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   BGH, 25.01.2012 - IV ZR 230/11   

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https://dejure.org/2012,537
BGH, 25.01.2012 - IV ZR 230/11 (https://dejure.org/2012,537)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2012 - IV ZR 230/11 (https://dejure.org/2012,537)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - IV ZR 230/11 (https://dejure.org/2012,537)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 2 BGB, § 263 StGB, Art 103 Abs 1 GG, § 279 Abs 3 ZPO, § 285 ZPO
    Benennung von Zeugen erst nach der Beweisaufnahme

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung eines Rückzahlungsanspruchs wegen eines von beiden Parteien unterzeichneten Darlehensvertrags durch Erkennbarkeit der Erheblichkeit weiterer Zeugenaussagen erst nach dem Ende der Berufungsbegründungsfrist

  • rewis.io

    Benennung von Zeugen erst nach der Beweisaufnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung eines Rückzahlungsanspruchs wegen eines von beiden Parteien unterzeichneten Darlehensvertrags durch Erkennbarkeit der Erheblichkeit weiterer Zeugenaussagen erst nach dem Ende der Berufungsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Benennung weiterer Zeugen nach durchgeführter Beweisaufnahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellung eines Versäumnisurteils im Ausland und die Einspruchsfrist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann eine Prozesspartei nach durchgeführter Beweisaufnahme weitere Zeugen benennen? (IBR 2012, 1274)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 487
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - IV ZR 230/11
    Insoweit kann es offen bleiben, ob die vorgeschriebene Verhandlung über die Beweisaufnahme generell nicht nach § 283 ZPO durchgeführt werden kann (so BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 37/03, NJW 2004, 2019 unter II 2 b bb; Zöller/Greger aaO § 285 Rn. 2).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 147/12

    Sicherungsgrundschuld: Einrede des Eigentümers aus dem Sicherungsvertrag bei

    Dabei übersieht es, dass das Recht, zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung zu nehmen, auch das Recht umfasst, neue Beweisanträge zu stellen (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - IV ZR 230/11, juris Rn. 16; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 285 Rn. 1; Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 285 Rn. 3).

    Ohnehin hätte eine Zurückweisung als verspätet erst nach einem Hinweis des Gerichts erfolgen dürfen, was eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vorausgesetzt hätte (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - IV ZR 230/11, juris Rn. 19; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 139 Rn.19, § 296 Rn. 32, jeweils mwN).

  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 97/15

    Zurückweisung der Berufung wegen verspäteter Einzahlung des Auslagenvorschusses

    ee) Ohnehin hätte eine Zurückweisung als verspätet nicht bereits aufgrund der mündlichen Berufungsverhandlung vom 16. März 2015 ausgesprochen, sondern erst nach einem Hinweis des Gerichts und Gelegenheit zur Äu- ßerung erfolgen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - IV ZR 230/11, juris Rn. 18 f.; Urteil vom 25. Oktober - - V ZR 147/12, NJW 2014, 550 Rn. 25; Zöller/Greger, aaO, § 139 Rn. 19, § 296 Rn. 32).

    ee) Ohnehin hätte eine Zurückweisung als verspätet nicht bereits aufgrund der mündlichen Berufungsverhandlung vom 16. März 2015 ausgesprochen, sondern erst nach einem Hinweis des Gerichts und Gelegenheit zur Äu- ßerung erfolgen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - IV ZR 230/11, juris Rn. 18 f.; Urteil vom 25. Oktober - - V ZR 147/12, NJW 2014, 550 Rn. 25; Zöller/Greger, aaO, § 139 Rn. 19, § 296 Rn. 32).

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 1 U 146/14

    Der Einsatz von umweltschädlichem Löschschaum

    X. die Darstellung der Klägerin bestätigt hat, für die - wie ausgeführt selbst fachkundige und nach den vorgelegten (Privat-)Gutachten zudem fachkundig beratene - Beklagte inhaltlich überraschend war; prozessual käme einer solchen Überraschung keine Bedeutung zu (vgl. auch BGH, Urt. v. 25.01.2012 - IV ZR 230/11 [juris Tz. 11]).
  • BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15

    Pflicht des Gerichts zur Mitteilung seiner vorläufigen Beweiswürdigung

    Zwar ist es richtig, dass eine Partei grundsätzlich gehalten ist, alle Zeugen, auf die sie sich berufen will, sogleich zu benennen, und dass es ihr nicht gestattet ist, einzelne Beweismittel zurückzuhalten, um diese je nach dem Erfolg der Beweisaufnahme sukzessive in den Prozess einzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012- IV ZR 230/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 24.09.2019 - VIII ZR 289/18

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens: Vorliegen grober Nachlässigkeit;

    Ein solcher Hinweis, der eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vorausgesetzt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 147/12, NJW 2014, 550 Rn. 25; Beschlüsse vom 25. Januar 2012 - IV ZR 230/11, juris Rn. 19; vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15, aaO Rn. 17), ist jedoch unterblieben.
  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 10/13

    Anforderungen an den Nachweis einer Urheberrechtsverletzung im Wege des

    Im Übrigen verbot die Prozessförderungspflicht dem Beklagten die Zurückhaltung von Verteidigungsmitteln auch bis zum Ausgang einer etwaigen Beweisaufnahme (vgl. BGH BeckRS 2012, 04075 Rn. 11).
  • BGH, 21.05.2019 - VI ZR 54/18

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Parteivortrag in einem zum

    Jedenfalls wenn das Gericht im Anschluss an eine Beweisaufnahme einen Schriftsatznachlass zur Stellungnahme zum Beweisergebnis einräumt, bringt es zum Ausdruck, dass es eine Stellungnahme im Termin nicht erwartet und fristgemäß erfolgten Vortrag zum Beweisergebnis berücksichtigen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - IV ZR 230/11, juris Rn. 16 f.).
  • OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16

    Unterlassungsansprüche eines Prominenten hinsichtlich der Darstellung eines

    Indes hätte dem und etwaigen überraschenden Erkenntnissen aus einer Zeugenvernehmung prozessual auch recht leicht dadurch Rechnung getragen werden können, dass man den Parteien über §§ 285, 279 Abs. 3 ZPO eine Reaktion auf die Beweisaufnahme ermöglicht hätte, was die Möglichkeit zum Stellen neuer Beweisanträge ausdrücklich einschließt (BGH v. 25.01.2012 - IV ZR 230/11, BeckRS 2012, 4075 Tz. 16; v. 25.10.2013 - V ZR 147/12, NJW 2014, 550 Tz. 25).
  • OLG Dresden, 05.11.2019 - 4 U 390/18

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

    Wenn das Gericht im Anschluss an eine Beweisaufnahme einen Schriftsatznachlass zur Stellungnahme zum Beweisergebnis einräumt, bringt es zum Ausdruck, dass es eine Stellungnahme im Termin nicht erwartet und fristgemäß erfolgten Vortrag zum Beweisergebnis berücksichtigen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - IV ZR 230/11, juris Rn. 16 f.).
  • OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13

    Unterlassungsansprüche betreffend Äußerungen des Autors des Buchs "Macht und

    Dem Beklagten war kein Schriftsatznachlass und/oder eine Möglichkeit, zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung zu nehmen, eingeräumt worden, und das Landgericht hat ausweislich des Verhandlungsprotokolls vom 18.01.2013 die vorläufige Würdigung des Beweisergebnisses mitgeteilt, so dass - im Unterschied etwa zu der Konstellation, die dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2012 (IV ZR 230/11, juris) zugrunde lag - die Benennung weiterer Zeugen nicht zugelassen wurde oder entschuldigt ist.
  • KG, 07.04.2014 - 22 U 86/13

    Verfahren des Gerichts bei Beweisnot einer Partei hinsichtlich des Inhalts eines

  • OLG Köln, 03.06.2014 - 22 U 185/11

    Unbespielbarer Sportplatz ist mangelhaft!

  • OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19

    Minderung und Schmerzensgeld nach einer Pauschalreise; Keine Erforderlichkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2022 - 2 LB 19/20

    Unfallfürsorge; berufsbedingte Erkrankung eines beamteten Chemielehrers;

  • OLG Jena, 10.04.2013 - 2 U 571/11

    Auftragnehmer muss keine Baugrunduntersuchung vornehmen!

  • OLG München, 27.03.2019 - 7 U 1001/18

    Schadensersatz bei Nichtverlängerung eines bestehenden Vertrags

  • OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 U 176/16

    Pflicht des Autoverkäufers zum Rücktransport des Autos

  • OLG Stuttgart, 01.07.2019 - 9 U 270/18

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit einem

  • OLG Stuttgart, 09.07.2020 - 2 U 355/19

    Markenrechtliche Ansprüche aus der Kennzeichnung von Waren; Internationale

  • OLG Düsseldorf, 23.04.2021 - 4 U 59/19

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Wirkungen einer

  • OLG München, 23.10.2015 - 28 U 1021/14
  • LG München I, 31.03.2020 - 11 O 15555/18

    Leistungen, Mitverschulden, Schadensersatzanspruch, Pflichtverletzung, Neubau,

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