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   BGH, 12.02.1992 - IV ZR 241/91   

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https://dejure.org/1992,3213
BGH, 12.02.1992 - IV ZR 241/91 (https://dejure.org/1992,3213)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1992 - IV ZR 241/91 (https://dejure.org/1992,3213)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 (https://dejure.org/1992,3213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Fortbestehens eines Lebensversicherungsvertrages - Anspruch auf Überschussanteile - Großlebensversicherung, in der der Versicherungsfall spätestens mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer eintreten wird

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Streitwert bei Streit über den Bestand einer Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des Fortbestehens eines Lebensversicherungsvertrages; Anspruch auf Überschussanteile; Großlebensversicherung, in der der Versicherungsfall spätestens mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer eintreten wird

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 608
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer

    b) Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bemißt der Senat die Beschwer bei einer auf die Feststellung gerichteten Klage, daß der Versicherungsvertrag trotz des vom Versicherer erklärten Rücktritts oder der von diesem erklärten Anfechtung fortbesteht, regelmäßig unter Rückgriff auf die Bemessung der Beschwer bei einer auf Leistung gerichteten Klage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 - VVGE § 1 BB-BUZ Nr. 1; vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608; vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3).

    Diesem Ansatz entspricht es, das Interesse des Rechtsmittelklägers mit nur 50% des für eine Klage auf Leistungen aus der Zusatzversicherung maßgeblichen Wertes zu bemessen, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles zwar behauptet, tatsächlich aber bislang ungeklärt geblieben ist, ob der Kläger berufsunfähig im Sinne der vereinbarten Bedingungen geworden ist (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1990 und 12. Februar 1992 aaO; vgl. auch Senatsbeschluß vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99 - NVersZ 2000, 372).

  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats von dem 3, 5-fachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Rentenleistung und der monatlichen Prämie (§§ 3, 9 ZPO) ein Abschlag von jeweils 50% vorzunehmen, wenn der behauptete Eintritt des Versicherungsfalles, mithin der Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, noch ungeklärt ist, während bei bereits geklärter Berufsunfähigkeit sich der Feststellungsabschlag auf 20% beläuft (Senat, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99 - VersR 2001, 601 unter 2 b; Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3; vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608 unter II b und vom 17. Mai 2000 aaO).
  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99

    Berechnung der Beschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer

    Für das im Rahmen des § 3 ZPO zu bewertende wirtschaftliche Interesse am Bestehen oder Nichtbestehen eines Versicherungsverhältnisses ist es von erheblicher Bedeutung, ob behauptet wird, wegen Eintritt des Versicherungsfalls seien bereits Ansprüche zumindest dem Grunde nach entstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 - NJW-RR 1990, 1361 und vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608 unter II. b).
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