Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1997 - IV ZR 264/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2490
BGH, 15.10.1997 - IV ZR 264/96 (https://dejure.org/1997,2490)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1997 - IV ZR 264/96 (https://dejure.org/1997,2490)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1997 - IV ZR 264/96 (https://dejure.org/1997,2490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Diebstahlsentschädigung an eine Leasinggesellschaft - Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls "Kraftfahrzeugdiebstahl" durch Unterlassen von Sicherungsmaßnahmen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Abstellen eines Luxuswagens in belebter Straße von Warschau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Deutliches Unterschreiten des vertragsgemäßen Sicherheitsstandards durch Abstellen eines PKW in einer belebten und beleuchteten Hauptstraße einer europäischen Großstadt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 166
  • NZV 1998, 69
  • VersR 1998, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 321/94

    Zur grob fahrlässigen Ermöglichung eines Autodiebstahls

    Auszug aus BGH, 15.10.1997 - IV ZR 264/96
    In seinem Urteil vom 21. Februar 1996 (IV ZR 321/94 - VersR 1996, 576 = NJW 1996, 1411) hat der Senat unter 2. b) dargelegt, welche Grundsätze im Rahmen von § 61 VVG für das grob fahrlässige Herbeiführen des Versicherungsfalls "Kraftfahrzeugdiebstahl" durch Unterlassen von Sicherungsmaßnahmen zu beachten sind.
  • OLG Saarbrücken, 19.04.2018 - 4 U 137/16

    Amtshaftung: Haftungsmaßstab bei amtspflichtwidrigem Verhalten eines

    Es darf nicht aus dem objektiv groben Pflichtverstoß unbesehen auf ein gesteigertes persönliches Verschulden geschlossen werden, nur weil es so häufig mit ihm einhergeht (vgl. BGH NJW 1996, 1411; BGH, NJW-RR 1998, 166; Geigel-Knerr, aaO., 1. Kap., Rdn. 84).
  • KG, 27.07.2018 - 6 U 38/17

    Hausratversicherungsvertrag: Diebstahl von Wertsachen innerhalb der vereinbarten

    Denn der Vorwurf der grob fahrlässigen Schadensverursachung setzt grundsätzlich voraus, dass das fragliche Verhalten, das zum Schaden geführt hat, den nach dem Vertrag vorausgesetzten Standard an Sicherheit im Hinblick auf die versicherte Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21.02.1996 - IV ZR 321/94 -, NJW 1996, 1411, Rn. 9 nach juris, bestätigt mit Urteil vom 15.10.1997 - IV ZR 264/96 - NJW-RR 1998, 166, Rn. 3, 4 nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht