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   BGH, 25.05.1994 - IV ZR 215/93   

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https://dejure.org/1994,2044
BGH, 25.05.1994 - IV ZR 215/93 (https://dejure.org/1994,2044)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1994 - IV ZR 215/93 (https://dejure.org/1994,2044)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - IV ZR 215/93 (https://dejure.org/1994,2044)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Sorgfaltspflicht des VV bei der Antragsannahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG §§ 16 ff
    Schilderung von Vorerkrankungen gegenüber dem Agenten; Kenntnis von Formularfragen bei Vorlage des ausgefüllten Formulars zur Unterschrift

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1049
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90

    Ausfüllung von Fragen nach Gefahrenumständen durch den Versicherungsagenten

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - IV ZR 215/93
    Es fehlt demnach für den nicht vorgelesenen Text an der Tatbestandsvoraussetzung des § 16 Abs. 1 Satz 3 VVG (so schonSenatsurteil vom 13. März 1991 - IV ZR 218/90 - VersR 1991, 575, 576).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - IV ZR 215/93
    Daß dieser Sachvortrag nicht zutrifft, steht zur Beweislast der Beklagten (Senatsurteil vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 72/88 - VersR 1989, 833).
  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 218/95

    Rücktritt vom Versicherungsvertrag aufgrund der Nichtanzeige eines

    Hierfür reicht die Vorlage der Antragsformulare allein zu ihrer Unterzeichnung nicht aus (vgl. Senatsurteile vom 13. März 1991 - IV ZR 218/90 - VersR 1991, 575 unter 2 b; vom 25. Mai 1994 - IV ZR 215/93 - VVGE § 16 VVG Nr. 25 = NJW-RR 1994, 1049).

    Im übrigen betrifft auch die Senatsentscheidung vom 25. Mai 1994, aaO., eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

    Ein Rücktritt des Versicherers kommt deshalb in solchen Fällen nur in Betracht, wenn den Antragsteller selbst der Vorwurf trifft, einen gefahrerheblichen Umstand arglistig verschwiegen zu haben (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Mai 1994, aaO.).

  • OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an die gesonderte Belehrung über

    Zugunsten der beweisbelasteten Beklagten kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Kläger bei einer späteren Durchsicht des - ausgedruckten - Antragsformulars Kenntnis von den Antragsfragen erlangt hat (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 25.5.1994 - IV ZR 215/93 - NJW-RR 1994, 1049 zu § 16 Abs. 1 Satz 3 VVG a.F.).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09

    PKH-Bewilligungsverfahren: Verkürzung der Beschwerdefrist durch die

    Trägt der Versicherungsnehmer vor, er habe beim Ausfüllen des Formulars dem Agenten den anzeigepflichtigen Umstand mündlich offenbart, muss der Versicherer dies mit geeigneten Beweisen widerlegen (BGH NJW-RR 1994, 1049 ff.; BGH NJW 1989, 2060 ff.; OLG Hamm RuS 2001, 354 ff.; Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 17 Rn. 42).
  • OLG Jena, 28.03.2007 - 4 U 150/06

    Zur Verletzung von Anzeigeobliegenheiten bei Abschluss einer

    Hat ein Versicherungsagent den Fragebogen zum Versicherungsantrag ausgefüllt, kann in der Nichtbeantwortung einzelner Formularfragen eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nur gesehen werden, wenn der Versicherungsagent die Fragen vorgelesen oder dem Versicherungsnehmer das ausgefüllte Formular nicht nur zur Unterzeichnung, sondern ausdrücklich zur Durchsicht und Prüfung vorgelegt hat (BGH, Urteile vom 25.05.1994, Az: IV ZR 215/93 = NJW-RR 1994, 1049; vom 13.03.1991, Az: IV ZR 218/90 = VersR 1991, 575-576 = NJW 1991, 1891-1892).

    Die Beweislast für den Umstand, dass der Versicherungsnehmer die schriftlichen Antragsfragen hinreichend zur Kenntnis genommen hat, trifft den Versicherer (Römer/Langheid, aaO, §§ 16, 17 Rn. 73; BGH, Urteile vom 25.05.1994, aaO; vom 13.03.1991, aaO; vom 11.07.1990, Az: IV ZR 156/89 = VersR 1990, 1002-1004 = NJW-RR 1990, 1359-1360).

  • OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 10 U 168/06

    Versicherungsvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über früheren

    Hat der Versicherungsnehmer anschließend die schriftlichen Fragen mit den durch Ankreuzen gegebenen Antworten unterzeichnet, ist dem Erfordernis der Schriftlichkeit, wenn die schriftlichen Fragen dem Versicherungsnehmer vorgelesen worden sind, nur genügt, wenn dies so geschieht, dass es einer sorgsamen, nicht unter Zeitdruck stehenden und ggf. durch klärende Rückfragen ergänzten Lektüre des Fragetextes gleichzusetzen ist (BGH NJW-RR 1994, 1049).
  • OLG Saarbrücken, 03.03.2004 - 5 U 313/03

    Prüfungsumfang des Berufungsgerichts: Bindungswirkung von erstinstanzlichen

    Unterlässt es dagegen ein Agent, die im Versicherungsantrag enthaltenen Fragen an den Antragsteller zu richten und füllt er stattdessen den Versicherungsantrag ohne jede Rückfrage aus, um ihn anschließend dem Antragsteller lediglich zur Unterschrift vorzulegen, sind diesem die Fragen nicht im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 VVG gestellt worden, weil der Agent bei der Aushändigung bzw. Entgegennahme des Antrags für den Versicherer handelt (BGH, U. v. 25.5.1994 - IV ZR 215/93, NJW-RR 1994, 1049; U. v. 13.3.1991 - IV ZR 218/90, VersR 1991, 575, 576).
  • KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01

    Anwendung der Dienstunfähigkeitsklausel in der

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr eine laienhafte Darlegung der Beschwerden (BGH r + s 1994, 444, 445).
  • LG Ulm, 23.03.2015 - 3 O 254/11

    Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente bei Berufsunfähigkeit des Versicherten von

    Der Umstand der laienhaften Schilderung der Beschwerden seitens der Klägerin ist unschädlich (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 1994 - IV ZR 215/93).
  • OLG Oldenburg, 15.04.1997 - 2 U 35/97

    Beweisführung für vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung allein durch Vorlage

    Daraus folgt ferner, dass der Versicherer seinen Rücktritt nicht darauf stützen kann, dass der Antragsteller einen gefahrerheblichen Umstand entgegen § 16 Abs. 1 S. 1 VVG nicht angezeigt habe, wenn er im Antragsformular zwar ausdrücklich danach gefragt hat, die entsprechende Frage dem Antragsteller aber durch das Verhalten des Versicherungsagenten nicht oder nicht ausreichend zur Kenntnis gebracht worden ist (BGH r + s 94, 444; VersR 96, 1529 = r + s 96, 469).
  • KG, 19.05.2006 - 6 W 14/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistiges Verschweigen psychischer

    C) Für die Erfüllung der Anzeigeobliegenheit ist es ausreichend, wenn der Antragsteller Gesundheitsbeeinträchtigungen so schildert, wie sie ihm von sachkundiger Seite dargestellt worden sind (vgl. BGH NJW-RR 1994, 1049).
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