Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1012
BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90 (https://dejure.org/1991,1012)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1991 - IV ZR 218/90 (https://dejure.org/1991,1012)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1991 - IV ZR 218/90 (https://dejure.org/1991,1012)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG §§ 16 ff.
    Ausfüllung von Fragen nach Gefahrenumständen durch den Versicherungsagenten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Ausfüllen eines Versicherungsantrags ohne Rücksprache mit dem VN, Antragstellung Versicherungsvertrag, Vermutung unrichtiger Angaben des VN

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1891
  • MDR 1991, 732
  • VersR 1991, 575
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 17.01.1990 - 20 U 61/89

    Beweislast des Versicherers für Kenntnis des VN von den Antragsfragen

    Auszug aus BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90
    Sie sind nicht einmal zu seiner Kenntnis gelangt, denn hierfür reicht die Vorlage der Formulare allein zu ihrer Unterzeichnung nicht aus (vgl. auch OLG Hamm in VersR 1991, 212).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 156/90

    Bestimmung der Leistung eines Zweckvermächtnisses

    Auszug aus BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90
    Für das weitere Verfahren gibt der Senat noch folgenden Hinweis: Sollte die Beweisaufnahme ergeben, daß dem Versicherungsnehmer die Antragsfragen zu eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung gegenüber dem Agenten der Beklagten vorgelesen worden sind (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 11. Juli 1990 - IV ZR 156/90 - VersR 1990, 1002 [BGH 11.07.1990 - IV ZR 156/89]), so hat die Beklagte den Kläger auch nach Gesundheitsumständen gefragt, die kausal werden können für den Eintritt eines Versicherungsfalles in der Lebensversicherung; sie hat nämlich nach den Anlässen seiner Behandlungen und ärztlichen Beratungen gefragt.
  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 156/89

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem Versicherungsantrag

    Auszug aus BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90
    Für das weitere Verfahren gibt der Senat noch folgenden Hinweis: Sollte die Beweisaufnahme ergeben, daß dem Versicherungsnehmer die Antragsfragen zu eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung gegenüber dem Agenten der Beklagten vorgelesen worden sind (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 11. Juli 1990 - IV ZR 156/90 - VersR 1990, 1002 [BGH 11.07.1990 - IV ZR 156/89]), so hat die Beklagte den Kläger auch nach Gesundheitsumständen gefragt, die kausal werden können für den Eintritt eines Versicherungsfalles in der Lebensversicherung; sie hat nämlich nach den Anlässen seiner Behandlungen und ärztlichen Beratungen gefragt.
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90
    Die Frage nach Art und Bedeutung sogenannter indizierender Umstände stellt sich damit nicht (Senatsurteil vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 72/88 - BGHR VVG § 16 Abs. 1 Satz 3, Umstände 1).
  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Hat der Versicherungsagent das Formular mit Fragen nach Gefahrumständen eigenmächtig ohne Rückfragen an den Versicherungsnehmer ausgefüllt - wie hier vom Berufungsgericht unterstellt -, so sind diesem die Formularfragen nicht einmal zur Kenntnis gelangt (Senatsurteil vom 13. März 1991 - IV ZR 218/90, VersR 1991, 575 unter 2 b).

    Dann muss der Versicherer - im Regelfall durch Aussage seines Agenten - beweisen, dass der Agent dem Versicherungsnehmer die Antragsfragen zu eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung vorgelesen hat (Senatsurteil vom 13. März 1991 aaO unter 3).

  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei

    Dann muss der Versicherer darlegen und - im Regelfall durch Aussage seines Agenten - beweisen, dass der Agent dem Versicherungsnehmer die Antragsfragen zu eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung vorgelesen hat (Senatsurteil vom 13. März 1991 - IV ZR 218/90, r+s 1991, 151 unter 2 b).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 7 U 157/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt wegen falscher

    Unter diesen Umständen hat der Versicherer, der sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet ist, den Nachweis zu führen, dass der Versicherungsvertreter dem Antragsteller die Fragen in einer Art und Weise vorgelesen hat, die das Ausfüllen des Formulars durch den Versicherungsvertreter einer eigenverantwortlichen Beantwortung durch den Antragsteller vergleichbar erscheinen erlassen (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2010 - Az. IV ZR 252/08 = NJW 2011, 1213 und Urteil vom 13.03.1991 - Az. IV ZR 218/90 = NJW 1991, 1891; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2007 - Az. 10 U 168/06 = VersR 2008, 197).

    Zwar sprechen die insgesamt hohe Anzahl der Arztbesuche (ca. 17) bei Frau Dr. W. in den Jahren 1998 bis 2002 sowie die laut Verschreibung tägliche Einnahme der entsprechenden Medikamente dafür, dass die Klägerin sich des Krankheitswerts ihrer Depression und deren Behandlung bewusst war (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.1991 - Az. IV ZR 218/90 = NJW 1991, 1891).

    Verbleibende Zweifel wirken sich auch hier zu Lasten des Versicherers aus (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.1991 - Az. IV ZR 218/90 = NJW 1991, 1891).

  • KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13

    Vertragsanpassung für eine Krankheitskostenversicherung: Hinweispflicht eines

    Gesundheitsfragen sind bei mündlicher Befragung durch den Versicherungsvertreter und der Aufnahme der Antworten in dessen Laptop allenfalls dann in Textform gemäß § 19 Abs. 1 VVG gestellt, wenn die Fragen in einer Art und Weise mit dem Versicherungsnehmer durchgegangen worden sind, die einer sorgsamen, nicht unter Zeitdruck stehenden und gegebenenfalls durch klärende Rückfragen ergänzten Lektüre gleichsteht, der Versicherungsvertreter dem Versicherungsnehmer die Fragen also zu "eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung" vorgelesen hat (vgl. BGH zu § 16 Abs. 1 Satz 3 VVG a.F.: Urteil vom 11. Juli 1990, IV ZR 156/89, Rz. 18 - 21, 24, VersR 1990, 1002; Urteil vom 13. März 1991, IV ZR 218/90 Rz. 15 - 17, VersR 1991, 575; Urteil vom 24. November 2010, IV ZR 252/08 Rz. 25 f., VersR 2011, 338) und wenn dem Versicherungsnehmer die Fragen vor der Unterzeichnung des Antrags in dauerhaft lesbarer Form zur Verfügung gestellt worden sind.(Rn.15).

    Eine schriftliche Frage im Sinne dieser Vorschrift wurde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann als gegeben angesehen, wenn der Agent die Fragen vorgelesen und die Antworten in das Formular eingetragen hatte; der Versicherer musste aber nachweisen, dass die Fragen in einer Art und Weise mit dem Versicherungsnehmer durchgegangen worden sind, die einer sorgsamen, nicht unter Zeitdruck stehenden und gegebenenfalls durch klärende Rückfragen ergänzten Lektüre gleichsteht, der Agent dem Versicherungsnehmer die Fragen also zu "eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung" vorgelesen hat (vgl. BGH, Urteil vom 11.7.1990 - IVa ZR 156/89, Rz. 18-21, 24, VersR 1990, 1002; Urteil vom 13.3.1991 - IV ZR 218/90 Rz. 15 -17, VersR 1991, 575; Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 Rz. 25 f., VersR 2011, 338).

  • OLG Jena, 28.03.2007 - 4 U 150/06

    Zur Verletzung von Anzeigeobliegenheiten bei Abschluss einer

    Hat ein Versicherungsagent den Fragebogen zum Versicherungsantrag ausgefüllt, kann in der Nichtbeantwortung einzelner Formularfragen eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nur gesehen werden, wenn der Versicherungsagent die Fragen vorgelesen oder dem Versicherungsnehmer das ausgefüllte Formular nicht nur zur Unterzeichnung, sondern ausdrücklich zur Durchsicht und Prüfung vorgelegt hat (BGH, Urteile vom 25.05.1994, Az: IV ZR 215/93 = NJW-RR 1994, 1049; vom 13.03.1991, Az: IV ZR 218/90 = VersR 1991, 575-576 = NJW 1991, 1891-1892).

    Die Beweislast für den Umstand, dass der Versicherungsnehmer die schriftlichen Antragsfragen hinreichend zur Kenntnis genommen hat, trifft den Versicherer (Römer/Langheid, aaO, §§ 16, 17 Rn. 73; BGH, Urteile vom 25.05.1994, aaO; vom 13.03.1991, aaO; vom 11.07.1990, Az: IV ZR 156/89 = VersR 1990, 1002-1004 = NJW-RR 1990, 1359-1360).

  • OLG Hamm, 23.08.2021 - 20 U 123/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Verletzung einer

    Allein entscheidend ist, ob die Fragen von der Agentin mit dem Kläger in einer Art und Weise durchgegangen worden sind, die es erlauben, dieses Vorgehen einer sorgsamen, nicht unter Zeitdruck stehenden und gegebenenfalls durch klärende Rückfragen ergänzten Lektüre des Fragetextes gleichzusetzen (vgl. zum alten Recht BGH, Urteile vom 11. Juli 1990 - IV ZR 156/89, r+s 1990, 320; vom 13. März 1991 - IV ZR 218/90, r+s 1991, 151; vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, r+s 2011, 58 Rn. 25 f.).
  • OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 10 U 168/06

    Versicherungsvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über früheren

    Sind die schriftlich formulierten Fragen nicht vorgelesen worden, sondern nur nach eigenem Ermessen des Versicherungsvertreters sinngemäß mündlich gestellt worden, reicht es zur Bejahung der Schriftlichkeit (§ 16 Abs. 1 S. 3 VVG) keinesfalls aus, dass dem Versicherungsnehmer das ausgefüllte Formular nur zur Unterschrift vorgelegt wird (BGH a.a.O. sowie VersR 1991, 575).
  • BGH, 25.05.1994 - IV ZR 215/93

    Schilderung von Vorerkrankungen gegenüber dem Agenten; Kenntnis von

    Es fehlt demnach für den nicht vorgelesenen Text an der Tatbestandsvoraussetzung des § 16 Abs. 1 Satz 3 VVG (so schonSenatsurteil vom 13. März 1991 - IV ZR 218/90 - VersR 1991, 575, 576).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2020 - 11 W 27/20

    Auszahlung der Todesfallleistung aus einer Risikolebensversicherung Sofortige

    Sie war rechtzeitig gemäß § 124 BGB und konnte nach dem Tode des Versicherungsnehmers, der zugleich versicherte Person gewesen ist, gegenüber der Klägerin als Bezugsberechtigte abgegeben werden (arg. § 143 Abs. 2 BGB; vgl. BGH, Urt. v. 13.03.1991 - IV ZR 218/90, juris-Rdn. 11, juris = BeckRS 2008, 19334; ferner BeckOK-VVG/Spuhl, 8. Ed., § 21 Rdn. 14 i.V.m. § 22 Rdn. 35).
  • OLG Celle, 15.03.2007 - 8 U 196/06

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Anzeige von Erkrankungen und häufigen

    Grundsätzlich ist allerdings anerkannt, dass der Versicherungsnehmer auch psychische Störungen, gegebenenfalls verbunden mit somatischen Nebenwirkungen, offenbaren muss (vgl. BGH VersR 2000, 1486 [BGH 20.09.2000 - IV ZR 203/99] : vasovegetative Migräne, vegetative Störungen, Labilität bei gleichzeitiger Verordnung von Psychopharmaka; NJW 1993, 596 [BGH 09.12.1992 - IV ZR 232/91] : reaktive Depression; VersR 1991, 575 [BGH 13.03.1991 - IV ZR 218/90] : krankhafte Depression mit häufigen Arztbesuchen und medikamentöser Behandlung; OLG Saarbrücken r+s 1999, 432: Depression mit psychiatrischer Gesprächsbehandlung; OLG Köln OLGR 1996, 175: psychische Beschwerden; OLG Bremen r+s 1992, 31: Angstneurose).
  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 218/95

    Rücktritt vom Versicherungsvertrag aufgrund der Nichtanzeige eines

  • OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 859/16

    Zulässigkeit und Streitwert einer Feststellungsklage hinsichtlich des

  • OLG Saarbrücken, 03.03.2004 - 5 U 313/03

    Prüfungsumfang des Berufungsgerichts: Bindungswirkung von erstinstanzlichen

  • OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06

    Auffällige Gestaltung der Belehrung über die Folgen von Falschangaben bei der

  • OLG Jena, 10.11.2016 - 4 U 62/16

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an den Hinweis auf die Folgen

  • OLG Hamm, 24.07.1998 - 20 U 53/98

    "Kenntnis von den Fragen" in der Krankenversicherung - Versicherungsantrag auf

  • OLG Bamberg, 21.09.2015 - 1 U 35/15
  • OLG Hamm, 19.07.2021 - 20 U 123/21
  • OLG Köln, 16.09.1993 - 5 U 145/92

    Nachweis der Urheberschaft unrichtiger Angaben im Versicherungsantrag -

  • OLG Köln, 26.04.1994 - 9 U 117/94

    Mangelnde Deutschkenntnisse des Versicherungsnehmers; Schadensanzeigeformular;

  • OLG Bremen, 02.08.1991 - 4 U 18/91

    Geltendmachung von Leistungen aus einer Lebensversicherung; Voraussetzungen für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht