkbaren Zweifel erhabene Gewißheit gewonnen werden konnte (BGHZ 53, 245, 256; 61, 165, 169).
  • BGH, 23.10.1996 - IV ZR 93/95

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98
    Eine nicht bloß theoretische Grundlage für die Zweifel des Berufungsgerichts ergibt sich auch nicht aus dem von ihm herangezogenen Senatsurteil vom 23. Oktober 1996 (IV ZR 93/95 - VersR 1997, 102).
  • OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13

    Bauhandwerkersicherung: Berechtigter Personenkreis

    Dabei darf und muss es sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (z. B. BGH NJW-RR 1999, 1184, 1185).
  • AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14

    Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast

    Solche bloß theoretisch möglichen Geschehensabläufe haben im Rahmen der Beweiswürdigung unberücksichtigt zu bleiben (vgl. BGH, Urt. v. 14.04.1999 - IV ZR 181/98, NJW-RR 1999, 1184, juris Rn. 10 f.; undeutlich OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.01.2011 - 5 U 356/10, ZfS 2011, 331, juris Rn. 53, 56, das einerseits ausführt, andere Ursachen für das Unfallgeschehen müssten auszuschließen sein, andererseits ausreichen lässt, dass Anhaltspunkte hierfür nicht vorliegen).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 559/14

    Grundurteil: Fehlerhafte Nichtbeachtung des Grundsatzes der Prozessökonomie im

    Soweit sie meint, den Entscheidungsgründen sei nicht zu entnehmen, dass das Berufungsgericht mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Einhalt gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 181/98, NJW-RR 1999, 1184 unter II 2 a), zu der Überzeugung gelangt sei, dass die Beklagte eine Handlung begangen habe, auf der die festgestellte Eigentumsverletzung beruhe, verkennt sie, dass das Berufungsgericht (lediglich) greifbare Anhaltspunkte für die Behauptung der Klägerin für erwiesen erachtet und die Verletzungshandlung wegen des nicht ausreichenden Vortrags der Beklagten im Rahmen der sekundären Darlegungslast als zugestanden angesehen hat, § 138 Abs. 2 und 3 ZPO.
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