Rechtsprechung
BGH, 28.06.2017 - IV ZR 221/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
§ 552a Satz 1 ZPO, § 79 Abs. 1, 1a VBLS, Art. 3 Abs. 1 GG, § 547 Nr. 6 ZPO
- Wolters Kluwer
Umstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von einem Gesamtversorgungs- auf ein Punktesystem; Klage gegen die von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilte Startgutschrift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von einem Gesamtversorgungs- auf ein Punktesystem; Klage gegen die von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilte Startgutschrift
- rechtsportal.de
Umstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von einem Gesamtversorgungs- auf ein Punktesystem; Klage gegen die von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilte Startgutschrift
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.03.2016 - IV ZR 9/15
GG Art. 3 Abs. 1; BetrAVG § 2, § 18 Abs. 2; VBL-Satzung § 79 Abs. 1 und Abs. 1a
Auszug aus BGH, 28.06.2017 - IV ZR 221/15
Die gerügte Nichterhebung des angebotenen Beweises über Auswirkungen des Näherungsverfahrens betrifft vor dem Hintergrund, dass die von der Beklagten ermittelte Startgutschrift den Wert der von rentenfernen Versicherten erlangten Anwar tschaften weiterhin nicht verbindlich festlegt, weil die Übergangsregelung in § 79 Abs. 1 und 1a VBLS mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, keinen derzeit entscheidungserheblichen Sachvortrag (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2016 - IV ZR 9/15, BGHZ 209, 201 Rn. 15, 41).
- BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerden zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2017 - IV ZR 221/15 -,.den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. April 2017 - IV ZR 221/15 -,.
Rechtsprechung
BGH, 18.04.2017 - IV ZR 221/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Klärung der von der Revision aufgeworfenen Rechtsfragen bereits vor Erlass des Berufungsurteils
- rechtsportal.de
Klärung der von der Revision aufgeworfenen Rechtsfragen bereits vor Erlass des Berufungsurteils
- rechtsportal.de
ZPO § 552a
Klärung der von der Revision aufgeworfenen Rechtsfragen bereits vor Erlass des Berufungsurteils - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.10.2016 - IV ZR 71/16
Einräumung zur Stellungsnahme zu einer geplanten Zurückweisung einer Revision
Auszug aus BGH, 18.04.2017 - IV ZR 221/15
Die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision steht einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nach § 552a ZPO nicht im Wege (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2016 - IV ZR 71/16, juris Rn. 3 m.w.N.). - BGH, 25.01.2017 - IV ZR 229/15
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Übergangsregelung in der …
Auszug aus BGH, 18.04.2017 - IV ZR 221/15
Die von der Revision der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfragen hat der Senat überwiegend bereits vor Erlass des Berufungsurteils geklärt (vgl. die Nachweise in den Senatsurteilen vom 25. Januar 2017 - IV ZR 229/15 und IV ZR 409/15, juris), im Übrigen - nach Zulassung der Revision im vorliegenden Verfahren - in den Senatsurteilen vom 25. Januar 2017 im Sinne des Berufungsgerichts entschieden und die dortigen, auf dieselben rechtlichen Erwägungen wie im Streitfall gestützten Revisionen der Versicherten zurückgewiesen. - BGH, 25.01.2017 - IV ZR 409/15
Unverbindlichkeit der Startgutschriftenermittlung für rentenferne Versicherte …
Auszug aus BGH, 18.04.2017 - IV ZR 221/15
Die von der Revision der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfragen hat der Senat überwiegend bereits vor Erlass des Berufungsurteils geklärt (vgl. die Nachweise in den Senatsurteilen vom 25. Januar 2017 - IV ZR 229/15 und IV ZR 409/15, juris), im Übrigen - nach Zulassung der Revision im vorliegenden Verfahren - in den Senatsurteilen vom 25. Januar 2017 im Sinne des Berufungsgerichts entschieden und die dortigen, auf dieselben rechtlichen Erwägungen wie im Streitfall gestützten Revisionen der Versicherten zurückgewiesen.