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   BGH, 27.11.1991 - IV ZR 237/91   

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https://dejure.org/1991,4101
BGH, 27.11.1991 - IV ZR 237/91 (https://dejure.org/1991,4101)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1991 - IV ZR 237/91 (https://dejure.org/1991,4101)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1991 - IV ZR 237/91 (https://dejure.org/1991,4101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist - Schuldhaftes Versäumen der Revisionsfrist

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Ausschluß der Wiedereinsetzung bei mangelnder Abwesenheitsvorsorge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 233
    Keine Wiedereinsetzung bei längerer Abwesenheit des Rechtsmittelkägers

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1373
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Ist er an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen ihn beginnen und während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH NJW 2000, S. 3143; VersR 1995, S. 810, 811; VersR 1992, S. 1373; NJW 1986, S. 2958).
  • BGH, 22.11.2018 - IX ZA 14/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen

    Ist die Partei bereits an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat sie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen sie beginnen und während ihrer Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihr, ihren Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 f; Beschluss vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81, 82 unter 2 a; vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88, NJW 1988, 2672, 2673 mwN; vom 21. September 1988 - VIII ZB 26/88, juris Rn. 5; vom 27. November 1991 - IV ZR 237/91, VersR 1992, 1373; vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94, VersR 1995, 810, 811 unter 2, mwN; vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99, NJW 2000, 3143 mwN; vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07, NJW 2009, 1608 Rn. 3; ebenso zum Mahnverfahren BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158).
  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZB 40/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Vorkehrungen muß jedoch treffen, wer etwa im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens nach dessen fortgeschrittenem Stand mit dem Ablauf von prozessualen Fristen während der Zeit seiner Abwesenheit rechnen mußte (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGH 25. März 1982 - VII ZB 23/81 - VersR 1982, 652, 653; BGH 27. November 1991 - IV ZR 237/91 - VersR 1992, 1373; BGH 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810, 811; BGH 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143).
  • LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 87/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - keine

    Ist der Betroffene an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen ihn beginnen und während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen ( BGH v. 24.07.2000, II ZB 22/99; BGH v. 19.12.1994, II ZR 174/94, BGH v. 27.11.1991, IV ZR 237/91; BVerwG v. 30.03.1995, 11 B 29/95).
  • LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis -

    Ist er insbesondere an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt und hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH NJW 2000, S. 3143; VersR 1995, S. 810, 811; VersR 1992, S. 1373; NJW 1986, S. 2958).
  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325

    Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; erstinstanzliche Entscheidung hierüber knapp einen

    Ist er an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen ihn beginnen und während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH, NJW 2000, 3143; VersR 1995, 810 [811]; VersR 1992, 1373; NJW 1986, 2958).".
  • VG München, 06.12.2011 - M 4 K 11.5168

    Klagefrist versäumt; keine Wiedereinsetzung

    Ist er an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen ihn beginnen und während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH, NJW 2000, 3143; VersR 1995, 810 [811]; VersR 1992, 1373; NJW 1986, 2958).".
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