Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.11.1997

Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1998 - IV ZR 214/96   

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https://dejure.org/1998,1880
BGH, 21.01.1998 - IV ZR 214/96 (https://dejure.org/1998,1880)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1998 - IV ZR 214/96 (https://dejure.org/1998,1880)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - IV ZR 214/96 (https://dejure.org/1998,1880)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    VBLS § 70
    Rentenüberzahlung aufgrund fehlerhafter EDV-Eingabe

  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Rückzahlungspflicht einer Zusatzversorgungsrente wegen Erhöhung der gesetzlichen Rente; Unanwendbarkeit der §§ 812 ff. BGB wegen vorrangigen vertraglichen Regelungen; Fehlende Entscheidungsreife wegen Recht der Parteien auf Vortrag zu Rückzahlungsmodalitäten

  • archive.org
  • Judicialis

    VBLS § 70

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS § 70
    Ausschluß des gesetzlichen Bereicherungsrechts durch Satzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS § 70
    Rückforderungsanspruch einer Zusatzversorgungskasse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1425
  • NJ 1998, 210
  • VersR 1998, 477
  • BB 1998, 958
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 233/90

    Klage eines kommunalen Versorgungsverbands und Träger einer

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 214/96
    Andererseits braucht der Versorgungsberechtigte aufgelaufene Überzahlungen nicht sofort und nicht in einer Summe zurückzuzahlen (Senatsurteil vom 18. September 1991 - IV ZR 233/90 - VersR 1991, 1357 unter II 2).

    Die unmittelbare wie die entsprechende Anwendung des § 51a Abs. 1 bis 3 schließt die gesetzliche Regelung der §§ 812 ff. BGB nach dem Willen der Satzung aus, denn anderenfalls würde der mit der vertraglichen Regelung verfolgte Zweck nicht erreicht (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 1991 - IV ZR 233/90 - VersR 1991, 1357 unter 3; vom 25. Oktober 1989 - IVa ZR 221/88 - VersR 1990, 189 unter 3 a; vom 19. Januar 1994 - IV ZR 117/93 - VersR 1994, 337 unter 4).

  • BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 221/88

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der Deutschen

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 214/96
    Die unmittelbare wie die entsprechende Anwendung des § 51a Abs. 1 bis 3 schließt die gesetzliche Regelung der §§ 812 ff. BGB nach dem Willen der Satzung aus, denn anderenfalls würde der mit der vertraglichen Regelung verfolgte Zweck nicht erreicht (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 1991 - IV ZR 233/90 - VersR 1991, 1357 unter 3; vom 25. Oktober 1989 - IVa ZR 221/88 - VersR 1990, 189 unter 3 a; vom 19. Januar 1994 - IV ZR 117/93 - VersR 1994, 337 unter 4).
  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 117/93

    Beginn der Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 214/96
    Die unmittelbare wie die entsprechende Anwendung des § 51a Abs. 1 bis 3 schließt die gesetzliche Regelung der §§ 812 ff. BGB nach dem Willen der Satzung aus, denn anderenfalls würde der mit der vertraglichen Regelung verfolgte Zweck nicht erreicht (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 1991 - IV ZR 233/90 - VersR 1991, 1357 unter 3; vom 25. Oktober 1989 - IVa ZR 221/88 - VersR 1990, 189 unter 3 a; vom 19. Januar 1994 - IV ZR 117/93 - VersR 1994, 337 unter 4).
  • BGH, 17.06.2003 - XI ZR 195/02

    "Verwaltungsprivatrecht"; Rückforderung einer Subvention; Wegfall der

    Der Beklagten ist es deshalb verwehrt, sich gegenüber diesem Anspruch auf die nur bei Anwendbarkeit der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung geltende Bestimmung des § 818 Abs. 3 BGB zu berufen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1998 - IV ZR 214/96, NJW-RR 1998, 1425, 1426).
  • OLG Naumburg, 20.10.2006 - 10 U 33/06

    Zahlungsanspruch gegen Erben aus Vermächtnisanordnung - Berechnung des

    Gegenüber dem Anspruch der Klägerin aus §§ 2174, 398 BGB ist es der Beklagten zu 1) verwehrt, sich auf die nur bei Anwendbarkeit der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung geltende Bestimmung des § 818 Abs. 3 BGB zu berufen (BGH, NJW-RR 1998, 1425, 1426).
  • LG Karlsruhe, 17.12.2010 - 6 S 5/10

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Rückforderunganspruch bei überbezahlter

    a) Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 21. Januar 1998 (IV ZR 214/96 = NVersZ 1999, 45 - 46; VersR 1998, 477 - 478 = NJW-RR 1998, 1425/1426 = BGHR VBLS § 70 Rückzahlung 1, vgl auch Urteil vom 18.09.1991 - IV ZR 233/90 - NJW-RR 1992, 25) entschieden, dass wenn die Satzung einer Zusatzversorgungskasse unter Abänderung des gesetzlichen Bereicherungsrechts bestimmt, dass Beträge zurückzuzahlen sind, die aufgrund von Erhöhungen der gesetzlichen Rente zu viel geleistet wurden, diese Bestimmung auch anzuwenden ist, wenn die Überzahlung auf einer fehlerhaften EDV-Eingabe der gesetzlichen Rente durch die Versorgungskasse beruht.
  • LG Karlsruhe, 14.06.2005 - 6 O 186/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Rückforderung von VBL-Renten in voller

    a) Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 21. Januar 1998 (IV ZR 214/96 = NVersZ 1999, 45 - 46; VersR 1998, 477 - 478 = NJW-RR 1998, 1425/1426 = BGHR VBLS § 70 Rückzahlung 1, vgl auch Urteil vom 18.09.1991 - IV ZR 233/90 - NJW-RR 1992, 25) entschieden, dass wenn die Satzung einer Zusatzversorgungskasse unter Abänderung des gesetzlichen Bereicherungsrechts bestimmt, dass Beträge zurückzuzahlen sind, die aufgrund von Erhöhungen der gesetzlichen Rente zuviel geleistet wurden, diese Bestimmung auch anzuwenden ist, wenn die Überzahlung auf einer fehlerhaften EDV-Eingabe der gesetzlichen Rente durch die Versorgungskasse beruht.

    Das Gericht muss grundsätzlich auch die Frage prüfen, inwieweit der Kläger auf die Richtigkeit der früheren Rentenmitteilung vertrauen durfte (BGH NJW-RR 1998, 1425, 1426).

  • LAG Düsseldorf, 25.04.2016 - 9 Sa 1383/15

    Rückforderung eines Zuschusses zum Anpassungsgeld für Arbeitnehmer im

    Dem Beklagten ist es deshalb verwehrt, sich gegenüber dem Anspruch auf die nur bei Anwendbarkeit der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung geltende Bestimmung des § 818 Abs. 3 BGB zu berufen (vgl. auch BGH v. 17.06.2003 - XI ZR 195/02, BGHZ 155, 166-177, Rn. 37; BGH v. 21.01.1998 - IV ZR 214/96, NJW-RR 1998, 1425, 1426).
  • LG Karlsruhe, 23.02.2007 - 6 S 38/06

    Rückforderung von überzahlten VBL-Renten: Einschränkungen bei Kleinstbeträgen und

    c) Das Gericht hat nicht übersehen, dass es auch dann, wenn die Überzahlung auf einem Fehler der Zusatzversorgungskasse beruht, im Interesse der Gesamtheit der Versorgungsberechtigten und Arbeitgeber erforderlich sein kann, dass auch solche Überzahlungen an die Versorgungskasse zurückfließen (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1998, Az. IV ZR 214/96, VersR. 1998, 477-478).
  • LG Karlsruhe, 19.09.2008 - 6 S 48/07

    VBL: Rückforderung überbezahlter Rentenleistungen

    Zwar hat das Gericht nicht übersehen, dass es selbst dann wenn die Überzahlung auf einem Fehler der Zusatzversorgungskasse beruht, im Interesse der Gesamtheit der Versorgungsberechtigten und Arbeitgeber erforderlich sein kann, dass auch solche Überzahlungen an die Versorgungskasse zurückfließen (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1998, Az. IV ZR 214/96, VersR. 1998, 477-478).
  • KG, 03.12.2012 - 8 U 116/12

    Rechtsnatur der Zuwendung einer Stiftung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 155, 166 Tz 37; BGH, NJW-RR 1998, 1425 TZ 17, BGH, WM 2012, 70 TZ 4, 16, 19 jeweils nach Juris) gelangt § 818 Abs. 3 BGB gegenüber einem auf einer vertraglichen Abrede beruhenden Rückzahlungsanspruch nicht zur Anwendung, da ein solcher vertraglicher Anspruch stets Vorrang vor einem solchen aus ungerechtfertigter Bereicherung hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1428
BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96 (https://dejure.org/1997,1428)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1997 - IV ZR 214/96 (https://dejure.org/1997,1428)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1997 - IV ZR 214/96 (https://dejure.org/1997,1428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Erläuterung eines Vergleichsvorschlags unter Hinweis auf Verjährung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2
    Ablehnung eines Richters wegen Hinweis auf Verjährung im Zuge von Vergleichsverhandlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 612
  • MDR 1998, 303
  • VersR 1998, 1437
  • JR 1998, 202
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 03.05.1984 - 7 W 28/84
    Auszug aus BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96
    a) Geltend gemacht wird, aus der maßgeblichen Sicht der ablehnenden Partei gebe ein richterlicher Hinweis auf die Verjährungseinrede einen auch objektiv vernünftigen Grund zu der Befürchtung, der Richter mache sich zum Sachwalter der Gegenpartei und wolle sie begünstigen; dies gelte insbesondere, wenn die Gegenpartei anwaltlich vertreten und damit rechtlich beraten sei (so etwa OLG Bremen, NJW 1986, 999; OLG Hamburg, NJW 1984, 2710 ).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96
    Zwar spricht viel dafür, der richterliche Hinweis auf die Verjährungseinrede müsse als heute zumindest vertretbare, jedenfalls nicht unsachliche oder willkürliche Anwendung von § 139 ZPO angesehen werden (allgemein zu für unrichtig gehaltenen Rechtsauffassungen des abgelehnten Richters BGH, Beschluß vom 29. November 1995 - XII ZR 140/94 - BGHR ZPO § 42 Abs. 2 , Rechtsauffassung 1).
  • BGH, 18.11.1968 - II ZR 152/67

    Wechsel aus Abzahlungsgeschäften

    Auszug aus BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96
    Der Bundesgerichtshof hat sich bisher lediglich zu der - oft im Zusammenhang mit § 42 ZPO erörterten und ähnlich kontroversen, von der Befangenheit aber zu unterscheidenden - Frage geäußert, ob der Richter gemäß § 139 ZPO verpflichtet ist, auf eine von der Partei nicht erhobene Einrede hinzuweisen, und dies für das Zurückbehaltungsrecht verneint (Urteil vom 18. November 1968 - II ZR 152/67 - NJW 1969, 691, 693 unter III).
  • OLG Bremen, 07.11.1985 - 4 W 67/85

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96
    a) Geltend gemacht wird, aus der maßgeblichen Sicht der ablehnenden Partei gebe ein richterlicher Hinweis auf die Verjährungseinrede einen auch objektiv vernünftigen Grund zu der Befürchtung, der Richter mache sich zum Sachwalter der Gegenpartei und wolle sie begünstigen; dies gelte insbesondere, wenn die Gegenpartei anwaltlich vertreten und damit rechtlich beraten sei (so etwa OLG Bremen, NJW 1986, 999; OLG Hamburg, NJW 1984, 2710 ).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Überlegungen zur Zweckmäßigkeit der Einredelösung (Nachweise bei Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 139 Rdn. 24a; aus der Sicht des § 42 Abs. 2 ZPO vgl. auch Feiber, Anm. zu BGH, Urteil vom 12. November 1997, IV ZR 214/96, LM ZPO § 42 Nr. 7 und Deubner, JuS 1998, 249, 250) erübrigen sich daher.
  • OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06

    Kein Ablehnungsgrund wegen richterlicher Stellungnahme zur Siegessicherheit einer

    Die Kundgabe der eigenen Meinung zum möglichen Prozessausgang bietet dabei als solches noch nicht einen Grund zu der Befürchtung, der Richter mache sich zum Sachwalter der Gegenpartei (vgl. BGH NJW 1998, 612 - 613 zitiert nach juris).

    Wenn der Richter in einem Verfahren seine Rechtsansicht darlegt und dabei eine von der Partei abweichende Auffassung vertritt, muss dies vielmehr hingenommen werden, zumal es in der Natur der Sache liegt, dass der Richter nur eine der unterschiedlichen Rechtsansichten zweier sich streitender Parteien für richtig halten kann (vgl. BGH NJW 1998, 612-613 zitiert nach juris; KG MDR 1999, 253 zitiert nach juris; KG MDR 2006, 1009 - 1010 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248; OLG Brandenburg FamRZ 1993, 1497, 1498; OLG München MDR 2004, 52; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 26).

    Hinzu kommt, dass die Vorschrift des § 278 Abs. 1 ZPO es zugleich erforderlich macht, den Parteien die voraussichtliche weitere Entwicklung des Falls auch konkret aufzuzeigen und die vorläufige Rechtsmeinung darzulegen (vgl. BGH NJW 1998, 612 - 613 zitiert nach juris; KG MDR 1999, 253 zitiert nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2018 - 6 WF 130/18

    Besorgnis der Befangenheit wegen Verweigerung einer Terminsverlegung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BVerfGE 102, 122; 82, 30; BVerfG NJW 1998, 612; BGH NJW 2004, 164; NJW-RR 1998, 612; Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2018 - 6 W 1/18 -, vom 9. Mai 2018 - 6 WF 61/18 -, vom 2. Februar 2018 - 6 WF 17/18 -, vom 16. November 2015 - 6 WF 136/15 - und vom 30. Juni 2014 - 6 WF 102/14 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 27. April 2017 - 9 WF 23/17 -, vom 6. Februar 2015 - 9 WF 7/15 und vom 17. April 2012 - 9 WF 19/12 -).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2018 - 6 WF 130/18
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BVerfGE 102, 122; 82, 30; BVerfG NJW 1998, 612; BGH NJW 2004, 164; NJW-RR 1998, 612; Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2018 - 6 W 1/18 -, vom 9. Mai 2018 - 6 WF 61/18 -, vom 2. Februar 2018 - 6 WF 17/18 -, vom 16. November 2015 - 6 WF 136/15 - und vom 30. Juni 2014 - 6 WF 102/14 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 27. April 2017 - 9 WF 23/17 -, vom 6. Februar 2015 - 9 WF 7/15 und vom 17. April 2012 - 9 WF 19/12 -).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2021 - 3 WF 162/20

    Richterablehnung; Befangenheit, Meinungskundgabe zu Erfolgsaussichten des

    Die Kundgabe der eigenen Meinung zum möglichen Prozessausgang bietet folglich als solches noch nicht einen Grund zu der Befürchtung, der Richter mache sich zum Sachwalter der Gegenpartei (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.1997 - IV ZR 214/96 - NJW 1998, 612f).

    Wenn der Richter in einem Verfahren seine Rechtsansicht darlegt und dabei eine von der Partei abweichende Auffassung vertritt, muss dies vielmehr hingenommen werden, zumal es in der Natur der Sache liegt, dass der Richter nur eine der unterschiedlichen Rechtsansichten zweier sich streitender Parteien für richtig halten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.1997 - IV ZR 214/96 - NJW 1998, 612f; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2006 - 10 W 86/06 (Hs) -, Rn. 21 - 22, juris).

  • OLG Köln, 28.06.2011 - 19 Sch 11/10

    Schiedsspruch geht über den Antrag hinaus: Ordre public verletzt!

    Sofern der Richter im Rahmen der Verfahrensleitung der einen Partei ungünstige Rechtsausführungen macht, rechtfertigt dies die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht ( BGH, Beschluss vom 12.11.1997 - IV ZR 214/96 - zitiert nach juris = BGH NJW 1998, 612; Vollkommer in: Zöller, a. a. O., § 42 Rz. 28).
  • OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07

    Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit von verfahrensleitenden Verfügungen,

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 12.11.1997, IV ZR 214/96, NJW 1998, 612; BAG, Beschl. v. 29.10.1992, 5 AZR 377/92, NJW 1993, 879; Zöller- Vollkommer, aaO, Rdnr. 28; Senat, Beschl. v. 2.5.2007, 5 AR 1/07-1, m.w.N. und vom 20.8.2007, 5 W 174/07-58).
  • OLG Saarbrücken, 07.08.2008 - 5 W 151/08

    Richterablehnung: Bedanken für Anregungen der Parteien zur Verfahrensführung in

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 12.11.1997, IV ZR 214/96, NJW 1998, 612; BAG, Beschl. v. 29.10.1992, 5 AZR 377/92, NJW 1993, 879; VG Stuttgart, NVwZ-RR 2007, 287; Zöller- Vollkommer, aaO, Rdnr. 28; Senat, Beschl. v. 2.5.2007, 5 AR 1/07-1, m.w.N).
  • OLG Köln, 02.04.2004 - 9 Sch (H) 21/03

    Ablehnung eines Schiedsrichters im Verfahren nach der Schiedsgerichtsordnung für

    Leitsatz der Redaktion: Einer Partei ungünstige Ausführungen des Schiedsgerichts im Rahmen einer erforderlichen Erörterung der Sache oder bei einem Vergleichsvorschlag rechtfertigen nicht die Besorgnis der Befangenheit (BGH NJW 1998, 612).

    Einer Partei ungünstige Ausführungen des Schiedsgerichts im Rahmen einer erforderlichen Erörterung der Sache oder bei einem Vergleichsvorschlag rechtfertigen nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. BGH, NJW 1998, 612; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42, Rn 28).

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2010 - 9 WF 17/10

    Richterablehnung: Maßnahmen der Prozessleitung als Befangenheitsgrund

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 12.11.1997, IV ZR 214/96, NJW 1998, 612; BAG, Beschl. v. 29.10.1992, 5 AZR 377/92, NJW 1993, 879; Zöller- Vollkommer, aaO, Rdnr. 28; Saarländisches Oberlandesgericht, 5. Zivilsenat, Beschl. v. 2. Mai 2007, 5 AR 1/07-1, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch die

  • OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11

    Kindergeld: Gerichtliche Bestimmung der Bezugsberechtigung bei strittiger Obhut

  • OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08

    Richterablehnung in einer Familiensache: Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussicht in

  • OLG Saarbrücken, 21.12.2011 - 9 WF 143/11

    Richterablehnung: Umfang der Überprüfung richterlichen Verhaltens im

  • OLG Rostock, 12.11.2003 - 8 U 88/01

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Naumburg, 21.06.2001 - 10 W 18/01

    Richterablehnung - Hinweis auf Verjährung der Klageforderung - offensichtliche

  • OLG Rostock, 21.07.2000 - 3 U 94/99

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung des Mietzinses sowie auf

  • LG Paderborn, 26.01.2012 - 3 O 56/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Aufwachsens des Richters und

  • VG Ansbach, 02.03.2009 - AN 14 K 08.00376

    Befangenheitsgesuch wegen eines gerichtlichen Anhörungsschreibens zu der

  • OLG Köln, 02.04.2004 - 9 Sch (H) 22/03

    Ausführungen des Schiedsgerichts im Rahmen einer erforderlichen Erörterung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2008 - L 3 B 26/08
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