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   BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89   

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https://dejure.org/1990,1427
BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89 (https://dejure.org/1990,1427)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1990 - IV ZR 231/89 (https://dejure.org/1990,1427)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1990 - IV ZR 231/89 (https://dejure.org/1990,1427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung - Fallbezogene Betrachtung - Vollbeweis - Anscheinsbeweis - Ursächlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB § 3 Nr. 4

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 147
  • NJW-RR 1991, 147
  • VersR 1990, 1343
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83

    Nachweis alkoholbedingter Bewußtseinsstörung

    Auszug aus BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II 1) geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, dass die Bewusstseinsstörung nicht mit völliger Bewusstlosigkeit gleichzusetzen ist.

    a) Bei der Prüfung der Frage, ob eine Bewusstseinsstörung vorliegt, ist eine fallbezogene Betrachtung erforderlich (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 88, 90; vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II 2).

  • BGH, 07.05.1951 - IV ZR 69/50

    Eigentumsvermutung zugunsten der Ehefrau

    Auszug aus BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89
    Kraft dieses Erfahrungssatzes ist dann der Beweis des ersten Anscheins erbracht (BGHZ 2, 82, 85).
  • BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 194/80

    Berücksichtigung von Trunkenheit bei Unfällen außerhalb der Teilnahme am

    Auszug aus BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89
    So muss bei Unfällen im Straßenverkehr zur Feststellung einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung bei einem Fußgänger eine erheblich höhere Blutalkoholkonzentration nachgewiesen werden als bei einem Kraftfahrer (Senatsurteil vom 10. Februar 1982 - IVa ZR 194/80 - VersR 1982, 463 unter I 1).
  • BGH, 16.01.1976 - IV ZR 125/74

    Grenze einer durch Trunkenheit verursachten Bewußtseinsstörung

    Auszug aus BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89
    a) Bei der Prüfung der Frage, ob eine Bewusstseinsstörung vorliegt, ist eine fallbezogene Betrachtung erforderlich (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 88, 90; vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II 2).
  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86

    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89
    Erst bei der weiteren Frage, ob die Bewusstseinsstörung ursächlich für den Unfall geworden ist, können die Regeln über den Beweis des ersten Anscheins angewandt werden (Senatsurteil vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86 - VersR 1988, 733 unter 2).
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Eine Bewußtseinsstörung im Sinne der Klausel setzt danach nicht den Eintritt völliger Bewußtlosigkeit voraus, es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen, die also den Versicherten außerstande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (Senatsurteile vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II 1; vom 7. Juni 1989 - IVa ZR 137/88 - VersR 1989, 902, 903 li. Sp. unten; vom 10. Oktober 1990 - IV ZR 231/89 - r+s 1991, 35 = VVGE § 3 AUB Nr. 8).

    Eine solche Störung liegt mithin dann vor, wenn die dem Versicherten bei normaler Verfassung innewohnende Fähigkeit, Sinneseindrücke schnell und genau zu erfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie angemessen zu reagieren, ernstlich beeinträchtigt ist (Senatsurteil vom 7. Juni 1989, aaO); sie muß einen Grad erreicht haben, bei dem die Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann (Senatsurteil vom 10. Oktober 1990, aaO).

    Das macht - wie der Senat wiederholt klargestellt hat (zuletzt Senatsurteil vom 10. Oktober 1990, aaO) - eine fallbezogene Betrachtung erforderlich.

  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Nicht jede Beeinträchtigung durch Alkohol, die zu einem Unfall führt, den ein Nüchterner vermieden hätte, schließt den Versicherungsschutz aus (Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 - IV ZR 231/89 - VersR 1990, 1343 [BGH 10.10.1990 - IV ZR 231/89] unter II 1).
  • OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08

    Leistungsfreiheit des privaten Unfallversicherers wegen alkoholbedingter

    Der Unfall muss auf einer Bewusstseinsstörung beruhen, wobei Bewusstseinsstörung nicht mit Bewusstlosigkeit gleichzusetzen ist (vgl. BGHZ 18, 311, 313. BGH, VersR 1985, 583, 584. VersR 1990, 1343, 1344).

    vielmehr muss der Tatrichter diese Voraussetzungen im Wege des Vollbeweises feststellen (vgl. BGH, VersR 1990, 1343, 1344).

    Anders als bei der Frage nach der alkoholbedingten Bewusstseinsstörung können für die Frage, ob die Bewusstseinsstörung ursächlich für den Unfall geworden ist, die Regeln des Anscheinsbeweises Anwendung finden (vgl. BGH, VersR 1990, 1343, 1344).

  • OLG München, 28.05.1991 - 5 U 5054/90
    Die tatsächlichen Voraussetzungen des Haftungsausschlusses wegen alkoholbedingter Bewußtseinsstörung sind vom Tatrichter im Wege des Vollbeweises festzustellen (BGH VersR 1990, 1343 f.).

    Bei einem Unfallopfer, das sich - wie hier - nicht im Straßenverkehr befunden hat, müsste ein erheblicher Grad der Alkoholisierung festgestellt werden, wenn eine alkoholbedingte Bewußtseinsstörung angenommen werden soll, die den Betroffenen außerstande setzte, das Gleichgewicht zu halten (BGH VersR 1990, 1343 f.).

  • OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 U 87/15

    Private Unfallversicherung: Verkehrsunfall eines alkoholisierten Fußgängers

    Der Unfall muss auf einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung beruhen, wobei Bewusstseinsstörung nicht mit Bewusstlosigkeit gleichzusetzen ist (BGHZ 18, 311, 313; BGH, VersR 1985, 583, 584; VersR 1990, 1343, 1344).

    Die Störung muss vielmehr einen Grad erreichen, bei dem die Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1990, IV ZR 231/89, juris, mwN).

    Vielmehr ist die absolute Verkehrsuntüchtigkeit eines Fußgängers erst bei erheblich höheren Blutalkoholwerten anzunehmen (BGH NJW-RR 1991, S. 147 f. [BGH 10.10.1990 - IV ZR 231/89] ; OLG Hamm OLGR 2003, S. 17 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 05.04.2006 - 5 U 633/05

    Anspruch auf Leistungen aus einer Unfallzusatzversicherung; Leistungsausschluss

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  • OLG Saarbrücken, 21.01.2009 - 5 U 249/08

    Bestimmtheitserfordernis für den Klageantrag i.R. der Feststellung auf eine

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  • OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03

    Voraussetzungen der Annahme einer die Unfallzusatzversicherungsgesellschaft von

    Eine Bewusstseinsstörung ist gegeben, wenn erhebliche Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit vorliegen, die den Versicherten außer Stande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (BGH NJW-RR 1991, 147 f.; OLG Düsseldorf in OLGR Düsseldorf 1992, 102 f.).

    Erst bei der weiteren Frage, ob die Bewusstseinsstörung ursächlich für den Unfall geworden ist, können die Regeln über den Beweis des ersten Anscheins angewandt werden (BGH NJW-RR 1991, 147 f.).

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2010 - 5 U 144/09

    Private Unfallversicherung: Nachweis der Unfallursächlichkeit im Falle einer

    Für das Vorliegen eines solchen leistungsausschließenden Sachverhalts ist die Beklagte voll beweispflichtig, ohne dass ihr die Erleichterung eines Anscheinsbeweises zugutekäme (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1990 - IV ZR 231/89 - VersR 1990, 1343, wonach der Anscheinsbeweis erst bei der Frage der Kausalität der Bewusstseinsstörung für den Unfall eine Rolle spielt; OLG Rostock, ZfSch 2006, 222).
  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 20 U 140/01

    Vorliegen einer Geistesstörung und Bewusstseinsstörung durch eine

    Ob das der Fall ist, ist individuell und fallbezogen festzustellen (BGH, Urt. v.10.10.1990 - IV ZR 231/89 - NJW-RR 1991, 147).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00

    Vollkaskoversicherung; Leistungsfreiheit; Alkoholtypischer Fahrfehler ; Unfall;

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

  • LG Düsseldorf, 13.09.2006 - 23 S 137/05

    Anspruch aus einem Unfallversicherungsvertrag bei Verursachung des Unfalls durch

  • OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93

    Beweislast des Versicherers bezüglich einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung

  • OLG Schleswig, 02.09.1993 - 16 U 152/92

    Haftungsausschluß ; Blutalkoholkonzentration; Alkoholgenuß; Ausfallerscheinungen;

  • LG Kassel, 17.03.2006 - 4 O 597/05

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bzgl. einer Zahlungsklage auf

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