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   BGH, 10.05.2017 - IV ZR 30/16   

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BGH, 10.05.2017 - IV ZR 30/16 (https://dejure.org/2017,17516)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2017 - IV ZR 30/16 (https://dejure.org/2017,17516)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16 (https://dejure.org/2017,17516)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 VVG, § 22 VVG, § 123 BGB, § 286 ZPO
    Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer und Erfüllung von Anzeigepflichten durch Beantwortung von Gesundheitsfragen in einer "Erklärung vor dem Arzt" vor einer zusätzlichen ärztlichen ...

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 141 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung; Gleichstellung des Arztes mit einem Versicherungsagenten i.R. des Versicherungsantrags bei der Aufnahme der "Erklärung vor dem Arzt"

  • rewis.io

    Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer und Erfüllung von Anzeigepflichten durch Beantwortung von Gesundheitsfragen in einer "Erklärung vor dem Arzt" vor einer zusätzlichen ärztlichen ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19; VVG § 22
    Erfüllung der Anzeigepflicht aus § 19 VVG durch im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" gegebene Antworten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 141; ZPO § 544 Abs. 7; GG Art. 103 Abs. 1
    Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung; Gleichstellung des Arztes mit einem Versicherungsagenten i.R. des Versicherungsantrags bei der Aufnahme der "Erklärung vor dem Arzt"

  • datenbank.nwb.de

    Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer und Erfüllung von Anzeigepflichten durch Beantwortung von Gesundheitsfragen in einer "Erklärung vor dem Arzt" vor einer zusätzlichen ärztlichen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • versr.de (Kurzinformation)

    Erfüllung der Anzeigepflicht aus § 19 VVG durch im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" gegebene Antworten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Zurechnung der Erklärungen im ärztlichen Zeugnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen rechtfertigt nicht die Anfechtung wegen Täuschung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beantworten von Gesundheitsfragen gegenüber Arzt des Versicherers bei Aufnahme eines Versicherungsantrags sind Antworten gegenüber Versicherer - Arzt ist Stellvertreter des Versicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 869
  • VersR 2017, 937
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06

    Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - IV ZR 30/16
    Was dem Arzt zur Beantwortung der vom Versicherer vorformulierten Fragen gesagt ist, ist dem Versicherer gesagt (Senatsurteile vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, VersR 2009, 529 Rn. 15; vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b aa m.w.N.).
  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - IV ZR 30/16
    bb) Alleine aus der unrichtigen oder unvollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen kann jedoch nicht auf das Vorliegen von Arglist geschlossen werden; in subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (Senatsurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 338 Rn. 19 m.w.N.; st. Rspr.).
  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00

    Zurechnung von Wissen des Arztes

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - IV ZR 30/16
    Was dem Arzt zur Beantwortung der vom Versicherer vorformulierten Fragen gesagt ist, ist dem Versicherer gesagt (Senatsurteile vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, VersR 2009, 529 Rn. 15; vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b aa m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Voraussetzung ist aber immer, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05-17, VersR 2006, 1482).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

    Der Versicherungsnehmer muss erkennen und billigen, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937).

    Voraussetzung ist aber immer, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05 - 17, VersR 2006, 1482).

  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    Anfechtung eines Risiko-Lebensversicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung

    Der Versicherungsnehmer muss erkennen und billigen, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, a.a.O.).

    Voraussetzung ist aber immer, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05-17, VersR 2006, 1482).

    Kommt es in diesem Zusammenhang zur Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses auf einem vom Versicherer vorgegebenen Formblatt und hat der Antragsteller dabei im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" gegenüber dem Arzt vom Versicherer vorformulierte Fragen zu beantworten, so stehen die vom Arzt in Erfüllung dieses Auftrags gestellten Fragen den Fragen des Versicherers, die erteilten Antworten den Erklärungen gegenüber dem Versicherer gleich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937).

  • OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19

    Falsche Angaben beim Versicherungsabschluss und die Folgen

    Alleine aus der unrichtigen oder unvollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen kann dabei nicht auf das Vorliegen von Arglist geschlossen werden; in subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 10.05.2017 - IV ZR 30/16 -, juris Rn. 16; Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 -, juris Rn. 19).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19

    Risikolebensversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben zum

    Der Versicherungsnehmer muss erkennen und billigen, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, a.a.O.; Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 U 89/18, VersR 2020, 91).

    Voraussetzung ist aber immer, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05-17, VersR 2006, 1482).

  • OLG Saarbrücken, 06.09.2023 - 5 U 87/22

    Anforderungen an die "gesonderte Mitteilung" nach § 19 Abs. 5 VVG: Zulässigkeit

    Voraussetzung ist, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05-17, VersR 2006, 1482).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 4 U 132/17

    Ansprüche aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag

    Der Versicherungsnehmer muss erkennen und billigen, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017, Az. IV ZR 30/16, zitiert nach juris, Rdnr. 16).

    Voraussetzung ist aber immer, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017, Az. IV ZR 30/16, zitiert nach juris, Rdnr. 16 f.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20. Juni 2018, Az. 5 U 55/16, zitiert nach juris, Rdnr. 32).

  • OLG Hamm, 28.02.2020 - 20 U 160/19

    Krankheitskostenversicherung - Rücktritt bei Nichtangabe von Vorerkrankungen

    Vorsatz setzt anders als Arglist nicht voraus, dass der Antragssteller erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (vgl. m. w. N. nur BGH Beschl. v. 10.5.2017 - IV ZR 30/16, r+s 2017, 408 Rn. 16) .

    Für das Wollens-Element reicht bedingter Vorsatz aus (vgl. m. w. N. nur BGH Beschl. v. 10.5.2017 - IV ZR 30/16, r+s 2017, 408 Rn. 16 "erkennt und billigt") .

  • OLG Hamm, 03.04.2020 - 20 U 37/20

    BU-Versicherung - Vorsätzliche Verletzung Anzeigepflicht bei Gesundheitsfragen

    Vorsatz setzt anders als Arglist aber nicht voraus, dass der Antragssteller erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (vgl. m. w. N. nur BGH Beschl. v. 10.5.2017 - IV ZR 30/16, r+s 2017, 408 Rn. 16) .

    Für das Wollens-Element reicht bedingter Vorsatz aus (vgl. m. w. N. nur BGH Beschl. v. 10.5.2017 - IV ZR 30/16, r+s 2017, 408 Rn. 16 "erkennt und billigt") , er muss also nur billigend in Kauf nehmen, dass er falsche Angaben macht.

  • OLG Hamm, 29.05.2020 - 20 U 59/20

    Krankheitskostenversicherung - Anfechtung wegen Verletzung vorvertraglicher

    Arglist setzt voraus, dass der Antragssteller erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen - oder erst später nach weiterer Prüfung - annehmen werde (vgl. m. w. N. nur BGH Beschl. v. 10.5.2017 - IV ZR 30/16, r+s 2017, 408 Rn. 16) .
  • OLG Hamm, 04.03.2020 - 20 U 3/20

    Anfechtung des Versicherers nach arglistiger Täuschung durch den

  • LG Aachen, 12.11.2020 - 9 O 411/19
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