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   BGH, 26.04.1961 - IV ZR 303/60   

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BGH, 26.04.1961 - IV ZR 303/60 (https://dejure.org/1961,4608)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1961 - IV ZR 303/60 (https://dejure.org/1961,4608)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1961 - IV ZR 303/60 (https://dejure.org/1961,4608)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 10.14

    Ausgleichsleistungen; entschädigungslose Enteignung; Gesellschaftsvermögen;

    Eine bloße innere Reserviertheit oder Abneigung gegenüber dem System, die sich nicht in nennenswerten Handlungen nach außen manifestiert hat, genügt insoweit ebenso wenig wie eine im Zeitablauf lediglich nachlassende Unterstützung oder eine Abwendungen von den Systemzielen in späteren Phasen des nationalsozialistischen Regimes (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. September 2009 - 5 C 1.09 - BVerwGE 135, 1 Rn. 14 ff. und vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.09 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 20 Rn. 11, die insoweit u.a. Bezug nehmen auf BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1991 - 9 B 244.90 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3 und BGH, Urteil vom 26. April 1961 - IV ZR 303/60 - RzW 1961, 377).

    Damit könnten solche Fallkonstellationen der Unternehmensunwürdigkeit vergleichbar sein, in denen der Anteilseigner, auf dessen Beteiligung der geltend gemachte Anspruch zurückgeht, seine Stellung im Unternehmen nachweislich genutzt hat, um dem nationalsozialistischen System zu schaden oder Handlungen vorzunehmen, die auf die Schädigung dieses Unrechtssystems ausgerichtet waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.09 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 20 Rn. 11; s.a. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1991 - 9 B 244.90 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3 und BGH, Urteil vom 26. April 1961 - IV ZR 303/60 - RzW 1961, 377).

  • BVerwG, 18.09.2009 - 5 C 1.09

    Ausgleichsleistung, erhebliches Vorschubleisten; hochrangiger Diplomat in der

    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Ausschlusstatbestand trotz langjähriger Tätigkeit eines Beamten in einem Judendezernat der Gestapo verneint werden kann, wenn der Beamte fortgesetzt im Widerspruch zu seinen Dienstpflichten den Verfolgten geholfen und durch sein ganzes zu würdigendes dienstliches Verhalten vorsätzlich die nationalsozialistischen Bestrebungen, die Juden zu verfolgen, mehr gehindert als gefördert hat (BGH, Urteil vom 26. April 1961 - IV ZR 303/60 - RzW 1961, 377 zum Begriff des Vorschubleistens im Sinne des § 6 Abs. 1 BEG).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 5 C 4.08

    Erhebliches Vorschubleisten; Gestapo; langjährige Tätigkeit als Gestapo-Beamter;

    Aus einer langjährigen, nicht völlig untergeordneten bzw. "neutralen" (z.B. als Hausmeister) hauptamtlichen Tätigkeit für die Gestapo kann eine tatsächliche Vermutung (Indizwirkung) des Inhalts abgeleitet werden, dass durch diese Tätigkeit dem nationalsozialistischen System im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG erheblich Vorschub geleistet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1961 - IV ZR 303/60 - RzW 1961, 377, zur als völlig untergeordnet zu bewertenden Tätigkeit als "Fernschreiber").

    In entsprechender Weise ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. April 1961 - IV ZR 303/60 - (RzW 1961, 377) ein Vorschubleisten trotz langjähriger Tätigkeit eines Beamten in einem Judendezernat der Gestapo (nur dann) verneint worden, wenn der Beamte fortgesetzt im Widerspruch zu seinen Dienstpflichten den Verfolgten geholfen und durch sein ganzes zu würdigendes dienstliches Verhalten vorsätzlich die nationalsozialistischen Bestrebungen, die Juden zu verfolgen, mehr gehindert als gefördert hat.

  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 9.09

    Ausschluss von Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund des erheblichen

    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Ausschlusstatbestand trotz langjähriger Tätigkeit eines Beamten in einem Judendezernat der Gestapo verneint werden kann, wenn der Beamte fortgesetzt im Widerspruch zu seinen Dienstpflichten den Verfolgten geholfen und durch sein ganzes zu würdigendes dienstliches Verhalten vorsätzlich die nationalsozialistischen Bestrebungen, die Juden zu verfolgen, mehr gehindert als gefördert hat (BGH, Urteil vom 26. April 1961 - IV ZR 303/60 - RzW 1961, 377 zum Begriff des Vorschubleistens im Sinne des § 6 Abs. 1 BEG).
  • VG Magdeburg, 06.07.2016 - 8 A 54/16

    Ausgleichsleistungsrecht: Ausschlussgrund des erheblichen Vorschubleistens

    Eine bloße innere Reserviertheit oder Abneigung gegenüber dem System, die sich nicht in nennenswerten Handlungen nach Außen manifestiert hat, genügt insoweit ebenso wenig wie eine im Zeitablauf lediglich nachlassende Unterstützung oder eine Abwendung von den Systemzielen in späteren Phasen des nationalsozialistischen Regimes (vergleiche BVerwG, Urteile vom 18.09.2009, 5 C 1.09 und vom 30.06.2010, 5 C 9.09; Beschluss vom 12.02.1991, 9 B 244.90 und BGH, Urteil vom 26.04.1961, IV ZR 303/60; alle juris).

    Dies kann daher nur für solche Fälle gelten, wenn der Unternehmer seine Stellung im Unternehmen nachweislich genutzt hat, um dem nationalsozialistischen System zu Schaden oder Handlungen vorzunehmen, die auf die Schädigung dieses Unrechtsystems ausgerichtet waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2010, 5 C 9.09; Urteil vom 12.02.1991, 9 B 244.90 und BGH, Urteil vom 26.04.1961, IV ZR 303/60; alle juris).

  • VG Magdeburg, 04.10.2018 - 8 A 95/17

    Kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen für enteignetes Grundstück eines

    "Aus einer langjährigen, nicht völlig untergeordneten bzw. "neutralen" (z. B. als Hausmeister) hauptamtliche Tätigkeit für die Gestapo kann eine tatsächliche Vermutung (Indizwirkung) des Inhalts abgeleitet werden, dass durch diese Tätigkeit dem nationalsozialistischen System im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG erheblich Vorschub geleistet worden ist (vgl. BGH Urteil v. 26.04.1961, IV ZR 303/60, RzW 1961, 377, zu als völlig untergeordnet zu bewertenden Tätigkeit als "Fernschreiber").
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