Rechtsprechung
BGH, 26.01.2005 - IV ZR 296/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2197
Alleinerbe als Testamentsvollstrecker - Kanzlei Prof. Schweizer
Alleinerbe als Testamentsvollstrecker
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Einsetzung eines Alleinerben oder alleinigen Vorerben als Testamentsvollstrecker hinsichtlich einer sofortigen Erfüllung eines Vermächtnisses
- Judicialis
BGB § 2197
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2197
Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung durch den Alleinerben - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erbrecht - Alleiniger Vorerbe kann zugleich Erbentestamentsvollstrecker sein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 2197
Alleinerbe als Testamentsvollstrecker
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Testament - Der Alleinerbe als Testamentsvollstrecker?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vor- und Nacherbschaft
- Steuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft
- Besteuerung des Nacherben
- Sonderfälle
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 591
- MDR 2005, 690
- DNotZ 2005, 700
- FamRZ 2005, 1829 (Ls.)
- FamRZ 2005, 614
- WM 2005, 704
- Rpfleger 2005, 258
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 74/00
Ernennung aller Miterben zu Testamentsvollstreckern
Auszug aus BGH, 26.01.2005 - IV ZR 296/03
Deshalb sei es sinnlos, ihm als Testamentsvollstrecker an demselben Nachlaß bloße Verwaltungsrechte einzuräumen, die doch nur als Beschränkung der Rechte des Erben gedacht seien (§ 2306 BGB; vgl. RGZ 77, 177 f.; 163, 57, 58 f.; BayObLG ZEV 2002, 24, 25;… Bamberger/Roth/J. Mayer, BGB § 2197 Rdn. 32 f. m.w.N.; a.A. Adams, ZEV 1998, 321 ff.).Weiterhin ist die Bestimmung von Erben zu Testamentsvollstreckern über die Erbschaft im Hinblick auf Kontrollmöglichkeiten des Nachlaßgerichts deshalb für zulässig gehalten worden, weil es den Erben als Testamentsvollstrecker bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit, auf Antrag anderer Beteiligter entlassen (§ 2227 BGB) und - wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind - durch einen anderen Testamentsvollstrecker ersetzen kann (BayObLG ZEV 2002, 24, 25).
- RG, 15.02.1940 - IV 111/39
1. Ist die Ernennung sämtlicher Miterben zu Testamentsvollstreckern zulässig? 2. …
Auszug aus BGH, 26.01.2005 - IV ZR 296/03
Deshalb sei es sinnlos, ihm als Testamentsvollstrecker an demselben Nachlaß bloße Verwaltungsrechte einzuräumen, die doch nur als Beschränkung der Rechte des Erben gedacht seien (§ 2306 BGB; vgl. RGZ 77, 177 f.; 163, 57, 58 f.; BayObLG ZEV 2002, 24, 25;… Bamberger/Roth/J. Mayer, BGB § 2197 Rdn. 32 f. m.w.N.; a.A. Adams, ZEV 1998, 321 ff.).aa) Von dem Grundsatz der Unvereinbarkeit, den die Revision hervorhebt, werden Ausnahmen in Fällen zugelassen, in denen diese Doppelstellung nicht sinnlos erscheint: Bereits das Reichsgericht hat die Bestellung mehrerer Miterben zu gemeinschaftlichen Testamentsvollstreckern mit Rücksicht darauf für zulässig gehalten, daß an die Stelle des Mehrheitsentscheids nach §§ 2038 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. 745 BGB eine Entscheidung des Nachlaßgerichts nach § 2224 Abs. 1 Satz 1 BGB tritt und der Erblasser die Verwaltung anders als in der Erbengemeinschaft durch Zuweisung besonderer Wirkungskreise regeln könne (RGZ 163, 57, 58 f.).
- BGH, 29.04.1954 - IV ZR 152/53
Testamentsvollstreckung für Vermächtnis
Auszug aus BGH, 26.01.2005 - IV ZR 296/03
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt ist auch, daß dieselbe Person in bezug auf einen Vermächtnisgegenstand gleichzeitig Testamentsvollstrecker für den Erben und (zur Verwaltung des vermachten Gegenstands) auch für den Vermächtnisnehmer sein kann (BGH, Urteil vom 29. April 1954 - IV ZR 152/53 - LM BGB § 2203 Nr. 1).
- BayObLG, 15.05.2001 - 2Z BR 52/01
Erfüllung eines angeordneten Vermächtnisses
Auszug aus BGH, 26.01.2005 - IV ZR 296/03
c) Rechte der Nacherben werden nicht beeinträchtigt, wenn die Ernennung des Vorerben zum Testamentsvollstrecker nur den Zweck hat, einen wie hier ohnehin fälligen Anspruch gegen den Vorerben aus § 2174 BGB zu erfüllen (vgl. BayObLG DNotZ 2001, 808, 809 f.; OLG Düsseldorf ZEV 2003, 296 f. m. Anm. Ivo;… Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2113 Rdn. 22; alle m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 07.03.2003 - 3 Wx 162/02
Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks
Auszug aus BGH, 26.01.2005 - IV ZR 296/03
c) Rechte der Nacherben werden nicht beeinträchtigt, wenn die Ernennung des Vorerben zum Testamentsvollstrecker nur den Zweck hat, einen wie hier ohnehin fälligen Anspruch gegen den Vorerben aus § 2174 BGB zu erfüllen (vgl. BayObLG DNotZ 2001, 808, 809 f.; OLG Düsseldorf ZEV 2003, 296 f. m. Anm. Ivo;… Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2113 Rdn. 22; alle m.w.N.). - RG, 26.10.1911 - IV 34/11
Alleinerbe als Testamentsvollstrecker.
Auszug aus BGH, 26.01.2005 - IV ZR 296/03
Deshalb sei es sinnlos, ihm als Testamentsvollstrecker an demselben Nachlaß bloße Verwaltungsrechte einzuräumen, die doch nur als Beschränkung der Rechte des Erben gedacht seien (§ 2306 BGB; vgl. RGZ 77, 177 f.; 163, 57, 58 f.; BayObLG ZEV 2002, 24, 25;… Bamberger/Roth/J. Mayer, BGB § 2197 Rdn. 32 f. m.w.N.; a.A. Adams, ZEV 1998, 321 ff.).
- OLG Jena, 06.05.2008 - 5 U 627/07
Ernennung des befreiten Vorerben zum Testamentsvollstrecker
Das Landgericht habe hier die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26.01.2005 (IV ZR 296/03) nicht berücksichtigt.So geht auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26.01.2005 (IV ZR 296/03) davon aus, dass grundsätzlich ein Alleinerbe bzw. befreiter Vorerbe nicht zugleich Testamentsvollstrecker sein kann.
- OLG Düsseldorf, 03.06.2016 - 3 Wx 268/14
Personenidentität von Alleinerbe und Testamentsvollstrecker
Allerdings kann nach deutschem Recht der alleinige Erbe regelmäßig nicht Testamentsvollstrecker über den eigenen Nachlass sein; anderes gilt indes bei besonderen Interessenlagen (BGH NJW-RR 2005, 591 f. m.w.Nachw.;… BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.02.2016, § 2197 Rdnr. 33).