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   BGH, 21.06.2000 - IV ZR 20/00   

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https://dejure.org/2000,4512
BGH, 21.06.2000 - IV ZR 20/00 (https://dejure.org/2000,4512)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2000 - IV ZR 20/00 (https://dejure.org/2000,4512)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - IV ZR 20/00 (https://dejure.org/2000,4512)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Testament - Testamentsvollstreckung - Erbe - Dauer - Abwicklung - Nachlaß - Grundstück - Veräußerungsverbot - Revision - Beschwer - Heraufsetzung

  • Judicialis

    BGB § 2209; ; BGB § 2210

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 3, 546 Abs. 1
    Rechtsmittelbeschwer bei Klage des Testamentsvollstreckers auf Feststellung des Umfangs der Vollstreckungsanordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 139/95

    Revisionsbeschwer bei Streit um den Umfang einer Testamentsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - IV ZR 20/00
    Nach dem Beschluß des Senats vom 29. November 1995 (IV ZR 139/95 - ZEV 1996, 35) ist für die Beschwer das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewertende Interesse des Testamentsvollstreckers an der Abänderung des angefochtenen Urteils maßgeblich.
  • BGH, 17.12.2003 - IV ZR 28/03

    Streitwert für Klage gegen den Testamentsvollstrecker

    Dieses Interesse ist deutlich geringer als das Interesse des Erben an einer vollstreckungsfreien Nutzung des Nachlasses, das nur mit einem Bruchteil des streitbefangenen Vermögens bewertet werden kann, weil dem Testamentsvollstrecker als Treuhänder nur nach Maßgabe der letztwilligen Verfügung begrenzte Befugnisse zustehen; sein Interesse kann daher allenfalls mit 10% des Wertes desjenigen Vermögens angesetzt werden, über dessen Verwaltung Streit besteht (Senatsbeschlüsse vom 29. November 1995 - IV ZR 139/95 - ZEV 1996, 35 und vom 21. Juni 2000 - IV ZR 20/00 - ZEV 2000, 409).
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