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   BGH, 17.10.1956 - IV ZR 270/56   

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BGH, 17.10.1956 - IV ZR 270/56 (https://dejure.org/1956,1126)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1956 - IV ZR 270/56 (https://dejure.org/1956,1126)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1956 - IV ZR 270/56 (https://dejure.org/1956,1126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1877
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.10.1956 - IV ZR 208/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.10.1956 - IV ZR 270/56
    Aus ähnlichen Erwägungen hat der erkennende Senat bei der Feststellung der Ausgleichspflicht unter gesetzlichen Erben entschieden, daß allein das Interesse des Klägers für die Bemessung des Streitwertes maßgebend ist und nicht der von dem Beklagten insgesamt zur Ausgleichung zu bringende Betrag (Beschluß vom 3. Oktober 1956 IV ZR 208/56).
  • RG, 16.12.1935 - IV 139/35

    Wird der Streitwert für die Leistungsklage aus § 2039 BGB. durch den Wert der

    Auszug aus BGH, 17.10.1956 - IV ZR 270/56
    Aus der vom Reichsgericht in RGZ 149, 193 veröffentlichten Entscheidung kann nichts Gegenteiliges gefolgert werden.
  • BGH, 10.09.2003 - IV ZR 420/02

    Gegenstandswert für Feststellung der Nichtigkeit einer Vergleichsklausel

    Für die Bewertung des Klageantrags auf Feststellung der Nichtigkeit der streitigen Vergleichsklausel kommt es auf das Interesse der Klägerin an (§ 3 ZPO, vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1956 - IV ZR 270/56 - LM ZPO § 3 Nr. 11).
  • BGH, 11.11.1976 - III ZR 57/75

    Geltendmachung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs gegen die Erben - Enterbung

    Auch bei anderen erbrechtlichen Auseinandersetzungen hat die Rechtsprechung den Wert eines nicht im Streit befindlichen Erbteils nicht mitberücksichtigt bzw auf das wirtschaftliche Interesse des klagenden Miterben abgestellt; so bei der Klage eines Miterben auf Auflassung eines zum Nachlaß gehörenden Grundstücks (BGH NJW 1972, 909), bei der Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (Senatsurteil in NJW 1975, 1415) und bei dem Streit um die Gültigkeit eines Testamentes (BGH in NJW 1956, 1877).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 24/87

    Feststellung des Erbprätendenten - Prätendent als Inhaber des umstrittenen

    Zudem ist die Beklagte hier sogar zusätzlich verurteilt worden, den Erbschein an das Nachlaßgericht (§ 2362 Abs. 1 BGB) herauszugeben (vgl. BGH Urt. v. 15.01.1975 - IV ZR 124/73 = LM ZPO § 3 Nr. 50; Beschl. v. 17.10.1956 - IV ZR 270/56 = NJW 1956, 1877; vgl. ferner BRAGebO § 9 Nr. 1; Urt. v. 11.11.1976 - III ZR 57/75 = LM BRAGebO § 9 Nr. 2).
  • BGH, 21.12.1994 - IV ZR 265/94

    Vorliegen eines wirksamen Testaments bei gesundheitlichen Gebrechen im Zeitpunkt

    Bei einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Testaments ist der Streitwert jedoch nicht nach dem Wert des ganzen Nachlasses, sondern nach dem Interesse an der begehrten Feststellung zu bemessen (BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1956 - IV ZR 270/56 - LM ZPO § 3 Nr. 11 = NJW 1956, 1877; ebenso Schneider, Streitwertkommentar 10. Aufl. Rdn. 3226, vgl. auch Rdn. 3229).
  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 49/56

    Rechtsmittel

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in zwei Entscheidungen vom 11. April 1956 - IV ZR 270/56 und IV ZR 279/56 - festgehalten, von denen die letztere zur Veröffentlichung bestimmt ist.
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