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   BGH, 17.01.1996 - IV ZR 184/94   

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https://dejure.org/1996,1125
BGH, 17.01.1996 - IV ZR 184/94 (https://dejure.org/1996,1125)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1996 - IV ZR 184/94 (https://dejure.org/1996,1125)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94 (https://dejure.org/1996,1125)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 528 Abs. 1 S. 1
    Umfang des Rückforderungsanspruchs bei regelmäßig wiederkehrendem Unterhaltsbedarf des Schenkers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 987
  • MDR 1996, 348
  • FamRZ 1996, 483
  • WM 1996, 687
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 37.88

    Überleitung eines Rückforderungsanspruchs nach § 528 BGB auf den

    Auszug aus BGH, 17.01.1996 - IV ZR 184/94
    In einem solchen Falle regelmäßig wiederkehrenden Bedarfs richtet sich der Anspruch aus § 528 Abs. 1 S. 1 BGB deshalb auf wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe, bis der Wert des Schenkungsgegenstandes erschöpft ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 5 C 37/88 - NJW 1992, 3312; MünchKomm/Kollhosser, aaO., Rdn. 5).
  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84

    Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs

    Auszug aus BGH, 17.01.1996 - IV ZR 184/94
    Bedarf der Schenker nur eines Teils des Geschenks, so kann bei teilbarem Schenkungsgegenstand auch nur ein diesem Bedürfnis entsprechender realer Bruchteil herausverlangt werden; selbst wenn der Schenkungsgegenstand nicht teilbar ist, richtet sich der Anspruch aus § 528 Abs. 1 S. 1 BGB von vornherein auf Zahlung in Höhe des der Bedürftigkeit des Schenkers entsprechenden Wertteils des Geschenks (BGHZ 94, 141, 143f.).
  • OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16

    Dingliches Wohnrecht; Wert; Schenkungswert

    Die in der Löschung des Wohnungsrechts liegende Schenkung konnte die Mutter der Beklagten gemäß § 528 Abs. 1 Satz 1 iVm § 812 Abs. 1 BGB zurückfordern, denn sie war jedenfalls ab dem 10. August 2012 nicht mehr in der Lage, ihren angemessenen Unterhalt zu bestreiten, weil sie die Heim- und Pflegekosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94, juris Rn. 16; Beschluss vom 16. September 1993 - V ZR 246/92, juris Rn. 9) und somit zur Deckung des angemessenen Unterhalts regelmäßig auf Leistungen des Klägers als Sozialhilfeträger angewiesen war (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94, juris Rn. 11).

    Bedarf der Schenker nur eines Teils des Geschenks, um seinen angemessenen Unterhalt zu decken, so kann er bei einem teilbaren Schenkungsgegenstand auch nur einen diesem Bedürfnis entsprechenden realen Bruchteil herausverlangen (BGH, Urteil vom 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94, juris Rn. 15).

    Ist das Geschenk - wie das dingliche Wohnungsrecht - unteilbar, schuldet der Beschenkte (Teil-Wertersatz (§ 818 Abs. 2 BGB) für denjenigen Teil der Schenkung, der zur Deckung des Unterhaltsbedarfs zwar ausreichend wäre, dessen Herausgabe aber infolge der Unteilbarkeit unmöglich ist (BGH, Urteile vom 29. März 1985 - V ZR 107/84, juris Rn. 13; vom 20. Dezember 1985 - V ZR 66/85, juris Rn. 15; vom 11. März 1994 - V ZR 188/92, juris Rn. 8; vom 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94, juris Rn. 15; vom 20. Mai 2003 - X ZR 246/02, juris Rn. 6).

    Bei einem regelmäßig wiederkehrenden Unterhaltsbedarf des Schenkers, wie er hier aufgrund der monatlichen Heimunterbringungs- beziehungsweise Pflegekosten bestand, richtet sich der Anspruch aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB deshalb - jedenfalls solange der Unterhaltsbedarf regelmäßig besteht - auf wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe, bis der Wert des Schenkungsgegenstandes erschöpft ist (BGH, Urteile vom 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94, juris Rn. 16; vom 28. Oktober 1997 - X ZR 157/96, juris Rn. 28).

  • BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03

    Rückforderung eines zum Schonvermögen des Schenkers gehörigen Geschenks durch den

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 1996 (IV ZR 184/94, NJW 1996, 287 f.).
  • BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20

    Darstellen des Verzichts auf ein dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung aus dem

    Aus diesem Erfordernis ergibt sich nicht, dass die Bedürftigkeit Folge der Schenkung sein muss (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 2/03, NJW 2005, 670, 671; Urteil vom 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94, NJW 1996, 987).
  • BGH, 28.10.1997 - X ZR 157/96

    Ausgleichsansprüche unter gleichzeitig Beschenkten bei Inanspruchnahme eines von

    Dieser Anspruch ist begrenzt einerseits durch den Wert bzw. den Gegenstand der Zuwendung und andererseits durch den Unterhaltsbedarf des Schenkers (vgl. BGH, Urt. v. 17.1.1996 - IV ZR 184/94, NJW 1996, 987 = MDR 1996, 348).

    Das hat zur Folge, daß dieser Anspruch, wenn ein fortlaufender Unterhaltsbedarf zu decken ist, auf wieder kehrende (Geld- )Leistungen des Beschenkten in einer dem an gemessenen Bedarf entsprechenden Höhe bis zur Erschöpfung des Gegenstandes der Schenkung gerichtet ist (BGH, Urt. v. 17.1.1996 - IV ZR 184/94, NJW 1996, 987 = MDR 1996, 348 - FamRZ 1996, 483; vgl. a. BVerwG, Urt. v. 25.6.1992 - 5 C 37.88, NJW 1992, 3312).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99

    Verjährung des Anspruchs wegen Verarmung des Schenkers

    Bei regelmäßig wiederkehrendem Bedarf richtet sich der Anspruch aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB auf wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe, und zwar so lange, bis der Wert des Schenkungsgegenstandes erschöpft ist (BGH, Urt. v. 17.01.1996 - IV ZR 184/94, NJW 1996, 987, 988; BGHZ 137, 76, 83; vgl. auch BVerwG NJW 1992, 3312, 3313).

    Der auf Geldleistungen gerichtete Teilwertersatzanspruch beruht auf einer Begrenzung des ursprünglich auf Naturalherausgabe zielenden Rückforderungsanspruchs, um zu sichern, daß das Geschenk nur in dem Maße ("soweit") in Anspruch genommen wird, wie dies dem Bedarf des Schenkers entspricht (BGH, Urt. v. 17.01.1996, aaO).

  • BGH, 17.12.2009 - Xa ZR 6/09

    Rückforderungsanpruch des verarmten Schenkers; Erfüllung des

    Der Bundesgerichtshof hat zudem mehrfach klargestellt, dass der Anspruch sich nur bei der Möglichkeit zur Bildung von realen - nicht aber von ideellen - Bruchteilen auf Herausgabe eines solchen richtet (BGHZ 94, 141, 143; BGH, Urt. v. 17.1. 1996 - IV ZR 184/94, NJW 1996, 287; Urt. v. 17.9. 2002 - X ZR 196/01, NJW-RR 2003, 53, 54).
  • BFH, 19.12.2000 - IX R 13/97

    Aufwendungen bei Schenkungsrückforderungsanspruch

    In einem solchen Falle regelmäßig wiederkehrenden Bedarfs richtet sich der Anspruch aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB deshalb auf wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe, bis der Wert des Schenkungsgegenstandes erschöpft ist (BGH-Urteil vom 17. Januar 1996 IV ZR 184/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 987).

    Der Anspruch des Schenkers ist in diesem Falle von vornherein ohnehin nur auf das gerichtet, was der Beschenkte in Ausübung der Ersetzungsbefugnis zu leisten hätte (BGH in NJW 1996, 987; Kolhosser in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Aufl., § 528 Rdnr. 13).

  • OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06

    Rückforderung von Ansprüchen eines verarmten Miterben wegen Zuwendung eines

    Allein dies spricht schon eindeutig dafür, dass die Hilfeempfängerin außerstande war, ihren angemessenen Unterhalt zu bestreiten (vgl. auch BGH NJW 1996, 987).
  • BGH, 17.09.2002 - X ZR 196/01

    Voraussetzungen und Umfang des Rückgewähranspruchs wegen Notbedarfs

    Bei regelmäßig wiederkehrendem Bedarf richtet sich der Anspruch aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB demgemäß nach ständiger Rechtsprechung auf wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe, und zwar so lange, bis der Wert des Schenkungsgegenstandes erschöpft ist (Senat, BGHZ 137, 76, 83; 146, 228, 231; BGH, Urt. v. 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94, NJW 1996, 987 f.).
  • BGH, 15.01.2002 - X ZR 77/00

    Schenkungswiderruf - Rückforderung eines Geschenkes - Bedürftigkeit - Beweislast

    Bei regelmäßig wiederkehrendem Unterhaltsbedarf des Schenkers richtet sich der Anspruch aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB dabei auf wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe, bis der Wert des Schenkungsgegenstands erschöpft ist (BGH, Urt. v. 17.1.1996 - IV ZR 184/94, NJW 1996, 987; vgl. Mühl/Teichmann in Soergel, BGB, 12. Aufl., § 528 Rdn. 4; Kollhosser in MünchKomm., 3. Aufl., § 528 Rdn. 5).
  • OLG Celle, 12.12.2002 - 6 U 39/02

    Sozialhilfe: Wirksamkeit einer Überleitungsanzeige bei Schenkung eines zum

  • BGH, 26.03.2009 - Xa ZR 118/06

    Voraussetzungen und Umfang der Rückforderung einer Schenkung wegen Verarmung des

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2000 - 9 U 45/00

    Berücksichtigung dinglicher Belastungen des Grundstücks bei gemischter

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - L 32 B 1712/08

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunft - Heimunterbringung eines Ehegatten

  • VG Düsseldorf, 25.01.2008 - 21 K 3379/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Stellen eines Antrags auf Bewilligung

  • OLG Oldenburg, 21.11.1997 - 6 U 175/97

    Rückforderungsanspruch eines Leistenden von Sozialhilfe wegen Schenkungen aus

  • OLG Koblenz, 16.01.1998 - 10 U 14/94

    Zum Umfang der in einem Übergabevertrag übernommenen Pflegeverpflichtung

  • VG Aachen, 15.11.2011 - 2 K 748/10

    Anforderungen an den Anspruch auf Gewährung von Hilfe zur Pflege als

  • VG Minden, 16.10.2007 - 6 K 3415/06

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Heimträgers auf Bewilligung von

  • LG Köln, 20.09.2011 - 37 O 445/10

    Naturalrückgabe des Schenkungsgegenstandes bei Notbedarf des Schenkers;

  • VG Düsseldorf, 10.06.2008 - 21 K 2144/07
  • VG Minden, 05.06.2007 - 6 K 2907/06

    Ausgestaltung des Anspruchs einer Pflegeeinrichtung auf Bewilligung von

  • VG Minden, 18.01.2008 - 6 K 2495/06

    Kein Ausschluss von Pflegewohngeld durch auf Leistungsträger bereits

  • VG Minden, 16.10.2007 - 6 K 3731/06
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