Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,181
BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69 (https://dejure.org/1972,181)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1972 - IV ZR 225/69 (https://dejure.org/1972,181)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1972 - IV ZR 225/69 (https://dejure.org/1972,181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Insichgeschäft - Lediglich rechtlicher Vorteil - Selbstkontrahieren - Beschränkt Geschäftsfähiger - Stellvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 181
    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei lediglich rechtlichem Vorteil

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 236
  • NJW 1972, 2262
  • MDR 1973, 37
  • DNotZ 1973, 86
  • DB 1972, 2159
  • JR 1973, 60
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68

    Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens

    Auszug aus BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69
    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sie bereits in seinem Urteil vom 19. April 1971 (BGHZ 56, 97) für einen umstrittenen Sonderfall durchbrochen.

    Der erkennende Senat schließt sich der zugrunde liegenden Auffassung (entgegen der Kritik von Winkler, NJW 1971, 1355) an.

  • BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58

    Einmann-GmbH. In-sich-Geschäft

    Auszug aus BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69
    Er hat unter Abweichung von seiner Entscheidung BGHZ 33, 189 ausgesprochen, daß § 181 BGB nicht für Rechtsgeschäfte des Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst gilt.
  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Mit der am Schutzzweck des § 107 BGB orientierten einschränkenden Auslegung ist eine Beeinträchtigung der Rechtssicherheit nicht verbunden, wenn geschlossene, klar abgegrenzte Gruppen von Rechtsnachteilen ausgesondert werden, die nach ihrer abstrakten Natur typischerweise keine Gefährdung des Minderjährigen mit sich bringen (Stürner, aaO; vgl. auch BGHZ 59, 236, 240 zur einschränkenden Auslegung von § 181 erster Halbsatz BGB).
  • OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16

    Reiss-Engelhorn-Museen

    Die teleologische Reduktion setzt eine (gemessen am Plan des Gesetzes) planwidrige Regelungslücke voraus (BGH NJW 2015, 2414 [2416 Rn. 30]; BGH NJW 2012, 2571 [2575 Rn. 45]), der Wortlaut des Gesetzes muss planwidrig (versehentlich) zu weit gefasst sein, also Sachverhalte erfassen, die nach dem gesetzgeberischen Willen eigentlich nicht erfasst werden sollten (Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaften, 6. Aufl. 1991 J S. 391 ff.; Kuhn JuS 2016, 104; BGHZ 59, 236 [240: "Hier geht der Wortlaut der Vorschrift, ..., über den zugrunde liegenden Schutzzweck hinaus."]).
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 146/07

    Abstellen auf den Kenntnisstand des gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafters

    Dies ergibt sich aus dem Schutzzweck der Norm (vgl. dazu BGHZ 59, 236, 239 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht