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   BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56   

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https://dejure.org/1956,112
BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56 (https://dejure.org/1956,112)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1956 - IV ZR 30/56 (https://dejure.org/1956,112)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1956 - IV ZR 30/56 (https://dejure.org/1956,112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 21, 13
  • NJW 1956, 1478
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 07.10.1897 - VI 147/97

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56
    Es befindet sich damit im Ergebnis, wenn auch nicht in der Begründung, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, das die Zulässigkeit einer eventuellen Widerklage außer in Ehesachen (RGZ 165, 317 [319]) ebenfalls verneint hat (RGZ 40, 331; 126, 18 [20]; RG Warn 1920 Nr. 122; ebenso Seuffert-Walsmann ZPO 12. Aufl. § 33 Anm. 4 b [65]).

    Auch unter dem von dem Reichsgericht (RGZ 40, 331) für seine Auffassung angeführten Gesichtspunkt, daß die Rechtshängigkeit der der eventuellen Widerklage zugrunde liegenden Forderung nicht bis zur Entscheidung über die Klage offen bleiben dürfe, besteht kein Unterschied gegenüber dem eventuellen Klagantrag.

  • RG, 10.12.1913 - V 303/13

    Mißbrauch der Testamentsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56
    Nach der in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen zutreffenden Auffassung ist dieses Erfordernis jedoch nicht im objektiven Sinne zu verstehen; vielmehr wird der Nachlaß schon dann verpflichtet, wenn der Gläubiger ohne Fahrlässigkeit annehmen durfte, daß der Testamentsvollstrecker im Rahmen der ihm obliegenden ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses handele (RGZ 83, 348 [353]; RG HRR 1929 Nr. 2004; RGRK BGB 10. Aufl. § 2206 Anm. 2 [406]; Staudinger BGB 10./11. Aufl. § 2206 Anm. 10, 11 [1074]).
  • RG, 03.10.1929 - VIII 215/29

    1. Bedeutung des die negative Feststellungsklage abweisenden Urteils. 2. Zur

    Auszug aus BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56
    Es befindet sich damit im Ergebnis, wenn auch nicht in der Begründung, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, das die Zulässigkeit einer eventuellen Widerklage außer in Ehesachen (RGZ 165, 317 [319]) ebenfalls verneint hat (RGZ 40, 331; 126, 18 [20]; RG Warn 1920 Nr. 122; ebenso Seuffert-Walsmann ZPO 12. Aufl. § 33 Anm. 4 b [65]).
  • RG, 14.12.1932 - V 275/32

    1. Findet die Vorschrift des § 185 Abs. 2 BGB. auch Anwendung auf Verfügungen

    Auszug aus BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56
    Daran ist richtig, daß infolge der Verweigerung der Genehmigung die in der Auflassung liegende Verfügung über den Acker in R. keine Wirkung erlangen konnte, gleichgültig, ob die Verweigerung der Auflassung nachfolgte (RGZ 139, 118 [127]) oder ihr vorangegangen war.
  • RG, 25.06.1912 - II 76/12

    Teilweise Nichtigkeit

    Auszug aus BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56
    Wenn die Vereinbarungen in verschiedenen Urkunden niedergelegt wurden, so mochte das nach der Lebenserfahrung zunächst dafür sprechen und die Vermutung begründen, daß sie nach dem Vertragswillen der Parteien als verschiedene selbständige Geschäfte gelten sollten (RGZ 79, 434 [439]).
  • RG, 15.01.1941 - IV B 40/40

    Kann der auf Scheidung der Ehe verklagte Ehegatte einen Schuldausspruch gegen den

    Auszug aus BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56
    Es befindet sich damit im Ergebnis, wenn auch nicht in der Begründung, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, das die Zulässigkeit einer eventuellen Widerklage außer in Ehesachen (RGZ 165, 317 [319]) ebenfalls verneint hat (RGZ 40, 331; 126, 18 [20]; RG Warn 1920 Nr. 122; ebenso Seuffert-Walsmann ZPO 12. Aufl. § 33 Anm. 4 b [65]).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Da die Entscheidung insoweit unter der auflösenden Bedingung stand, daß dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird, fehlt es ihr nunmehr an einer verfahrensrechtlichen Grundlage (BGHZ 21, 13, 16; 106, 219, 221; 112, 229, 232; vgl. auch Brox, Festschrift Heymanns Verlag, 1965, S. 121, 136; Merle, ZZP 83 [1970], 436, 456; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 537 Rdn. 9; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, aaO, § 536 Rdn. 26).
  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

    Dieser Voraussetzung entspricht nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum der Antrag einer Widerklage, der mit dem Hauptvortrag des Widerklägers in einem "echten" Eventualverhältnis steht (BGHZ 21, 13, 15; 43, 28, 30; BGH, Urt. v. 17. April 1958 - VII ZR 65/57, LM ZPO § 33 Nr. 1; Urt. v. 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60, LM ZPO § 33 Nr. 5; Thomas/Putzo aaO., § 33 Rdn. 14; Zöller/Vollkommer aaO., § 33 Rdn. 26; MüKo/Patzina, ZPO, § 33 Rdn. 24; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 54. Aufl., Anh. zu § 253 Rdn. 12; Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 33 Rdn. 26; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 15. Aufl., § 98 II 5).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2020 - 1 U 111/18

    Zur Haftung des Verkäufers bei Aktienlieferungen über den Dividendenstichtag

    Denn mit der Abweisung der Klage ist die innerprozessuale Bedingung, unter der die Hilfswiderklage erhoben war, entfallen (vgl. BGH, U. v. 30.5.1956, Az. IV ZR 30/56, juris Rdn. 71).
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