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   BGH, 20.05.2009 - IV ZR 274/06   

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https://dejure.org/2009,1642
BGH, 20.05.2009 - IV ZR 274/06 (https://dejure.org/2009,1642)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2009 - IV ZR 274/06 (https://dejure.org/2009,1642)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06 (https://dejure.org/2009,1642)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Eintritts eines Versicherungsfalles durch Arbeitsunfähigkeit bei einer privaten Krankentagegeldversicherung - Vorliegen eines wichtigen Grunds zur außerordentlichen Kündigung gem. § 314 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankentagegeldversicherung - Nachgehen einer Erwerbstätigkeit

  • Judicialis

    BGB § 314 Abs. 1

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankentagegeldversicherung - Nachgehen einer Erwerbstätigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 1 Abs. 3
    Versicherer kann Versicherten nicht auf Kapitaleinsatz zwecks Weiterführung seiner bisherigen Tätigkeit unter geänderten Bedingungen verweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 1
    Eintritt des Versicherungsfalls in der privaten Krankentagegeldversicherung; Kündigung des Versicherungsvertrages aus wichtigem Grund wegen der Erschleichung von Versicherungsleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Detektiveinsatz in der Krankentagegeldversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kombi statt Cabrio - Alles für die Krankentagegeldversicherung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Selbständige Werbekauffrau kämpft um Krankentagegeld - Versicherung schickte Detektive als Testkunden, um sie zur Arbeit zu verleiten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeldversicherung und Arbeitsunfähigkeit: Versicherung darf nicht auf Vergleichsberuf verweisen!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeldversicherung und Arbeitsunfähigkeit: Verweisung auf andere Erwerbstätigkeit unzulässig!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeldversicherung und Arbeitsunfähigkeit: Versicherung darf nicht auf Vergleichsberuf verweisen!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeldversicherung und Arbeitsunfähigkeit: Verweisung auf andere Erwerbstätigkeit unzulässig!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versicherer darf Krankentagegeld nicht wegen möglicher Umorganisation unter Kapitaleinsatz verweigern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeldversicherung / Arbeitsunfähigkeit: Darf Versicherung auf Vergleichsberuf verweisen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeldversicherung u. Arbeitsunfähigkeit: Verweisung auf andere Erwerbstätigkeit unzulässig

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Regelungen bei Detektivprüfung eines Versicherungsfalls

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherer darf Krankentagegeld nicht wegen möglicher Umorganisation mit Kapitaleinsatz verweigern

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Krankentagegeldversicherung - Arbeitsunfähigkeit trotz möglicher Arbeitsumorganisation?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1189
  • MDR 2009, 982
  • VersR 2009, 1063
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - IV ZR 274/06
    Diese Bestimmung, die das aus dem Gebot von Treu und Glauben entwickelte Kündigungsrecht aus wichtigem Grund abgelöst hat, gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht, auf die § 14 (2) MB/KT 94 ausdrücklich verweist (Senatsurteil vom 18. Juli 2007 - IV ZR 129/06 - VersR 2007, 1260 Tz. 13).

    Die Erwägungen, mit denen das Berufungsgericht der Beklagten ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Krankentagegeldversicherungsvertrages zugebilligt hat, können selbst im Rahmen der nur eingeschränkt möglichen revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. Senatsurteil vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 14 m.w.N.) nicht als tragfähig angesehen werden.

    Das ist vor allem dann der Fall, wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (Senatsurteile vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 16; vom 3. Oktober 1984 - IVa ZR 76/83 - VersR 1985, 54 unter II 2, jeweils m.w.N.).

    Damit täuscht der Versicherungsnehmer Umstände vor, die eine Leistungspflicht des Versicherers ergeben und erschleicht sich diese Versicherungsleistungen (Senatsurteile vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 17; vom 3. Oktober 1984 aaO unter II 3).

    Bei der Bewertung, ob Tätigkeiten zur Berufsausübung gehören, kommt es auf das Berufsbild an, das sich aus der bis zum Eintritt des Versicherungsfalles konkret ausgeübten Tätigkeit der versicherten Person ergibt (Senatsurteil vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 19 m.w.N.).

    Von der Regelung des § 1 (3) MB/KT 94 wird - wie der Senat in seinem Urteil vom 18. Juli 2007 (aaO Tz. 24 ff.) entschieden hat - jede berufliche Tätigkeit erfasst.

    Vielmehr genügen jedwede auch geringfügige Tätigkeiten, die dem Berufsfeld des Versicherungsnehmers zuzuordnen sind (Senatsurteil vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 26).

    Zwar liegt ein erheblicher Vertrauensbruch nahe, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht nur im Rahmen von - hier nicht anzunehmenden - Arbeitsversuchen ausübt und sich nicht nur auf gelegentliche formelle Tätigkeiten wie das Unterzeichnen vorgefertigter Schriftstücke beschränkt (Senatsurteil vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 32).

    Hinzu kommt, dass die nachteiligen Auswirkungen einer Vertragsverletzung für einen Versicherer regelmäßig nicht eintreten, wenn Versicherungsleistungen - wie auch hier - nicht erbracht wurden (Senatsurteil vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 34).

    Mangels eines entsprechenden Verdachts ist die Beauftragung der Detektive, selbst wenn diese nicht mit verwerflichen Mitteln auf die Klägerin einwirkten, als auf die Verschaffung eines Kündigungsgrundes gerichtet und damit als unlauter anzusehen (vgl. Senatsurteil vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 36).

  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91

    Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - IV ZR 274/06
    Daher ist der Versicherer nicht berechtigt, den Versicherungsnehmer auf so genannte Vergleichsberufe oder gar sonstige, auf dem Arbeitsmarkt angebotene Erwerbstätigkeiten zu verweisen (Senatsurteile vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133 unter II 2 b; vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91 - VersR 1993, 297 unter II 1).

    Dies gilt auch dann, wenn der Versicherte mindestens 50 % der von seinem Berufsbild allgemein umfassten Tätigkeiten noch ausüben kann; sofern ihm die bisherige Berufsausübung völlig unmöglich geworden ist, muss er sich nicht darauf verweisen lassen, eine seinen verbliebenen beruflichen Fähigkeiten entsprechende andere Arbeit aufzunehmen (Senatsurteil vom 25. November 1992 aaO; Prölss aaO m.w.N.).

    Hingegen ist der Versicherte nicht arbeitsunfähig, wenn er gesundheitlich zu einer - wenn auch nur eingeschränkten - Tätigkeit in seinem bisherigen Beruf imstande geblieben ist (Senatsurteil vom 25. November 1992 aaO).

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung;

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - IV ZR 274/06
    Das ist vor allem dann der Fall, wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (Senatsurteile vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 16; vom 3. Oktober 1984 - IVa ZR 76/83 - VersR 1985, 54 unter II 2, jeweils m.w.N.).

    Damit täuscht der Versicherungsnehmer Umstände vor, die eine Leistungspflicht des Versicherers ergeben und erschleicht sich diese Versicherungsleistungen (Senatsurteile vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 17; vom 3. Oktober 1984 aaO unter II 3).

  • BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98

    Einstellung der Leistungen aus einer BUZ

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - IV ZR 274/06
    Eine solche überobligationsmäßige Anstrengung liegt z.B. vor, wenn der Versicherte durch Kapitaleinsatz sein Unternehmen erweitert (Senatsurteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958 unter II 2 b).
  • BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96

    Verweisung auf einen Vergleichsberuf

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - IV ZR 274/06
    Daher ist der Versicherer nicht berechtigt, den Versicherungsnehmer auf so genannte Vergleichsberufe oder gar sonstige, auf dem Arbeitsmarkt angebotene Erwerbstätigkeiten zu verweisen (Senatsurteile vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133 unter II 2 b; vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91 - VersR 1993, 297 unter II 1).
  • BGH, 04.06.2013 - 1 StR 32/13

    Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist

    cc) Werden aus Gründen der Beweisführung Detektive zur Observation eingesetzt, so kann das Beweisführungsinteresse die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Observierten etwa dann zulässig machen, wenn ein konkreter Verdacht gegen diesen besteht, die detektivische Tätigkeit zur Klärung der Beweisfrage erforderlich ist und nicht andere, mildere Maßnahmen als genügend erscheinen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 3. August 2012 - I-20 U 98/12, 20 U 98/12; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06 mwN; zu den Maßstäben der Pflicht des Observierten zur Übernahme der Detektivkosten vgl. auch BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 mwN; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. September 2009 - 6 U 52/09, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 2009 - II-10 WF 34/08; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 13 WF 93/08; Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 91 Rn. 13 (Sb. Herget) sowie § 788 Rn. 13 (Sb. Stöber) zum Stichwort Detektivkosten jew. mwN).
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    a) Grundsätzlich steht den Parteien eines Versicherungsvertrages ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 Abs. 1 Satz 1 BGB zu (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06, VersR 2009, 1063 Rn. 15; vom 18. Juli 2007 - IV ZR 129/06, VersR 2007, 1260 unter B I 1).

    So war schon zum bisherigen Recht anerkannt, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen kann (vgl. Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO Rn. 17; vom 18. Juli 2007 aaO; OLG Koblenz VersR 2010, 58; LG Essen r+s 2005, 428).

    Ein wichtiger Grund kann insbesondere dann vorliegen, wenn sich der Versicherungsnehmer Leistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO; vom 18. Juli 2007 aaO Rn. 16; OLG Koblenz VersR 2010, 58).

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 105/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    a) Grundsätzlich steht den Parteien eines Versicherungsvertrages ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 Abs. 1 Satz 1 BGB zu (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06, VersR 2009, 1063 Rn. 15; vom 18. Juli 2007 - IV ZR 129/06, VersR 2007, 1260 unter B I 1).

    So war schon zum bisherigen Recht anerkannt, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen kann (vgl. Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO Rn. 17; vom 18. Juli 2007 aaO; OLG Koblenz VersR 2010, 58; LG Essen r+s 2005, 428).

  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 137/10

    Krankentagegeldversicherung: Bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung

    Dementsprechend bemisst sich die Arbeitsunfähigkeit nach der bisherigen Art der Berufsausübung, selbst wenn der Versicherte noch andere Tätigkeiten ausüben kann (Senatsurteil vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06, VersR 2009, 1063 Rn. 11 m.w.N.).

    Daher ist der Versicherer nicht berechtigt, den Versicherungsnehmer auf so genannte Vergleichsberufe oder gar auf sonstige, auf dem Arbeitsmarkt angebotene Erwerbstätigkeiten zu verweisen (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO m.w.N.; vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96, VersR 1997, 1133 unter II 2 b).

    Hingegen ist der Versicherte nicht arbeitsunfähig, wenn er gesundheitlich zu einer - wenn auch nur eingeschränkten - Tätigkeit in seinem bisherigen Beruf imstande geblieben ist (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO; vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91, VersR 1993, 297 unter II 1).

    Ob der Versicherte seinem Beruf nicht mehr in der bisherigen Ausgestaltung nachgehen kann, ist durch einen Vergleich der Leistungsfähigkeit, die für die bis zur Erkrankung konkret ausgeübte Tätigkeit erforderlich ist, mit der noch verbliebenen Leistungsfähigkeit festzustellen (Senatsurteil vom 20. Mai 2009 aaO m.w.N.).

    b) Maßstab für die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit ist - wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat - der bisherige Beruf in seiner konkreten Ausprägung (Senatsurteil vom 20. Mai 2009 aaO Rn. 12).

  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08

    Krankentagegeldversicherung: Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund

    Dementsprechend bemisst sich die Arbeitsunfähigkeit nach der bisherigen Art der Berufsausübung, selbst wenn der Versicherte noch andere Tätigkeiten ausüben kann (Senatsurteil vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06, VersR 2009, 1063 Rn. 11 m.w.N.).

    Daher ist der Versicherer nicht berechtigt, den Versicherungsnehmer auf so genannte Vergleichsberufe oder gar auf sonstige, auf dem Arbeitsmarkt angebotene Erwerbstätigkeiten zu verweisen (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO m.w.N.; vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96, VersR 1997, 1133 unter II 2 b).

    Hingegen ist der Versicherte nicht arbeitsunfähig, wenn er gesundheitlich zu einer - wenn auch nur eingeschränkten - Tätigkeit in seinem bisherigen Beruf imstande geblieben ist (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO; vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91, VersR 1993, 297 unter II 1).

    Ob der Versicherte seinem Beruf nicht mehr in der bisherigen Ausgestaltung nachgehen kann, ist durch einen Vergleich der Leistungsfähigkeit, die für die bis zur Erkrankung konkret ausgeübte Tätigkeit erforderlich ist, mit der noch verbliebenen Leistungsfähigkeit festzustellen (Senatsurteil vom 20. Mai 2009 aaO m.w.N.).

    b) Maßstab für die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit ist der bisherige Beruf in seiner konkreten Ausprägung (Senatsurteil vom 20. Mai 2009 aaO Rn. 12).

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 422/15

    Krankentagegeldversicherung: Bestimmung der Berufsunfähigkeit

    Der Krankentagegeldversicherer kann den Versicherten nicht darauf verweisen, durch Umorganisation seiner Arbeitsabläufe die Voraussetzungen für die Wiederausübung seines Berufs zu schaffen (Senatsurteil vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06, VersR 2009, 1063 Rn. 10 f.).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 23 U 20/11

    Voraussetzungen der Kündigung des Bauträgervertrages aus wichtigem Grund durch

    Bei der notwendigen umfassenden Würdigung sind die Besonderheiten des jeweiligen Vertragstyps zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2009, IV ZR 274/06, NJW-RR 2009, 1189; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 314, Rn 7 mwN).
  • OLG Köln, 10.01.2014 - 20 U 119/13

    Anspruch auf Tagegeld in der privaten Krankenversicherung für die Teilnahme an

    Nach § 1 Abs. 3 MB/KT 2008 hindert grundsätzlich jede auch geringfügige Tätigkeit, die dem Berufsfeld des Versicherungsnehmers zuzuordnen ist, das Entstehen des Leistungsanspruchs (BGH r + s 2009, 380, 381; NJW-RR 2007, 1624, 1626 = VersR 2007, 1260).
  • OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 12 U 148/10

    Krankheitskosten-, Krankentagegeld- und Pflegeversicherung: Teleologische

    Vor der seit dem 01.01.2009 bestehenden Rechtslage war eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich (vgl. dazu auch BGH VersR 2009, 1063; VersR 2007, 1260; OLG Köln OLGR 2009, 276).
  • LG Köln, 23.02.2012 - 14 O 245/11

    Ausgestaltung eines Vertrages über die Teilnahme an einem Vielfliegervertrag;

    Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung setzt voraus, dass Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages für den Kündigenden unzumutbar machen (BGH, NJW-RR 2009, 1189 (1191)); bei der Beurteilung sind die Besonderheiten des jeweiligen Vertragstyps zu berücksichtigen (Grüneberg, a.a.O., § 314 Rn. 7).
  • OLG Köln, 03.08.2012 - 20 U 98/12

    Berechtigung des Versicherers in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur

  • OLG Köln, 20.09.2013 - 20 U 193/12

    Rückforderung physiotherapeutischer Leistungen durch den privaten

  • OLG Hamm, 13.08.2021 - 20 U 216/21

    Feststellung des Fortbestehens einer Krankheitskostenversicherung; Kündigung

  • OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09

    Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

  • OLG Schleswig, 20.03.2023 - 16 U 112/22

    Abgrenzung der Arbeitsunfähigkeit von der Berufsunfähigkeit in der

  • OLG Nürnberg, 29.12.2011 - 13 U 967/11

    Wann kann ein Bauvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden?

  • OLG Hamm, 11.02.2011 - 20 U 167/10

    Begriff der Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 1 Abs. 3 MB/KT 1994

  • OLG Köln, 03.07.2009 - 20 W 26/09

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine Klage auf Leistungen aus

  • LG Dortmund, 20.11.2009 - 2 O 71/07

    Krankentagegeldversicherung, Kündigung, wichtiger Grund

  • LG Bonn, 04.05.2012 - 9 O 60/12

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Observierung eines Geschäftsmannes außerhalb

  • LG Köln, 11.05.2011 - 23 O 4/10

    Versicherungsverhältnis eines privaten Krankenversicherungsvertrags ist durch

  • LG Saarbrücken, 20.09.2010 - 12 O 422/06

    Krankentagegeldversicherung für Ärzte - Wegfall der Versicherungsfähigkeit

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