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   BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08   

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https://dejure.org/2010,672
BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08 (https://dejure.org/2010,672)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2010 - IV ZR 230/08 (https://dejure.org/2010,672)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2010 - IV ZR 230/08 (https://dejure.org/2010,672)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 516 Abs 1 BGB, § 2325 Abs 1 BGB
    Pflichtteilsrecht: Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei schenkweiser Zuwendung der Todesfallleistung eines Lebensversicherungsvertrages an einen Dritten im Wege eines widerruflichen Bezugsrechts

  • erbfall.eu

    BGB §§ 516, 2314, 2325
    Weiteres Urteil zur Aufgabe der Rechtsprechung des BGH zur Pflichtteilsberechnung bei Bezug einer Lebensversicherungsleistung durch einen Dritten | Pflichtteilsrecht. Plichtteil, Wertberechnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunft über die Höhe der an den Alleinerben ausgezahlten Lebensversicherungsleistungen des Erblassers bzw. über die gezahlten Prämien anlässlich der Geltendmachung eines Pflichtteilergänzungsanspruches; Schenkweise Zuwendung von Todesfallleistungen aus einem von dem ...

  • rewis.io

    Pflichtteilsrecht: Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei schenkweiser Zuwendung der Todesfallleistung eines Lebensversicherungsvertrages an einen Dritten im Wege eines widerruflichen Bezugsrechts

  • ra.de
  • rewis.io

    Pflichtteilsrecht: Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei schenkweiser Zuwendung der Todesfallleistung eines Lebensversicherungsvertrages an einen Dritten im Wege eines widerruflichen Bezugsrechts

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 2325; BGB § 2314
    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsergänzungsberechtigten über die Höhe der aus einer Lebensversicherung zugeflossenen Versicherungsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunft über die Höhe der an den Alleinerben ausgezahlten Lebensversicherungsleistungen des Erblassers bzw. über die gezahlten Prämien anlässlich der Geltendmachung eines Pflichtteilergänzungsanspruches; Schenkweise Zuwendung von Todesfallleistungen aus einem von dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Lebensversicherungsleistung oder -prämie Grundlage für Pflichtteil?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 Abs. 1 BGB bei widerruflicher Bezugsrechtseinräumung im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtsprechungsänderung: Bei Lebensversicherungen ist im Pflichtteilsrecht der Rückkaufswert maßgeblich

  • meyer-koering.de (Pressemitteilung)

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 Abs. 1 BGB bei widerruflicher Bezugsrechtseinräumung im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Pflichtteilsergänzung bei Lebensversicherungen

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Berechnungsgrundlage für Pflichtteilsergänzungsansprüche im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wertberechnung bei Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen im Rahmen von Lebe

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pflichtteil in Bezug auf Lebensversicherungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherung und Erbfall

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wertberechnung bei Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pflichtteil in Bezug auf Lebensversicherungen gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erbrechtliche Bewertung von Lebensversicherungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Enterbte erhalten mehr aus Lebensversicherungen des Erblasser

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behandlung von Lebensversicherungsverträgen im Pflichtteilrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wertberechnung bei Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbrechtliche Bewertung von Lebensversicherungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflichtteil in Bezug auf Lebensversicherungen gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherung und Erbfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherung und Pflichtteil

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflichtteil und Lebensversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewertung von Lebensversicherungen im Pflichtteilsrecht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wer erbt die Lebensversicherung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsergänzung bei Lebensversicherung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    BGH erhöht Anspruch von Enterbten auf Teil der Lebensversicherung // Markt- oder Rückkaufswert ist Berechnungsgrundlage

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Pflichtteil und Lebensversicherung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Lebensversicherung und Erbfall

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Lebensversicherung und der Erbfall (Erbrecht - Pflichtteil)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1067
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2003 (BGHZ 156, 350), in welchem der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für das Insolvenzrecht entschieden habe, dass bei Insolvenz des Nachlasses nach erfolgter Anfechtung gemäß § 134 InsO die gesamte Versicherungsleistung - und nicht nur wie nach bisher herrschender Auffassung die Prämiensumme - zur Masse zurückgefordert werden könne, wenn der Erblasser einem Dritten unentgeltlich ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt habe.

    Die Änderung der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats (BGHZ 156, 350) ist auf das Erbrecht nicht übertragbar.

    Dies entsprach bis zur Entscheidung des IX. Zivilsenats vom 23. Oktober 2003 (aaO) auch der herrschenden Auffassung zum Insolvenzrecht, die nach einer Anfechtung gemäß § 134 InsO bei der Rückforderung zur Masse ebenfalls nur die Summe der vom Erblasser gezahlten Prämien, nicht dagegen die gesamte Versicherungsleistung berücksichtigte (vgl. die Nachweise in BGHZ 156, 350, 354).

    Ein solches Dreiecksverhältnis kann zutreffend so beschrieben werden, dass der Erblasser den Anspruch des Bezugsberechtigten durch seine Leistungen an der Versicherer "erkauft" (vgl. BGHZ 156, 350, 355).

    dd) Eine andere Bestimmung des Schutzzwecks von § 2325 BGB ergibt sich auch nicht aus einem Vergleich mit dem Recht der Insolvenzanfechtung, insbesondere mit der neuen Rechtsprechung des IX. Zivilsenats (BGHZ 156, 350).

  • BGH, 18.06.2003 - IV ZR 59/02

    Erwerb von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bei Einräumung eines

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08
    aa) Dem Erblasser steht zu Lebzeiten das Recht aus dem Versicherungsvertrag zu (Senatsurteil vom 22. März 2000 - IV ZR 23/99 - VersR 2000, 709 unter II 3 c), das sich aus mehreren Ansprüchen zusammensetzt (Senatsurteil vom 18. Juni 2003 - IV ZR 59/02 - VersR 2003, 1021 unter II 2 b).

    Daneben hat der Erblasser vor Eintritt des Versicherungsfalls regelmäßig einen durch die Kündigung des Lebensversicherungsvertrags aufschiebend bedingten Anspruch auf den Rückkaufswert, der bereits während der gesamten Laufzeit des Versicherungsvertrags übertragbar ist und so als Kreditsicherheit genutzt werden kann (Senatsurteil vom 18. Juni 2003 aaO unter II 2 a).

    Die (beiden) Ansprüche auf die Versicherungsleistung und der Anspruch auf den Rückkaufswert nach Kündigung sind nicht etwa Teile eines einheitlichen Anspruchs, sondern getrennte Ansprüche, über die der Erblasser gesondert verfügen kann (Senatsurteil vom 18. Juni 2003 aaO unter II 2 b).

  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 249/02

    Zur Frage, ob Zuwendungen an die Stiftung Frauenkirche Dresden der

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08
    a) Der Pflichtteilsergänzungsanspruch aus § 2325 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Rechtsbeziehung im Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Bezugsberechtigten als wirksame Schenkung i.S. des § 516 Abs. 1 BGB (oder eine insoweit gleichgestellte ehebedingte Zuwendung, BGHZ 116, 167, 169) qualifiziert werden kann (vgl. nur BGHZ 157, 178).

    Schutzzweck der §§ 2325 ff. BGB ist, die Aushöhlung des Pflichtteilsrechts durch lebzeitige Rechtsgeschäfte des Erblassers zu verhindern (BGHZ 157, 178, 187).

    aa) Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Teilhabeanspruch nur insoweit, als der Beschenkte "aus dem Vermögen des Schenkers heraus" bereichert ist, die Bereicherung des Beschenkten also auf einer entsprechenden Entreicherung des Schenkers beruht (vgl. nur BGHZ 157, 178, 181).

  • BGH, 04.02.1976 - IV ZR 156/73

    Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen geminderten Nachlassvermögens infolge zu

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08
    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 7, 134; Senatsurteil vom 4. Februar 1976 - IV ZR 156/73 - FamRZ 1976, 616 unter 2), die auf die vom Erblasser gezahlten Prämien abstellt, nicht mehr fest.

    a) Der erkennende Senat ist bislang der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 128, 187) gefolgt, nach welcher auf die Summe der gezahlten Prämien abzustellen ist (BGHZ 7, 134; Senatsurteil vom 4. Februar 1976 aaO).

    Nur vor diesem Hintergrund lassen sich ferner die Aussagen des Senats im Urteil vom 4. Februar 1976 (IV ZR 156/73 - FamRZ 1976, 616 unter 2) und des XII. Zivilsenats (BGHZ 130, 377, 380), dass "Gegenstand der Schenkung" nur die Prämien seien, als die dort beabsichtigte Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts verstehen.

  • BGH, 20.09.1995 - XII ZR 16/94

    Einbeziehung einer aufgrund des Todes eines Dritten zugeflossenen

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08
    Der XII. Zivilsenat hat sich dem angeschlossen (BGHZ 130, 377).

    Er entsteht mit dem Todesfall unmittelbar im Vermögen des Bezugsberechtigten und kann daher weder dem Vermögen des Erblassers - das in dieser juristischen Sekunde ohnehin nicht mehr existiert - noch dem Nachlass zugeordnet werden (BGHZ 130, 377, 380 f.; 32, 44, 47; 13, 226, 232; RGZ 128, 187, 189; Senatsurteil vom 8. Mai 1996 - IV ZR 112/95 - NJW 1986, 2230 unter 3 b).

    Nur vor diesem Hintergrund lassen sich ferner die Aussagen des Senats im Urteil vom 4. Februar 1976 (IV ZR 156/73 - FamRZ 1976, 616 unter 2) und des XII. Zivilsenats (BGHZ 130, 377, 380), dass "Gegenstand der Schenkung" nur die Prämien seien, als die dort beabsichtigte Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts verstehen.

  • RG, 25.03.1930 - VII 440/29

    Inwieweit ist für den Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils nach § 2325 BGB.

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08
    a) Der erkennende Senat ist bislang der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 128, 187) gefolgt, nach welcher auf die Summe der gezahlten Prämien abzustellen ist (BGHZ 7, 134; Senatsurteil vom 4. Februar 1976 aaO).

    Er entsteht mit dem Todesfall unmittelbar im Vermögen des Bezugsberechtigten und kann daher weder dem Vermögen des Erblassers - das in dieser juristischen Sekunde ohnehin nicht mehr existiert - noch dem Nachlass zugeordnet werden (BGHZ 130, 377, 380 f.; 32, 44, 47; 13, 226, 232; RGZ 128, 187, 189; Senatsurteil vom 8. Mai 1996 - IV ZR 112/95 - NJW 1986, 2230 unter 3 b).

    In den Ausführungen des Reichsgerichts (RGZ 128, 187, 190 f.) wird dies deutlich, wenn es einerseits ausdrücklich als Schenkungsgegenstand den Anspruch auf die Versicherungssumme feststellt, andererseits jedoch davon abweichend den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach der lebzeitigen Entreicherung des Erblassers in Form der Prämien bemisst.

  • BGH, 14.07.1976 - IV ZR 123/75

    Rechtswirksames Zustandekommen einer Schenkung - Schuldrechtlicher Anspruch der

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08
    Der Formmangel wäre somit im Zeitpunkt des Todes durch die Bewirkung der Leistung - in Form des ("Von-selbst-")Erwerbs auf Grund des Vertrags zu Gunsten Dritter - geheilt worden (vgl. Senatsurteile vom 10. Mai 1989 - IVa ZR 66/88 - NJW-RR 1989, 1282 unter 4; vom 5. März 1986 - IVa ZR 141/84 - NJW 1986, 2107 unter II; vom 19. Oktober 1983 - IVa ZR 71/82 - NJW 1984, 480 unter 1; vom 14. Juli 1976 - IV ZR 123/75 - WM 1976, 1130 unter II).

    Das Fehlen eines Rechtsgrunds hätte zur Folge, dass die Erben den überschießenden Teil der Versicherungsleistung kondizieren könnten (vgl. Senatsurteile vom 1. April 1987 - IVa ZR 26/86 - NJW 1987, 3131 unter 2; vom 14. Juli 1976 aaO; Kuhn/Rohlfing ErbR 2006, 11, 15; Harder FamRZ 1976, 617, 618).

  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 26/86

    Fortgeltung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach Scheidung

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08
    Das Fehlen eines Rechtsgrunds hätte zur Folge, dass die Erben den überschießenden Teil der Versicherungsleistung kondizieren könnten (vgl. Senatsurteile vom 1. April 1987 - IVa ZR 26/86 - NJW 1987, 3131 unter 2; vom 14. Juli 1976 aaO; Kuhn/Rohlfing ErbR 2006, 11, 15; Harder FamRZ 1976, 617, 618).

    Auch der Senat hat im Urteil vom 1. April 1987 (aaO unter 4) angedeutet, dass für die Berechnung des Ergänzungspflichtteils ein anderer Gegenstand maßgeblich sein muss als für den Bereicherungsausgleich im Valutaverhältnis.

  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Inhabers eines

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08
    aa) Dem Erblasser steht zu Lebzeiten das Recht aus dem Versicherungsvertrag zu (Senatsurteil vom 22. März 2000 - IV ZR 23/99 - VersR 2000, 709 unter II 3 c), das sich aus mehreren Ansprüchen zusammensetzt (Senatsurteil vom 18. Juni 2003 - IV ZR 59/02 - VersR 2003, 1021 unter II 2 b).

    Gleichwohl ist das Recht auf den Rückkaufswert nur eine andere Erscheinungsform des Rechts auf die Versicherungssumme (siehe nur Senatsurteil vom 22. März 2000 aaO unter II 3 a).

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 74/52

    Berechnung des Pflichtteilanspruchs. Umstellung

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08
    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 7, 134; Senatsurteil vom 4. Februar 1976 - IV ZR 156/73 - FamRZ 1976, 616 unter 2), die auf die vom Erblasser gezahlten Prämien abstellt, nicht mehr fest.

    a) Der erkennende Senat ist bislang der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 128, 187) gefolgt, nach welcher auf die Summe der gezahlten Prämien abzustellen ist (BGHZ 7, 134; Senatsurteil vom 4. Februar 1976 aaO).

  • BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 71/82

    'Alles auf Deinen Namen gegeben' - Erbauseinandersetzung, Zuwendung auf den

  • BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 141/84

    Heilung einer formnichtigen Versprechensschenkung

  • BGH, 20.05.1992 - XII ZR 255/90

    Zugewinnausgleich bei Anrechten aus gemischter Kapitallebensversicherung

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02

    Anfechtung einer unter Lebenden vollzogenen Verfügung auf den Todesfall

  • BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 77/85

    Abgrenzung der Schenkung unter Lebenden von der Schenkung von Todes wegen

  • BGH, 10.05.1989 - IVa ZR 66/88

    Zustimmung zur Auszahlung eines Sparguthabens aufgrund einer Schenkung -

  • BGH, 25.04.1975 - IV ZR 63/74

    Schenkung; Bezugsberechtigung; Lebensversicherungsvertrag; Heilung eines

  • BGH, 29.05.1952 - IV ZR 167/51

    Gegenstand der unentgeltlichen Zuwendung bei Schenkung eines Geldbetrages zum

  • LG Göttingen, 23.03.2007 - 4 S 6/06

    Anspruch eines Erben auf Pflichtteilsergänzung aus erhaltenen

  • BGH, 08.05.1954 - II ZR 20/53

    Selbstmord bei Lebensversicherung

  • LG Paderborn, 14.01.2008 - 4 O 595/06

    Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen;

  • BGH, 08.05.1996 - IV ZR 112/95

    Rechtsfolgen der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

  • BGH, 08.02.1960 - II ZR 136/58

    Insassen-Unfallversicherung

  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

  • LG Köln, 18.12.2007 - 16 O 571/06

    Umfang eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei einer Lebensversicherung des

  • BGH, 01.03.1971 - III ZR 37/68

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten

  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

  • OLG Saarbrücken, 12.02.2020 - 5 U 59/19

    Zur Fortwirkung eines "gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzichts", mit

    Der Wert der beiden Bezugsrechte ist nach Maßgabe der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2010 - IV ZR 73/08, BGHZ 185, 252; Urteil vom 28. April 2010 - IV ZR 230/08, VersR 2010, 1067) mit den an den Beklagten ausgekehrten Geldbeträgen - 5.795,73 Euro und 1.078,57 Euro - zu bewerten.

    Es kommt vielmehr allein auf den Wert an, den der Erblasser aus den Rechten seiner Lebensversicherung in der letzten - juristischen - Sekunde seines Lebens nach objektiven Kriterien für sein Vermögen hätte umsetzen können (BGH, Urteil vom 28. April 2010 - IV ZR 73/08, BGHZ 185, 252; Urteil vom 28. April 2010 - IV ZR 230/08, VersR 2010, 1067).

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