Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.09.2009

Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08   

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BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08 (https://dejure.org/2010,662)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2010 - IV ZR 259/08 (https://dejure.org/2010,662)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - IV ZR 259/08 (https://dejure.org/2010,662)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15a MB/KT 1994
    Krankentagegeldversicherung: Abhängigkeit der Versicherungsfähigkeit von einer selbstständigen Berufsausübung und der Erzielung regelmäßiger Einkünfte

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Krankentagegeldversicherung für einen Selbstständigen bei Nichterzielung regelmäßiger Einkünfte wegen Wechsels des beruflichen Tätigkeitsfelds; Auswirkungen einer ernsthaften Ausrichtung der weiteren Tätigkeit auf die Erzielung nachhaltiger und regelmäßiger ...

  • rewis.io

    Krankentagegeldversicherung: Abhängigkeit der Versicherungsfähigkeit von einer selbstständigen Berufsausübung und der Erzielung regelmäßiger Einkünfte

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankentagegeldversicherung: Abhängigkeit der Versicherungsfähigkeit von einer selbstständigen Berufsausübung und der Erzielung regelmäßiger Einkünfte

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 15 Buchst. a
    Fortbestand der Versicherungsfähigkeit aufgrund einer Tätigkeit als selbstständiger Mediator nach Verlust der Anwaltszulassung

  • RA Kotz

    Krankentagegeldversicherung - Berufstätigkeit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Wegfall der Krankentagegeldversicherung für einen Selbstständigen bei Nichterzielung regelmäßiger Einkünfte wegen Wechsels des beruflichen Tätigkeitsfelds; Auswirkungen einer ernsthaften Ausrichtung der weiteren Tätigkeit auf die Erzielung nachhaltiger und regelmäßiger ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankentagegeld und die neue selbständige Berufstätigkeit

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung bei Wechsel des beruflichen Tätigkeitsfeldes

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Ohne Moos nix los! Die Zeit beruflicher Neuorientierung - Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1038
  • MDR 2010, 568
  • VersR 2010, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.05.2002 - IV ZR 100/01

    Erlöschen einer Krankentagegeldversicherung durch Kündigung des

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    Der Bundesgerichtshof hat bereits für Klauseln in anderen Krankentagegeldversicherungen, nach denen eine selbständige Berufs- bzw. Erwerbstätigkeit Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit war, entschieden, dass die Aufgabe einer bestimmten Tätigkeit etwa aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht das Ende einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen bedeuten muss (Senatsurteil vom 15. Mai 2002 - IV ZR 100/01 - VersR 2002, 881 unter II 1).

    Das Gegenteil kann nur angenommen werden, wenn der Versicherer konkrete Tatsachen vorträgt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich ergibt, dass der Versicherte nicht mehr gewillt war, nach Wiederherstellung seiner Gesundheit eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, oder dass ihm dieses nicht möglich gewesen wäre (Senatsurteile vom 15. Mai 2002 aaO und vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133 zu II 2 a).

    c) Im Übrigen ist nicht der Kläger, sondern die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass das Versicherungsverhältnis gemäß § 14 (1) Buchst. a AVB-G i.V. mit Nr. 4 GT2 infolge Wegfalls der Versicherungsfähigkeit seit 1. April 2003 beendet worden ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 2002 aaO; BGHZ 175, 322, 332).

    Dafür genügt das Ausbleiben "regelmäßiger" Einkünfte (im Sinne der oben unter II 1 c gegebenen Auslegung) in einer Zeit der beruflichen Neuorientierung, die durch Arbeitsunfähigkeit behindert oder unterbrochen wird, jedoch nicht, solange der Versicherer nicht beweist, dass der Versicherte nicht mehr gewillt war, nach Wiederherstellung seiner Gesundheit eine selbständige Erwerbstätigkeit auf andere Weise auszuüben oder dass ihm dieses nicht möglich gewesen wäre (Senatsurteil vom 15. Mai 2002 aaO).

  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Eintrittspflicht einer

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    Die Interessen des Versicherers bleiben gleichwohl gewahrt, wenn die Versicherungsfähigkeit jedenfalls dann endet, wenn sich der Versicherungsnehmer nicht ausreichend um die Aufnahme einer neuen Tätigkeit bemüht oder sich seine Bemühungen aus anderen Gründen als aussichtslos darstellen (BGHZ 175, 322, 329 f.).

    c) Im Übrigen ist nicht der Kläger, sondern die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass das Versicherungsverhältnis gemäß § 14 (1) Buchst. a AVB-G i.V. mit Nr. 4 GT2 infolge Wegfalls der Versicherungsfähigkeit seit 1. April 2003 beendet worden ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 2002 aaO; BGHZ 175, 322, 332).

  • BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96

    Verweisung auf einen Vergleichsberuf

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    Das Gegenteil kann nur angenommen werden, wenn der Versicherer konkrete Tatsachen vorträgt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich ergibt, dass der Versicherte nicht mehr gewillt war, nach Wiederherstellung seiner Gesundheit eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, oder dass ihm dieses nicht möglich gewesen wäre (Senatsurteile vom 15. Mai 2002 aaO und vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133 zu II 2 a).
  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten;

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen; genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04 - NJW-RR 2007, 1409 unter II A 1 b).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    a) Diese stellen indessen - wie die Auslegung aus der Sicht des verständigen Versicherungsnehmers (st. Rspr., vgl. BGHZ 123, 83, 85) ergibt - nicht darauf ab, in welcher Weise der Versicherungsnehmer seinen Beruf als Selbständiger ausübt.
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 137/02

    Zulässigkeit der Ablehnung der Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    Vielmehr liegt darin eine vorweggenommene Beweiswürdigung, die im Prozessrecht keine Stütze findet, sondern § 286 ZPO und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2004 - II ZR 137/02 - WM 2004, 2365 unter II 1; BVerfG NJW-RR 2001, 1006 f.).
  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 141/00

    Durchstanzanker; Erheblichkeit neuen Vorbringens im Laufe des Rechtsstreits

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    Eine Partei ist nicht gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern, insbesondere auch zu berichtigen; dies kann nur im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - X ZR 141/00 - NJW 2002, 1276 unter I).
  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08
    Vielmehr liegt darin eine vorweggenommene Beweiswürdigung, die im Prozessrecht keine Stütze findet, sondern § 286 ZPO und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2004 - II ZR 137/02 - WM 2004, 2365 unter II 1; BVerfG NJW-RR 2001, 1006 f.).
  • BGH, 21.07.2011 - IV ZR 216/09

    Nichterhebung des angebotenen Beweises: Änderung des Parteivortrages im Laufe des

    Auch hierin liegt eine vorweggenommene Beweiswürdigung, die im Prozessrecht keine Stütze findet (Senatsurteil vom 17. Februar 2010 - IV ZR 259/08, VersR 2010, 473 Rn. 17; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - X ZR 141/00, NJW 2002, 1276 unter I).
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 95/10

    Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung: Darlegungslast des

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen; genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (Senatsurteil vom 17. Februar 2010  IV ZR 259/08, VersR 2010, 473 Rn. 18).
  • OLG Köln, 04.10.2010 - 20 W 43/10

    Kein Aufzwingen des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit beim Versicherungsnehmer

    Ohne Erfolg beruft sich der Antragsteller schließlich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 2010 - IV ZR 259/08 - (VersR 2010, 473).
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https://dejure.org/2009,4989
BGH, 23.09.2009 - IV ZR 259/08 (https://dejure.org/2009,4989)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2009 - IV ZR 259/08 (https://dejure.org/2009,4989)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2009 - IV ZR 259/08 (https://dejure.org/2009,4989)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03

    Begründung der Revision vor Zulassung; Tilgung von an Nachlassgrundstücken

    Auszug aus BGH, 23.09.2009 - IV ZR 259/08
    Außerdem habe er die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht sogleich mit einer Revisionsbegründung verbunden (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981 unter I).

    Eine solche Revisionsbegründung ist auch dann nicht entbehrlich, wenn schon in dem Schriftsatz, in dem die Nichtzulassungsbeschwerde begründet worden ist, die Revisionsanträge gestellt und begründet worden waren (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - NJW 2008, 588; der IV. Zivilsenat hat an seiner im Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981 unter I vertretenen Auffassung nicht festgehalten).

  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus BGH, 23.09.2009 - IV ZR 259/08
    Dies käme vielmehr nur in Betracht, wenn die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zum bisher beigeordneten Anwalt nicht auf mutwilligem Verhalten des Klägers selbst beruht und sein Antrag auf Beiordnung eines anderen Anwalts nicht rechtsmissbräuchlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - VersR 1992, 721 unter 2).
  • OLG Nürnberg, 13.01.2003 - 4 W 66/03

    Zur Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts und Beiordnung eines anderen

    Auszug aus BGH, 23.09.2009 - IV ZR 259/08
    Dabei kann offen bleiben, ob der Mandant - ebenso wie der beigeordnete Rechtsanwalt gemäß § 48 Abs. 2 BRAO - das Recht hat, die Aufhebung der Beiordnung zu beantragen (zum Streitstand vgl. OLG Nürnberg MDR 2003, 712 ; Musielak/Fischer, ZPO 7. Aufl. § 121 Rdn. 24).
  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06

    Notwendigkeit der gesonderten Revisionsbegründung nach Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 23.09.2009 - IV ZR 259/08
    Eine solche Revisionsbegründung ist auch dann nicht entbehrlich, wenn schon in dem Schriftsatz, in dem die Nichtzulassungsbeschwerde begründet worden ist, die Revisionsanträge gestellt und begründet worden waren (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - NJW 2008, 588; der IV. Zivilsenat hat an seiner im Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981 unter I vertretenen Auffassung nicht festgehalten).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Denn es entspricht der Aufgabe des beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts, den Streitstoff auf diejenigen Gesichtspunkte zu konzentrieren, die nach seiner besonderen Sachkunde für eine dem Mandanten günstige Entscheidung Bedeutung haben können (BGH Beschluss vom 23. September 2009 - IV ZR 259/08 - juris Tz. 5).
  • LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20

    Prozesskostenhilfe; Aufhebung einer Beiordnung

    a) Nach zutreffender Auffassung kann eine Partei selbst nicht die Aufhebung einer Anwaltsbeiordnung verlangen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Juli 1998 - 5 WF 60/98 -, Rn. 8, juris; Zöller/Schultzky, 33. Aufl. 2020, § 121 ZPO, Rn. 38; offengelassen von BGH, Beschluss vom 23. September 2009 - IV ZR 259/08 -, Rn. 4, juris).
  • BAG, 18.11.2013 - 10 AZB 38/13

    Prozesskostenhilfe - Gewerkschaftsaustritt

    Wenn aber die Partei während eines laufenden Prozesses aus Gründen, die im Zusammenhang mit der Prozessführung stehen, aus der Gewerkschaft austritt und damit den Verlust der bisherigen Vertretung bewusst in Kauf nimmt, bedarf es dafür nachvollziehbarer Gründe (vgl. zur Notwendigkeit des Vorliegens eines wichtigen Grundes für den Wechsel des beigeordneten Anwalts: BVerwG 29. November 2010 - 6 B 59/10 (6 PKH 15/10) -; BGH 23. September 2009 - IV ZR 259/08 -) .
  • LAG Hamburg, 28.04.2011 - 4 Ta 26/10

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines zweiten Rechtsanwalts

    Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn die Partei ihrem zunächst beigeordneten Rechtsanwalt das Mandat aus einem triftigen Grund - z.B. wegen einer nachhaltigen und tiefgreifenden Störung des Vertrauensverhältnisses - gekündigt hat oder wenn der zunächst beigeordnete Anwalt das Mandat ohne einen von der mittellosen Partei zu vertretenen Grund niedergelegt hat (vgl. Zöller- Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 121 Rz. 34 m.w.N.; LAG Hamm Beschluss vom 12. September 2003 - 4 Ta 470/02 - zitiert nach juris; BGH Beschluss vom 23. September 2009 - IV ZR 259/08 - zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 26. August 2010 - L 6 AS 1301/10 B - zitiert nach juris).
  • BSG, 03.02.2022 - B 12 KR 22/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts im

    Dass ein Mandant selbst Weiteres vorgetragen wissen möchte, entbindet den beigeordneten Prozessbevollmächtigten nicht von seiner Pflicht, im Interesse des Mandanten von weiterem Vortrag abzusehen, wenn er ihn nach eigenverantwortlicher Prüfung nicht für erheblich oder sogar für schädlich für das Prozessziel des Mandanten hält (BGH Beschluss vom 23.9.2009 - IV ZR 259/08 - juris RdNr 5) .
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