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   BGH, 21.06.1954 - IV ZR 221/53   

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https://dejure.org/1954,5393
BGH, 21.06.1954 - IV ZR 221/53 (https://dejure.org/1954,5393)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1954 - IV ZR 221/53 (https://dejure.org/1954,5393)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1954 - IV ZR 221/53 (https://dejure.org/1954,5393)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51

    Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden

    Auszug aus BGH, 21.06.1954 - IV ZR 221/53
    Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des in dieser Sache ergangenen Urteils des Senats vom 6. März 1952, IV ZR 80/51, veröffentlicht in BGHZ 5, 240, Bezug genommen.

    Wie der Senat in diesem Rechtsstreit bereits in dem in BGHZ 5, 240 veröffentlichten Urteil entschieden hat, kann nicht jedes neue, einen Restitutionsgrund nach § 580 Nr. 7 b ZPO enthaltende Vorbringen in der Revisionsinstanz ohne Einschränkung zugelassen werden.

    Im Gegensatz zu der besonderen verfahrensrechtlichen Lage, wie sie bei Erlaß des in BGHZ 5, 240 veröffentlichten Urteils gegeben war, befindet sich der Rechtsstreit jetzt nicht in einer solchen Lage, daß das neue tatsächliche Vorbringen der Beklagten berücksichtigt werden könnte.

  • BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52

    Schriftliches Verfahren

    Auszug aus BGH, 21.06.1954 - IV ZR 221/53
    Den Parteien bleibt aber unbenommen, auch später bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Entscheidung des Gerichts erlassen wird, noch weitere Schriftsätze einzureichen, die von dem Gericht bei der Entscheidung mitberücksichtigt werden müssen (BGHZ 11, 27 [31] und die dazu bei L-M Nr. 2, 3 zu § 128 ZPO veröffentlichte Anmerkung; Rosenberg, Lehrbuch, 6. Aufl. § 108 III 2 b; OLG Stuttgart HEZ 1, 306; OLG Nürnberg JW 1928, 872 13 ; OLG München HRR 1938, 696).

    Der Widerruf war hier mit Rücksicht auf die nachträglich aufgefundenen Beweismittel zulässig (vgl. BGHZ 11, 27 [31]).

  • BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51

    Unrichtige Zeugenaussage. Revision

    Auszug aus BGH, 21.06.1954 - IV ZR 221/53
    Solange wegen der im § 580 Nr. 4 ZPO erwähnten strafbaren Handlung ein Strafverfahren noch möglich, aber nicht bis zum rechtskräftigen Urteil durchgeführt ist, steht die Vorschrift des § 581 ZPO nicht nur der Erhebung einer Restitutionsklage, sondern auch jeder Berücksichtigung des Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren entgegen (BGHZ 5, 299 [302]).
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung

    Ein nach Testamentserrichtung eingetretenes Ereignis kommt hierfür in Betracht, falls dessen Kenntnis für die Entschließung des späteren Erblassers bedeutsam gewesen wäre (RGRK/Johannsen, 12. Aufl. § 2084 Rn. 20; vgl. auch Senatsurteil vom 21. Juni 1954 - IV ZR 221/53 unter B II 3 [S. 22 f.]; Staudinger/Otte (2013), Vorb.
  • BGH, 30.10.1957 - IV ZR 138/57

    Rechtsmittel

    Entscheidend ist in solchen Fällen, wie der Senat bereits in seinem nicht veröffentlichen Urteil vom 21. Juni 1954 - IV ZR 221/53 - (S. 21) ausgeführt hat, welche Vorstellungen der Erblasser von dem Wertverhältnis gehabt hat, in welchem die den einzelnen Bedachten zugewandten Gegenstände zueinander standen (vgl. auch BGB RGRK § 2087 Anm. 3 b).
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