Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,377
BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90 (https://dejure.org/1991,377)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1991 - IV ZR 299/90 (https://dejure.org/1991,377)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 299/90 (https://dejure.org/1991,377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 11 Nr. 7; VVG § 47
    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines Versicherers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 116, 387
  • NJW 1992, 828
  • MDR 1992, 232
  • VersR 1992, 217
  • BB 1992, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90
    Was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden (BGHZ 102, 194, 197) [BGH 11.11.1987 - IVa ZR 240/86].
  • BGH, 13.12.1989 - IVa ZR 177/88

    Anwendbarkeit auf sonstige zugangsbedürftige Willenserklärungen; Kenntnis des

    Auszug aus BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90
    a) Allerdings kannte die Beklagte die Krankenhausaufenthalte und ihre Anlässe nicht schon deshalb, weil der Kläger im Antragsformular seine Krankenversicherung bei dem konzernverbundenen Unternehmen angeben ließ und mit der angekündigten Einsichtnahme der Beklagten in die Krankenversicherungsunterlagen einverstanden war (Senatsurteil vom 13. Dezember 1989 - IVa ZR 177/88 - VersR 1990, 258 [BGH 13.12.1989 - IVa ZR 177/88] unter 3).
  • BGH, 29.01.1986 - IVa ZR 140/84

    Schadenersatzanspruch gegen die Versicherung bei Nichtbearbeitung des Antrags auf

    Auszug aus BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90
    Diese Pflichten erfüllt er durch die Auskünfte des Agenten, der insoweit sein Erfüllungsgehilfe ist (s. auch Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - IV - ZR 140/84 - VersR 1986, 329).
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89

    Pflicht des Versicherers zu Rückfragen

    Auszug aus BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90
    Das Berufungsgericht wird dieses Vorgehen unter Auswertung der es erläuternden Aussage des Zeugen R. bzw. erforderlichenfalls aufgrund dessen erneuter Vernehmung nach den im Senatsurteil vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 VersR 1991, 170 unter 3 entwickelten Kriterien zu prüfen haben.
  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Hat der Agent etwas, was ihm der Antragsteller auf die Fragen wahrheitsgemäß mitgeteilt hat, nicht in das Formular aufgenommen, so hat der Antragsteller seine Anzeigeobliegenheit gleichwohl gegenüber dem Versicherer erfüllt (Senatsurteil vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 299/90, BGHZ 116, 387, 389).
  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei

    Hat der Agent etwas, was ihm der Antragsteller auf die Fragen wahrheitsgemäß mündlich mitgeteilt hat, nicht in das Antragsformular aufgenommen, so hat der Antragsteller seine Anzeigeobliegenheit gleichwohl gegenüber dem Versicherer erfüllt (Senatsurteile vom 24. November 2010 aaO; vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 299/90, BGHZ 116, 387, 389).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 270/06

    Anforderungen an die Feststellung des Missbrauchs der Vertretungsmacht eines

    Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Berufungsgericht für die Frage der Kenntniszurechnung bei Antragsaufnahme durch einen Versicherungsagenten von der Auge-und-Ohr-Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu BGHZ 102, 194; 116, 387 und ständig) ausgegangen, die nunmehr auch Eingang in das reformierte, am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Versicherungsvertragsgesetz gefunden hat (vgl. § 70 VVG n.F.).

    Denn was dem Agenten in Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden (§§ 43 Nr. 1 VVG a.F., 166 Abs. 1 BGB), auch wenn der Versicherungsagent es nicht in das Formular aufgenommen hat (BGHZ 116, 387, 389).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht