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   BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98   

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https://dejure.org/1998,2235
BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98 (https://dejure.org/1998,2235)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1998 - IV ZR 199/98 (https://dejure.org/1998,2235)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1998 - IV ZR 199/98 (https://dejure.org/1998,2235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Judicialis

    ZPO § 9; ; GKG § 12 Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 9 ZPO; ; GKG § 12 Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 9 ZPO; ; GKG § 73 Abs. 1 Satz 2 und 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 9, § 546 Abs. 1 S. 1
    Beschwer bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1996 - IV ZR 53/96

    Erhöhung des Streitwerts bei wiederkehrenden Leistungen - Berechnungsgrundlage

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98
    a) Aus Rentenrückständen ergibt sich eine Beschwer von 13.500 DM, denn bei einer auf wiederkehrende Leistungen gerichteten Klage werden die erst nach Klagerhebung fällig gewordenen Beträge, gleich ob sie beziffert zum Gegenstand eines besonderen Antrags gemacht worden sind oder nicht, in keiner Instanz streitwert- oder beschwererhöhend berücksichtigt (s. z.B. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1960 - V ZR 148/59 - NJW 1960, 1459 und vom 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96).
  • BGH, 20.12.1994 - IV ZR 259/93

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer für nach dem Inkrafttreten des RpflEntlG

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98
    Nur für den nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V. mit § 9 ZPO zu berechnenden Gebührenstreitwert ist mit § 73 Abs. 1 Satz 2 und 3 GKG eine hiervon abweichende Regelung in den Rechtsmittelinstanzen getroffen worden, sofern das Rechtsmittel nach Inkrafttreten einer Gesetzesänderung - hier des § 9 ZPO - eingelegt worden ist (s. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1994 - IV ZR 259/93 - NJW-RR 1995, 443).
  • BGH, 06.05.1960 - V ZR 148/59

    Streitwertmäßige selbständige Berücksichtigung der nach Klageerhebung fällig

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98
    a) Aus Rentenrückständen ergibt sich eine Beschwer von 13.500 DM, denn bei einer auf wiederkehrende Leistungen gerichteten Klage werden die erst nach Klagerhebung fällig gewordenen Beträge, gleich ob sie beziffert zum Gegenstand eines besonderen Antrags gemacht worden sind oder nicht, in keiner Instanz streitwert- oder beschwererhöhend berücksichtigt (s. z.B. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1960 - V ZR 148/59 - NJW 1960, 1459 und vom 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96).
  • BGH, 17.03.2004 - IV ZB 21/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts

    Der Streitwert ist im ersten Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren nach §§ 3, 9 ZPO (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 25. November 1998 - IV ZR 199/98 - NVersZ 1999, 239 unter a) auf 56.927,52 DM festgesetzt worden (12.770,40 DM rückständige Rente und Beitragsrückzahlung bei Klageeinreichung, 42.000 DM künftige Rente und 2.157,12 DM Feststellung der künftigen Beitragsfreiheit).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 5 U 578/00

    Berufsunfähigkeit im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 BB-BUZ

    Bei einer auf wiederkehrende Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gerichteten Klage werden die erst nach Klageerhebung fällig gewordenen Beträge, gleich ob sie beziffert zum Gegenstand eines besonderen Antrages gemacht worden sind oder nicht, in keiner Instanz streitwert- oder beschwerdeerhöhend berücksichtigt; vielmehr sind diese Beträge gemäß § 9 ZPO mit dem 31/2-fachen Wert des einjährigen Bezuges (36.817,84 EUR x 3, 5 = 128.862,44 EUR) zu berechnen, wenn nicht - wie hier - der Gesamtbetrag der künftigen Bezüge (119.656,12 EUR von Juni 1998 bis einschließlich August 2001) geringer ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.1998 - IV ZR 199/98 - NVersZ 1999, 239 f.).
  • OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung; maßgeblicher Zeitpunkt für Berechnung

    - es nach der Rechtsprechung des BGH auf die "erst nach Klageerhebung" fällig gewordenen Beträge ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.1998 - IV ZR 199/98, juris), weil erst nach Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses durch Zustellung der Klageschrift (vgl. Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., Einl. Rn. 36) "im Prozess fällig gewordene Beträge" (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.2016 - 20 U 216/15, juris, unter Verweis auf BGHZ 2, 74) begrifflich entstehen können und es sich bei der Verwendung des Ausdrucks "nach Klageinreichung fällig werdende Leistungen" in der BGH-Entscheidung vom 07.02.2007 (Az. IV ZR 232/03, juris) nur um eine sprachliche Ungenauigkeit handelt, mit der aber keine Rückverlagerung des Stichtags von "Klageerhebung" auf "Anhängigkeit" gewollt war (zumal der BGH an dieser Stelle ausdrücklich auf seine vorhergehende Entscheidung vom 25.11.1998 verweist);.
  • OLG Brandenburg, 22.04.2014 - 11 U 234/12

    Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung künftiger

    Die erst später fällig gewordenen Beträge sind unabhängig davon, ob sie beziffert zum Gegenstand eines besonderen Antrages gemacht wurden oder nicht, in keiner Instanz streitwert- oder beschwererhöhend zu berücksichtigten (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 25.11.1998 - IV ZR 199/98, Rdn. 3, NVersZ 1999, 239 = EzFamR ZPO § 9 Nr. 4, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2014 - 9 W 29/14

    Streitwert einer Klage auf laufende Rentenleistungen: Nachträgliche Bezifferung

    Die Begrenzung des Streitwerts auf die bei Klageeinreichung fälligen Rückstände ergibt sich unmittelbar aus § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG (vgl. auch BGH, NVersZ 1999, 239).
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

    (BGH NVersZ 1999, 239); vielmehr sind diese Beträge gem. § 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Wert des einfachen Bezugs zu berechnen, wenn - wie hier - die Dauer des Bezugsrechts nicht geringer ist (BGH a.a.O.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 03.07.2003, 5 U 451/00- 41).
  • OLG München, 21.06.2013 - 25 U 4527/11

    Rücktritt des Berufsunfähigkeitsversicherers vom Vertrag wegen schuldhafter

    Leistungsantrag für die Vergangenheit (Rückstände von Rente und Prämie bis zur Klageerhebung, vgl. BGH NVersZ 1999, 239, hier Februar bis Oktober 2007): 1.964,68 EUR x 9 = 17.682,12 EUR zzgl.
  • OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12

    Streitwert eines Rechtsstreits und eines Vergleichs betreffend eine

    Spätere Veränderungen rückständiger Beträge bleiben außer Betracht, selbst wenn sie während des Rechtsstreits mit einem bezifferten Antrag geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 25.06.2008, II ZR 179/07, juris Tz. 2; Beschluss vom 25.11.1998. IV ZR 199/98, juris Tz. 3, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.09.2016 - IV ZR 548/15

    Anspruch auf neben einer bedingungsgemäßen Altersrente zu leistende

    Die mit der späteren Klagerweiterung eingeklagten Rückstände für 2012 von 1.513,50 EUR und 2013 von 2.018 EUR sind nicht in Rechnung zu stellen, weil sich bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen die erst nach Klagerhebung fällig gewordenen Beträge, gleich ob sie beziffert oder zum Gegenstand eines besonderen Antrages gemacht worden sind, in keiner Instanz streitwert- oder beschwerdewerterhöhend auswirken (Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03, juris; vom 25. November 1998 - IV ZR 199/98, NVersZ 1999, 239).
  • OLG Köln, 17.01.2014 - 20 U 208/12

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einem Suizidversuch;

    Der Streitwert für die Berufungsanträge berechnet sich (unabhängig von der konkret vorgenommenen Bezifferung; vgl. BGH, NVersZ 1999, 239) aus den Rückständen bis zur Klageeinreichung (§ 42 Abs. 3 Satz 1 GKG) sowie dem 3, 5-fachen Jahresbetrag der Rente für die ab Klageeinreichung fällig gewordenen Leistungen (§ 9 ZPO).
  • BGH, 08.07.2020 - IV ZR 7/20

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung; Wert der für die

  • BGH, 25.06.2008 - II ZR 179/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Zahlung eines Ruhegeldes

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verletzung der Anzeigeobliegenheit bei

  • OLG Köln, 22.08.2007 - 5 W 38/07

    Streitwertbestimmung bei einer Klage auf künftige Ansprüche aus einer

  • BGH, 04.05.2005 - IV ZR 30/03

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • BGH, 18.06.2008 - IV ZR 138/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verletzung des rechtlichen

  • BGH, 17.06.2010 - V ZA 3/10

    Erhöhung des Werts des Beschwerdegegenstandes durch aufgelaufene Rückstände nach

  • OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung zur Lebensversicherung: Vertragsanfechtung seitens

  • OLG München, 14.11.2008 - 25 U 2571/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungsdauer bei Berufsunfähigkeit

  • BGH, 02.03.2011 - IV ZR 48/10

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • OLG München, 19.12.2008 - 25 U 1711/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anspruch eines an Acne inversa erkrankten

  • OLG Saarbrücken, 22.11.2017 - 5 W 65/17

    Streitwert einer auf wiederkehrende Leistungen aus einer

  • KG, 16.06.2008 - 6 W 59/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Wertberechnung beim Abfindungsvergleich

  • OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 U 13/12
  • OLG Köln, 09.10.2009 - 20 W 54/09
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