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   BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95   

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https://dejure.org/1996,621
BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95 (https://dejure.org/1996,621)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1996 - IV ZR 215/95 (https://dejure.org/1996,621)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1996 - IV ZR 215/95 (https://dejure.org/1996,621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits angenommene Ursache - Art der Gesundheitsauswirkung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 277
  • VersR 1997, 442
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 157/91

    Beweispflicht in der Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95
    Soweit es um die weitere Anspruchsvoraussetzung geht, ob die Invalidität des Klägers, nämlich die dauerhafte Gehörverschlechterung links, auf den Unfall zurückzuführen ist - § 8 II (1), 1. Halbsatz AUB - konnte sich das Berufungsgericht die notwendige Überzeugung nach dem Maßstab des § 287 ZPO, nicht dem des § 286 ZPO bilden (dazu Senatsurteil vom 23.9.1992 - IV ZR 157/91 - VersR 1992, 1503 unter 1).
  • BGH, 24.04.1974 - IV ZR 54/73

    Schadenseingrenzung - Vorschädigung - Versicherungsfall - Schadenseintritt -

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95
    Es wird vielmehr zur Frage des unfallbedingten Invaliditätsgrades eine Beweisaufnahme, die an § 8 II (2) und (3) AUB ausgerichtet ist, durchführen müssen (siehe dazu auch Senatsurteil vom 24. April 1974 - IV ZR 54/73 - VersR 1974, 664).
  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 195/86

    Fristgerechte Einreichung ärztlicher Feststellungen in der Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95
    Unerlässlich für die Feststellung ist dagegen, dass sich aus ihr die ärztlicherseits angenommene Ursache und die Art ihrer Auswirkungen, zumindest auf die Gesundheit des Versicherten, ergibt, ohne dass beides unbedingt richtig sein müsste (Senatsurteil vom 16.12.1987 - IVa ZR 195/86 - VersR 1988, 286 unter 2 b).
  • OLG Celle, 20.08.2009 - 8 U 10/09

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Unfalls (Sturzes) für eine

    Für die Wahrung dieser Frist bezüglich der ärztlichen Feststellung ist erforderlich, dass ein unfallbedingter Dauerschaden bezeichnet wird, der durch bestimmte Symptome gekennzeichnet ist (BGH VersR 1997, 442).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    So braucht zu einem bestimmten Grad der Invalidität noch nicht abschließend Stellung genommen zu sein (BGH, Urteil vom 6. November 1996 - IV ZR 215/95 - VersR 1997, 442 - NJW-RR 1997, 277).
  • OLG Hamm, 15.08.2007 - 20 U 5/07

    Auch Richter kennen den Zustand von Bolzplätzen

    Für die Einhaltung der Frist kommt es allein auf das Datum der ärztlichen Feststellung an, nicht darauf, wann und ob die Feststellung dem Versicherer zugeht (BGH VersR 1997, 442).
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