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   BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75   

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https://dejure.org/1978,700
BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75 (https://dejure.org/1978,700)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1978 - IV ZR 204/75 (https://dejure.org/1978,700)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1978 - IV ZR 204/75 (https://dejure.org/1978,700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Identität von Makler und Käufer bei Abschluss eines Maklervertrages - Formbedürftigkeit eines schuldrechtlichen Vertrages über die Veräußerung eines Schiffes - Beweislast bei Abschluss eines Vertrages durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben - Unverzüglichkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Identität von Makler und Käufer bei Abschluss eines Maklervertrages; Formbedürftigkeit eines schuldrechtlichen Vertrages über die Veräußerung eines Schiffes; Beweislast bei Abschluss eines Vertrages durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben; Unverzüglichkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 70, 232
  • NJW 1978, 886
  • MDR 1978, 475
  • DB 1978, 537
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54

    Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung

    Auszug aus BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75
    Es ist zwar richtig, daß das kaufmännische Bestätigungsschreiben die vom Berufungsgericht dargelegte Wirkung entfaltet, wenn der Empfänger ihm nicht rechtzeitig, d.h. unverzüglich (§ 121 BGB; BGHZ 18, 212, 216) widerspricht.
  • BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 126/60
    Auszug aus BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75
    noch rechtzeitig gewesen sein; ob ein wenige Tage nach dem Zugang des Bestätigungsschreibens erhobener Widerspruch im Einzelfall noch als unverzüglich angesehen werden kann, ist weitgehend eine tatrichterliche Frage (BGH LM HGB § 346 [E a] Nr. 5 = NJW 1962, 246).
  • BGH, 07.10.1971 - VII ZR 177/69

    Voraussetzungen für die wirksame Anfechtung eines Werklieferungsvertrags -

    Auszug aus BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75
    Denn gegenüber der dann eingetretenen rechtsbegründenden Wirkung des Bestätigungsschreibens wäre der Beweis, eine Einigung sei bei den bestätigten Verhandlungen nicht erzielt worden, grundsätzlich nicht zulässig (vgl. z.B. BGH NJW 1972, 45; 1974, 911 = LM HGB § 346 [E a] Nr. 17), auch nicht mittelbar unter dem von der Revision hervorgehobenen Gesichtspunkt der Beweiswürdigung.
  • BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten

    Hierzu bedarf es allerdings eines substanziierten Tatsachenvortrags der Beklagten, die für den ihr günstigen Umstand eines Zugangs des Kündigungsschreibens noch am 27. Januar 2017 die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BGH 18. Januar 1978 - IV ZR 204/75 - zu I 3 der Gründe, BGHZ 70, 232; Palandt/Ellenberger 78. Aufl. § 130 Rn. 21; Erman/Arnold BGB 15. Aufl. § 130 Rn. 34) .
  • BGH, 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein kaufmännisches

    Die Beklagten haben zwar behauptet, der Beklagte zu 2 habe dies sofort nach Zugang des Schreibens telefonisch getan; sie haben dafür jedoch nicht den der Beklagten zu 1 obliegenden (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 1961 - VIII ZR 109/60, WM 1962, 46 unter II A 5; BGHZ 70, 232, 234) Beweis angetreten.
  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Ebenso wie bei gewöhnlichen Briefen (vgl. z.B. BGH, Urteile vom 17. Februar 1964 - II ZR 87/61 = NJW 1964, 1176 f und vom 18. Januar 1978 - IV ZR 204/75 = NJW 1978, 886 unter I 3; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rdnr. 23) und selbst bei Einschreibesendungen (vgl. BGHZ 24, 308, 312 f) rechtfertigt auch bei Telefaxdokumenten die Absendung nicht einmal einen Anscheinsbeweis für ihren Zugang (ebenso z.B. Tschentscher CR 1991, 141, 148; Ebnet, NJW 1992, 2985, 2990 f) [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91], dies jedenfalls solange nicht, wie nicht feststeht, daß die "Verlustquote" hier ins Gewicht fallend geringer ist als im Briefdienst.
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