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   BGH, 07.01.2016 - IV ZR 21/14   

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https://dejure.org/2016,318
BGH, 07.01.2016 - IV ZR 21/14 (https://dejure.org/2016,318)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2016 - IV ZR 21/14 (https://dejure.org/2016,318)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - IV ZR 21/14 (https://dejure.org/2016,318)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § 552a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Revisionsgerichts zu einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union unter Berufung auf die Europarechtswidrigkeit des Policenmodells insgesamt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Revisionsgerichts zu einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union unter Berufung auf die Europarechtswidrigkeit des Policenmodells insgesamt

  • rechtsportal.de

    ZPO § 552a S. 1
    Pflicht des Revisionsgerichts zu einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union unter Berufung auf die Europarechtswidrigkeit des Policenmodells insgesamt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus BGH, 07.01.2016 - IV ZR 21/14
    Entgegen der Ansicht der Revision sind die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch geklärt (siehe im Einze lnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m. w. N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil aaO; vgl. auch BVerfG aaO).
  • BVerfG, 04.03.2015 - 1 BvR 3280/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 07.01.2016 - IV ZR 21/14
    Entgegen der Ansicht der Revision sind die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch geklärt (siehe im Einze lnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m. w. N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil aaO; vgl. auch BVerfG aaO).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13

    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der

    Auszug aus BGH, 07.01.2016 - IV ZR 21/14
    Die Erwägungen der Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung, eine genaue Belehrung der Versicherungsnehmer über ihr Rücktrittsrecht vor Abschluss des Vertrages s icherzustellen, werden auch hier nicht berührt, denn entscheidend ist im Streitfall, dass d. VN, die dem geltenden nationalen Recht entsprechend ordnungsgemäß über die Möglichkeit belehrt worden ist, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen gleichwohl in Vollzug gesetzt und ihn über mehrere Jahre durchgeführt hat (vgl. e rgänzend Senatsurteil vom 10. Juni 2015 - IV ZR 105/13, VersR 2015, 876 Rn. 13 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2015 - IV ZR 21/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42040
BGH, 19.10.2015 - IV ZR 21/14 (https://dejure.org/2015,42040)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2015 - IV ZR 21/14 (https://dejure.org/2015,42040)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2015 - IV ZR 21/14 (https://dejure.org/2015,42040)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § 5a VVG, § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG, § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG, § 543 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Lebensversicherung aus ungerechtfertigter Bereicherung; Zulässigkeit der Berufung auf die fehlende Europarechtskonformität des Policenmodells bei der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    VVG § 5a Abs. 2 S. 1
    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Lebensversicherung aus ungerechtfertigter Bereicherung; Zulässigkeit der Berufung auf die fehlende Europarechtskonformität des Policenmodells bei der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lebensversicherungsverträge im Policenmodell - "Treu und Glauben" und der Schutz der Versicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus BGH, 19.10.2015 - IV ZR 21/14
    b) Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Vers icherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.

    D. VN ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 32-42; BVerfG aaO Rn. 42 ff.).

  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus BGH, 19.10.2015 - IV ZR 21/14
    b) Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Vers icherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.
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