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   BGH, 28.01.1956 - IV ZR 216/55   

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https://dejure.org/1956,3615
BGH, 28.01.1956 - IV ZR 216/55 (https://dejure.org/1956,3615)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1956 - IV ZR 216/55 (https://dejure.org/1956,3615)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1956 - IV ZR 216/55 (https://dejure.org/1956,3615)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 28.01.1956 - IV ZR 216/55
    Sie sollen die Grundlagen klären, die für die Auseinandersetzung maßgebend sind (RG Warn Rspr 1909 Nr. 375; BGHZ 1, 65 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50] [74]) und damit erst die Möglichkeit geben, wirklich sachdienliche Leistungsanträge zu stellen.
  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 28.01.1956 - IV ZR 216/55
    Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage ist, auch wenn eine Leistungsklage erhoben werden könnte, dann zu bejahen, wenn das Feststellungsverfahren prozeßwirtschaftlich günstiger ist, insbesondere voraussichtlich die bestehenden Streitpunkte einfacher erledigt (vgl. BGHZ 2, 250 [253]).
  • BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97

    "Erbunfähigkeit" im Hause Preußen

    Er gestattet es dem Erblasser, nach freiem Ermessen über sein Vermögen zu verfügen (BGH, Urteil vom 28. Januar 1956 - IV ZR 216/55 - LM Nr. 5 zu BGB § 138 (Cd) = FamRZ 1956, 130 = JZ 1956, 279 unter II 2).
  • BGH, 14.03.1956 - V ZR 169/54

    Rechtsmittel

    Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage ist danach trotz der Möglichkeit zur Erhebung einer Leistungsklage dann zu bejahen, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt einer gesunden Prozeßökonomie zu einer sinnvollen und sachgemäßen, weil einfacheren Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (vgl. BGHZ 2, 250 [253] sowie Urteil vom 28. Januar 1956, IV ZR 216/55; Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 256 Bem III 5 b ß).
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