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   BGH, 27.03.2013 - IV ZR 256/12   

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https://dejure.org/2013,11391
BGH, 27.03.2013 - IV ZR 256/12 (https://dejure.org/2013,11391)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2013 - IV ZR 256/12 (https://dejure.org/2013,11391)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2013 - IV ZR 256/12 (https://dejure.org/2013,11391)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 MB/KT 1994
    Krankentagegeldversicherung: Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit eines arbeitslosen Versicherungsnehmers bei Vorhandensein besonderer Erschwernisse am früheren Arbeitsplatz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit in der privaten Krankentagegeldversicherung in Zeiten der Arbeitsuche

  • rewis.io

    Krankentagegeldversicherung: Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit eines arbeitslosen Versicherungsnehmers bei Vorhandensein besonderer Erschwernisse am früheren Arbeitsplatz

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 1 Abs. 3
    Arbeitsunfähigkeit eines arbeitslosen VN beurteilt sich nach dem allgemeinen Berufsbild ohne Berücksichtigung besonderer Erschwernisse am früheren Arbeitsplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit in der privaten Krankentagegeldversicherung in Zeiten der Arbeitsuche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Besondere Umstände des letzten Arbeitsplatzes müssen für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit eines arbeitsuchenden Versicherten unberücksichtigt bleiben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 848
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 137/10

    Krankentagegeldversicherung: Bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung

    Auszug aus BGH, 27.03.2013 - IV ZR 256/12
    Diese Entscheidung hat der Senat mit Urteil vom 9. Mai 2011 (IV ZR 137/10, VersR 2011, 518) bestätigt.

    Der Senat hat ferner in seinem Urteil vom 9. März 2011 ausgeführt, Maßstab für die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit sei der bisherige Beruf in seiner konkreten Ausprägung (IV ZR 137/10, VersR 2011, 518 Rn. 13 f.).

    Sie hat für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar den Zweck, die durch einen vorübergehenden Ausfall der Arbeitskraft entstehenden Vermögensnachteile auszugleichen (Senatsurteil vom 9. März 2011 - IV ZR 137/10, VersR 2011, 518 Rn. 17).

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus BGH, 27.03.2013 - IV ZR 256/12
    Das Vorliegen bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Eintritts eines Versicherungsfalles ist vom Versicherungsnehmer zu beweisen (Senatsurteil vom 3. Mai 2000 - IV ZR 110/99, VersR 2000, 841 unter II 1).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Eintrittspflicht einer

    Auszug aus BGH, 27.03.2013 - IV ZR 256/12
    Der Senat hat indessen eine ähnliche Klausel mit seinem Urteil vom 27. Februar 2008 wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB für unwirksam erklärt (IV ZR 219/06, BGHZ 175, 322).
  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Denn jedenfalls der selbständig tätige Versicherungsnehmer wird bei seinem Begriffsverständnis zusätzlich den Zweck der Krankentagegeldversicherung in den Blick nehmen, die ihm durch einen vorübergehenden Ausfall der Arbeitskraft entstehende Vermögensnachteile ausgleichen (Senatsbeschluss vom 27. März 2013 - IV ZR 256/12, VersR 2013, 848 Rn. 10; Senatsurteile vom 9. März 2011 - IV ZR 137/10, VersR 2011, 518 Rn. 17; vom 19. Dezember 1973 - IV ZR 130/72, VersR 1974, 184) und insoweit auch seiner sozialen Absicherung dienen soll (Senatsurteile vom 11. März 2015 - IV ZR 54/14, VersR 2015, 570 Rn. 18; vom 22. Januar 1992 - IV ZR 59/91, BGHZ 117, 92, 95 unter 3).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 422/15

    Krankentagegeldversicherung: Bestimmung der Berufsunfähigkeit

    Der durchschnittliche, um Verständnis bemühte Versicherungsnehmer versteht unter dem "bisher ausgeübten Beruf" dasselbe wie unter dem Begriff der "beruflichen Tätigkeit" im Sinne des § 1 Abs. 3 MB/KT, d.h. den Beruf in seiner konkreten Ausprägung, so wie die versicherte Person ihn zuletzt ausgeübt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 27. März 2013 - IV ZR 256/12, VersR 2013, 848 Rn. 7).
  • BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17

    Klage auf Rückgewährung von Krankentagegeld; Wegfall der Voraussetzungen für die

    Vielmehr kann auf den bisherigen Beruf in seiner konkreten Ausprägung abgestellt werden, wie dies der Senat auch für Versicherte angenommen hat, die im Zeitpunkt der geltend gemachten Arbeitsunfähigkeit arbeitslos waren (Senatsbeschluss vom 27. März 2013 - IV ZR 256/12, VersR 2013, 848 Rn. 6 ff.).
  • OLG Stuttgart, 06.08.2015 - 7 U 49/15

    Krankentagegeldversicherung: Berufsunfähigkeitseintritt bei einer operierenden

    Überdies bemängelt es der IV. Zivilsenat in seinem Urteil vom 27. März 2013 (IV ZR 256/12, VersR 2013, 848 Rn. 15) nicht, dass das dortige Berufungsgericht für die Frage der Berufsunfähigkeit auf die bislang ausgeübte Berufstätigkeit abgestellt hat, und verweist seinerseits auf vorangehende eigene Ausführungen, die an die konkrete bislang ausgeübte Berufstätigkeit, nicht aber an ein allgemeines Berufsbild anknüpfen.
  • OLG Köln, 26.09.2014 - 20 U 49/14

    Anforderungen an den Nachweis bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit in der

    Der Streitfall ist schon in tatsächlicher Hinsicht nicht mit den von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2011 - IV ZR 137/10 (abgedruckt u.a. in VersR 2011, 518) und vom 27.03.2013 (abgedruckt u.a. in VersR 2013, 848) vergleichbar.

    Die Aufgabe des früheren Arbeitsplatzes führt dazu, dass besondere Umstände, die lediglich dort vorhanden waren, bei der Beurteilung des Berufsbildes unberücksichtigt bleiben müssen (BGH VersR 2013, 848).

  • KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13

    Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit eines Handelsvertreters aufgrund einer

    Eine Mobbingsituation, in der nicht der Umfang der Arbeit, sondern das tatsächliche oder empfundene Verhalten der Vorgesetzten oder sonstigen Mitarbeiter im Arbeitsumfeld zu psychischen Problemen des Versicherungsnehmers führt, wird vom Kläger nicht geschildert (vgl. in der Krankentagegeldversicherung: BGH VersR 2013, 848; NJW 2011, 1675 ff; ZfSch 2011, 343 f.).
  • LG Oldenburg, 06.12.2013 - 13 O 1391/13

    Krankentagegeld - Leistungen in Freistellungsphase Altersteilzeit

    Ähnlich wird das beurteilt in Fällen, in denen der Versicherte einer Erwerbstätigkeit deshalb nicht nachgegangen ist, weil er arbeitslos geworden war (s. BGH IV ZR 256/12, Anlage BLD9).
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