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   BGH, 02.12.1992 - IV ZR 268/91   

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https://dejure.org/1992,5026
BGH, 02.12.1992 - IV ZR 268/91 (https://dejure.org/1992,5026)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1992 - IV ZR 268/91 (https://dejure.org/1992,5026)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - IV ZR 268/91 (https://dejure.org/1992,5026)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652
    Auslegung der Parteierklärungen zur Provision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 652
    Bedeutung wiederholter Bezeichnung eines als Makler-Provision auszuhandelnden Honorars in Verhandlungen mit einem Makler

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 429
  • VersR 1993, 353
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 355/83

    Geringfügigkeit einer Verzögerung der Zustellung

    Auszug aus BGH, 02.12.1992 - IV ZR 268/91
    Die Verjährungseinrede des Beklagten hat das Berufungsgericht mit der zutreffenden Erwägung zurückgewiesen, daß der am 28. Dezember 1988 eingereichte Mahnbescheid gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 1 BGB trotz Zustellung erst am 28. Januar 1989 Unterbrechungswirkung hatte, weil der Kläger den erforderlichen Kostenvorschuß auch in Form eines Verrechnungsschecks leisten durfte (BGH Urteil vom 11.10.1984 - VII ZR 355/83 - WM 1985, 36).
  • BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99

    Maklertätigkeit des Testamentsvollstreckers

    aa) Zwar ist, wenn sich jemand, der im Geschäftsleben als Makler auftritt, eine Maklerprovision oder ein Maklerhonorar versprechen läßt, die Auslegung naheliegend, daß die Vertragspartner damit die sich aus dem Gesetz ergebende und bei Vorliegen der dafür notwendigen Voraussetzungen entstehende Vergütung aus § 652 Abs. 1 BGB gemeint haben (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1992 - IV ZR 268/91 - NJW-RR 1993, 429, 430).
  • LG Frankenthal, 29.04.2015 - 2 S 387/14

    Vorkaufsrecht des Mieters: Unterlassene Mitteilung des Vermieters über das

    Ebenso unschädlich ist die Tatsache der Verzögerung wegen Zahlung mittels Schecks (BGH, NJW-RR 1993, 429; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 167 Rn. 15).
  • BGH, 10.07.2013 - IV ZR 88/11

    Schadensersatzprozess: Gehörsverletzung seitens des Berufungsgerichts durch

    Der Kläger hatte alles Erforderliche für eine unverzügliche Klagezustellung getan; insbesondere durfte er den erforderlichen Kostenvorschuss auch in Form eines Verrechnungsschecks leisten (Senatsurteil vom 2. Dezember 1992 - IV ZR 268/91, NJW-RR 1993, 429 unter 3), wobei er diesen Vorschuss nicht einmal mit der Klage einzahlen musste, sondern auch eine Anforderung durch das Gericht hätte abwarten dürfen (BGH, Urteile vom 29. Juni 1993 - X ZR 6/93, NJW 1993, 2811 unter II 2 c und vom 25. November 1985 - II ZR 236/84, NJW 1986, 1347).
  • LG Frankenthal, 20.05.2015 - 2 S 387/14

    Auskunftsbegehren über den Inhalt eines Kaufvertrages; Schadensersatzbegehren aus

    Ebenso unschädlich ist die Tatsache der Verzögerung wegen Zahlung mittels Schecks (BGH, NJW-RR 1993, 429 [BGH 02.12.1992 - IV ZR 268/91] ; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 167 Rn. 15).
  • OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98

    Entstehen der Maklerprovision des Vermittlungsmaklers bei Doppeltätigkeit

    Die Beklagte hat ihrer Vertragserklärung - in rechtlich möglicher, ja wegen ihrer Vorkenntnis naheliegender Auslegung (vgl. BGH NJW-RR 1993, 429, 430; OLG Köln OLGR 1997, 203, 204) - von Anfang an die Bedeutung beigemessen, dass der Kläger eine Maklerprovision erhalten solle, falls er die gesamte Verkäuferseite mit Erfolg zum Verkauf des Grundstücks bewege.
  • OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 1371/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Berufsunfähigkeitsrente; Eintritt der

    b) Der vom Kläger nunmehr geltend gemachte Anspruch ist auch mit dem ursprünglich erhobenen und abgelehnten Anspruch identisch (vgl. hierzu BGH VersR 93, 353; Römer-Langheid, VVg, Rz. 43 zu § 12 VVG):.
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