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   BGH, 21.03.2012 - IV ZR 256/10   

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https://dejure.org/2012,9127
BGH, 21.03.2012 - IV ZR 256/10 (https://dejure.org/2012,9127)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2012 - IV ZR 256/10 (https://dejure.org/2012,9127)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2012 - IV ZR 256/10 (https://dejure.org/2012,9127)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen des Nichtberuhens einer Entscheidung auf einer gerügten Verletzung des Anspruch aufs rechtliche Gehör; Geltung der für die Neubemessung maßgeblichen Dreijahresfrist des § 11 Abs. 4 S. 1 AUB 88 für die Überprüfung der Erstfeststellung der Invalidität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; AUB § 11 Abs. 4 S. 1 88
    Folgen des Nichtberuhens einer Entscheidung auf einer gerügten Verletzung des Anspruch aufs rechtliche Gehör; Geltung der für die Neubemessung maßgeblichen Dreijahresfrist des § 11 Abs. 4 S. 1 AUB 88 für die Überprüfung der Erstfeststellung der Invalidität

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.2008 - IV ZR 271/06

    Neufestsetzung der Invalidität in der Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 21.03.2012 - IV ZR 256/10
    Das Berufungsgericht hat zwar nicht beachtet, dass für die hier in Rede stehende - Überprüfung der Erstfeststellung der Invalidität nicht die für die Neubemessung maßgebliche Dreijahresfrist des § 11 IV Satz 1 AUB 88 gilt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. April 2009 - IV ZR 328/07, VersR 2009, 920 Rn. 19; vom 16. Januar 2008 - IV ZR 271/06, VersR 2008, 527 Rn. 10 f.).
  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 21.03.2012 - IV ZR 256/10
    Das Berufungsgericht hat zwar nicht beachtet, dass für die hier in Rede stehende - Überprüfung der Erstfeststellung der Invalidität nicht die für die Neubemessung maßgebliche Dreijahresfrist des § 11 IV Satz 1 AUB 88 gilt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. April 2009 - IV ZR 328/07, VersR 2009, 920 Rn. 19; vom 16. Januar 2008 - IV ZR 271/06, VersR 2008, 527 Rn. 10 f.).
  • BGH, 18.11.2015 - IV ZR 124/15

    Private Unfallversicherung: Maßgeblicher Erkenntnisstand für die Erstbemessung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist im Recht der Unfallversicherung zwischen der Erstbemessung der Invalidität und ihrer Neubemessung zu unterscheiden (grundlegend Senatsbeschluss vom 16. Januar 2008 - IV ZR 271/06, VersR 2008, 527 Rn. 10 f.; ferner Senatsurteile vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617 Rn. 27; vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 181/07, VersR 2010, 243 Rn. 24; Senatsbeschlüsse vom 21. März 2012 - IV ZR 256/10, juris und vom 22. April 2009 - IV ZR 328/07, VersR 2009, 920 Rn. 19).

    Ist dieses - wie hier - mangels Erstfestsetzung nicht eröffnet, ist für die nur im Neufestsetzungsverfahren vorgesehene Befristung kein Raum (Senatsurteil vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617 Rn. 27; Senatsbeschluss vom 21. März 2012 - IV ZR 256/10, juris).

  • OLG Celle, 22.05.2015 - 8 U 199/14

    Auslegung der sog. "Psychoklausel" in der privaten Unfallversicherung;

    Diese beruht zum einen auf BGH, IV ZR 256/10.
  • OLG Oldenburg, 21.01.2015 - 5 U 103/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Erstfeststellung unfallbedingter Invalidität in der

    Zwar gilt für die gerichtliche Überprüfung der Erstfeststellung der Invalidität die in Nr. 9.4 AUB 2003 hinsichtlich der Neubemessung festgelegte Dreijahresfrist nicht (BGH, Beschl. v. 21.03.2012 - IV ZR 256/10, m.w.N.); dies gilt nach Auffassung des Senats jedoch zunächst ausschließlich für die in Ziff. 9.4 AUB 2003 genannte ärztliche Bemessung der Invalidität.
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2013 - 4 U 221/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung unfallbedingter Gesundheitsschäden in

    aa.Dass es für die gerichtliche Überprüfung der zwischen den Parteien streitigen Erstfeststellung des Unfallversicherers auf sämtliche Erkenntnisse ankommt, die im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung gewonnen wurden, und nicht, wie es früher auch der erkennende Senat gesehen hat, auf den Zeitpunkt von drei Jahren nach dem Unfall (in Anlehnung an die Regelung für eine Neubemessung des Invaliditätsgrades), hat der Bundesgerichtshof spätestens am 21. März 2012 durch Beschluss in dem Verfahren IV ZR 256/10 unter Verweis auf frühere BGH-Entscheidungen ausdrücklich entschieden.
  • OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 61/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung des Invaliditätsgrades in der privaten

    Nichts anderes hat der Bundesgerichtshof in dem vom OLG Düsseldorf zitierten Beschluss ausgeführt (BGH, Beschluss vom 21.03.2012, IV ZR 256/10; dazu auch Brockmöller, r+s 2012, 313, 315).
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